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Rahmenkonzept für die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Jugendarbeit

Vom 4. Oktober 2019

(KlAnz. 2019, Nr. 487, S. 414)

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1 Grundlagen

Die Rahmenkonzeption für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen beschreibt die diözesanen Standards für die kirchenamtlichen Qualifizierungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit.
Die inhaltlichen Grundlagen für das Feld der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit sind in der Rahmenordnung der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit für das Bistum Aachen beschrieben. Diese werden in der hier vorliegenden Rahmenkonzeption bezogen auf die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen angewendet.
Die Jugendleiter/-in-Card (Juleica)-relevanten Kurse werden durch die Büros der Regionen durchgeführt und verantwortet. In der Umsetzung erfolgt eine Konkretisierung dieser Rahmenkonzeption durch den Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit in den jeweiligen Büros der Regionen.
Die katholischen Jugendverbände im Bistum Aachen haben eigene Ausbildungskonzepte und führen die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in eigener Verantwortung durch. Die Qualifizierungsmaßnahmen der kirchenamtlichen Kinder- & Jugendarbeit können auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen aus den katholischen Jugendverbänden geöffnet werden. Schulungen katholischer Jugendverbände und anderer anerkannter Bildungsträger können nach Prüfung insbesondere der Kriterien von Juleica-Schulungen durch den/die Referenten/Referentin für Kirchliche Jugendarbeit im Büro der Regionen anerkannt werden.
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1.1 Zielsetzung

Qualifizierungsmaßnahmen gehen von den vorhandenen Kompetenzen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen aus, die sich in vielfältigen Angebotsformen, wie z.B. in der Gruppenarbeit, in Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Ferienfahrten, Ferienspielen, Projekten und Aktionen engagieren. Hier eröffnen sich für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen zugleich Handlungs- und Lernfelder. Diese Verbindung von Handeln und Lernen stellt eine unverwechselbare Qualität der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit dar, die unter anderem mit den im Folgenden beschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen gesichert werden soll.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahmen ist es, die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe die notwendigen Grundlagen zu vermitteln sowie eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen. Deshalb steht bei den Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche die Förderung folgender Grundkompetenzen im Vordergrund.
Die personale Kompetenz meint, dass ehrenamtliche Mitarbeiterinnen ihre Stärken und Schwächen kennen lernen, ihre Rolle als ehrenamtliche/-r Mitarbeiterin annehmen und füllen, eigene Werte entwickeln und sich mit ihrer Person, ihrer Entwicklung und den eigenen Glaubens- und Sinnfragen auseinandersetzen. Insofern beinhaltet die personale Kompetenz auch eine spirituelle Kompetenz.
Die soziale Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, tragfähige Beziehungen zu und mit Kindern und Jugendlichen aufzubauen und zu gestalten. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen eigene Fähigkeiten wie Team-, Kooperations-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit weiterentwickeln, um die Beziehungen und das soziale Lernen kompetent zu gestalten.
Unter fachlicher Kompetenz ist der Erwerb von Fachwissen zu verstehen. Das sind z. B. Informationen über die Entwicklung und die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, Grundkenntnisse der Gruppenpädagogik, die Kenntnis verschiedener Rollen in sozialen Systemen sowie die Aneignung von Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Um das Fachwissen zielgerichtet anwenden zu können, ist eine Kenntnis über unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten und Methoden notwendig.
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1.2 Pädagogische Grundprinzipien

Der konzeptionelle Rahmen für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen orientiert sich an Eckpunkten und Prinzipien, die die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit insgesamt charakterisieren und die in der Rahmenordnung für die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit beschrieben sind. Diese werden in den Qualifizierungsmaßnahmen sowohl auf der inhaltlichen Ebene bearbeitet als auch als Modell durch das Leitungsteam der Kurse erfahrbar. Im Folgenden sind sieben zentrale pädagogische Prinzipien der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit benannt.
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Personales Angebot

In dem Leitungsteam der Kurse begegnen den Teilnehmerinnen Menschen, für die das Christsein ein tragendes Fundament ihres Lebens ist. Sie sind personales Angebot, indem sie Kinder und Jugendliche begleiten und unterstützen, ihnen Erfahrungsräume ermöglichen, sich hinterfragen lassen und sich zur Auseinandersetzung anbieten. Hiermit sind sie auch Modell für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
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Subjekt- und Lebensweltorientierung

Ausgangspunkt sind die Menschen – mit ihren Fragen, Themen und ihren Lebenssituationen. Bei der Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sollen diese angemessen berücksichtigt werden. Entsprechend den Besonderheiten der jeweiligen Teilnehmerinnen sind die Konzepte nach Inhalten und Vorgehensweisen zu modifizieren.
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Gruppe als Lernort

In den Kursen nehmen sowohl die Selbsterfahrung der Teilnehmerinnen, aber auch die Interaktion mit und in der Gruppe, die Kommunikation und die Reflexion eine zentrale Stelle ein. Neben den Arbeitseinheiten stellt die Freizeitgestaltung einen wichtigen Erlebnis-, Erfahrungs- und Lernraum dar.
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Partizipation

Mit Partizipation ist eine angemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Zielen, Inhalten und Methoden zur gemeinsamen Gestaltung ihrer Freizeit gemeint. Durch die Kursleitung sollen Partizipationsmöglichkeiten vermittelt und erfahrbar gemacht werden.
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Emanzipation

Durch die Förderung der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität ermöglicht die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit (auch in den Qualifizierungsmaßnahmen) eine Entwicklung zur Mündigkeit, die sich durch soziale Verantwortung und solidarisches Handeln bezogen auf die jeweilige Entwicklungsstufe auszeichnet.
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Geschlechtsspezifische Perspektive

Die Kursarbeit bietet Raum, Geschlechterstereotypen, die eigene Geschlechterrolle sowie die Geschlechtsdifferenzierungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu reflektieren und die Angebote Kirchlicher Kinder- & Jugendarbeit daraufhin zu überprüfen und auszurichten. Das Kursleitungsteam sollte nach Möglichkeit paritätisch besetzt sein.
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Ganzheitlichkeit

In der Kursarbeit sollen die Teilnehmerinnen auf ganzheitliche Weise angesprochen werden. So ist die physische, die emotionale, die kognitive und die spirituelle Dimension zu berücksichtigen.
In den Qualifizierungsmaßnahmen soll das Zusammenleben auf christlicher Grundlage erfahrbar werden. Spirituelle Angebote haben hier ihren selbstverständlichen Platz. Es sind angemessene Formen der Zusammenarbeit, des Zusammenlebens und des Miteinander-Feierns zu erproben. Hierbei wird die jeweilige Lebens- und Glaubenssituation der Teilnehmer/-innen berücksichtigt. Die Basis bildet dabei eine Grundhaltung der gegenseitigen Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts.
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1.3 Methoden und Arbeitsformen

Zur angemessenen Bearbeitung der Kursinhalte und des Gruppenprozesses steht eine Vielfalt von möglichen Methoden zur Verfügung: Methoden der Medien-, Spiel-, Erlebnis- und Kulturpädagogik, Methoden der sozialen Gruppenarbeit, Kommunikationsmethoden und entsprechende Übungen dazu, musisch-kreative Betätigung, Planspiele, Übungen und verschiedene Formen der Freizeitgestaltung, Exkursionen usw.. Die Wahl der Methoden soll transparent gemacht und mit den Teilnehmerinnen reflektiert werden. Dies geschieht in unterschiedlichen Arbeitsformen wie z.B.: Großgruppen, Kleingruppen, geschlechtshomogenen Gruppen, Einzelarbeit.
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2 Qualifizierungsmaßnahmen

Das Spektrum der Kursarbeit soll sich an den Bedürfnissen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit und den Anforderungen des Arbeitsfeldes orientieren. Insbesondere ist bei den Qualifizierungsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass sich die Situation der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit sehr unterschiedlich darstellt und wechselnden Rahmenbedingungen unterworfen ist (z.B. größere Bandbreite der Engagementformen und -potentiale, unterschiedliche Grundkompetenzen).
Der jeweilige Träger hat für die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Sorge zu tragen. Das hierfür notwendige Angebot für die kirchenamtliche Kinder- & Jugendarbeit hält der Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit in den Büros der Regionen vor. Diese Maßnahmen sind angewiesen auf eine kontinuierliche Begleitung und Beratung (siehe auch Kapitel 2.5 „Praxisbegleitung“) durch den jeweiligen Träger sowie den Austausch und die Reflexion mit anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen.
Die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen entbindet den Träger der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit nicht von der Verantwortung, die Eignung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen für die jeweilige Aufgabe zu prüfen und für eine Aktualisierung und Erweiterung der Qualifikation Sorge zu tragen.
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2.1 Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen

In der Regel werden die Juleica (Jugend-Leiter/-innen-Card)-relevanten Kurse zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in Kirchlicher Jugendarbeit (Vgl. 2.2, 2.3) von den Jugendbeauftragten der jeweiligen Region durchgeführt. Hierbei ist es möglich, auch regionenübergreifend zusammen zu arbeiten. In jedem Fall muss mindestens eine Person des Kursleitungsteams eine qualifizierte (sozial-)pädagogische Ausbildung haben.
Darüber hinaus können diese Maßnahmen auch von qualifizierten freien Mitarbeiter/-innen durchgeführt werden, sofern sie den fachlichen und persönlichen Anforderungen (siehe Anforderungsprofil im Anhang) entsprechen. Für die Auswahl und Begleitung dieser freien Mitarbeiter/-innen sind die Referent/-innen für Kirchliche Jugendarbeit in den Büros der Regionen verantwortlich. Kursangebote mit einem Schwerpunkt auf dem methodischem Ansatz (2.3.2) können auch vom jeweiligen Träger selbst durchgeführt werden.
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2.2 Grundkurs für Jugendliche und junge Erwachsene

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Ziele

Ziel des Grundkurses ist der grundlegende Erwerb und die Erweiterung der oben genannten Kompetenzen, die die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen befähigen, Angebote der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit durchzuführen.
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Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert sind bzw. sich zukünftig engagieren wollen. Mindestalter 16 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen: 15 Jahre).
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Inhalte

Die Inhalte des Grundkurses sind unter den Punkten a) bis e) beschrieben.
  1. Persönlichkeitsbildung
    • Eigenmotivation bewusst machen,
    • Reflexion und Selbstreflexion,
    • Selbsteinschätzung zu Stärken und Schwächen,
    • Rolle als ehrenamtliche/-r Mitarbeiter/-in annehmen und füllen,
    • Entwicklung eines Leitungsverständnisses,
    • Auseinandersetzung mit der eigenen Geschlechterrolle,
    • Auseinandersetzung mit Glaubens- und Sinnfragen.
  2. Pädagogische Grundkenntnisse
    • Wahrnehmen der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen (Familie, Schule, Wohnumfeld, kulturelle und soziale Herkunft),
    • Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen kennen lernen,
    • Bedürfnisse wahrnehmen,
    • Ziele entwickeln,
    • Kommunikation / Konfliktlösung,
    • Gruppendynamik / Gruppenphasen,
    • Rollen in Gruppen,
    • Leitung / Leitungsstile (Differenzierung zwischen Leiten, Begleiten und Beraten),
    • Entwicklung von Normen und Regeln,
    • Teamarbeit,
    • Partizipation / Mitbestimmung,
    • Medienkompetenz / Medienpädagogik.
  3. Organisation, Planung und Programmgestaltung
    • Handlungskonzepte entwickeln,
    • Transfer der pädagogischen Grundkenntnisse in die Praxis,
    • Angebotsformen (Gruppenarbeit, offene Angebote, Ferienlager, Projekte und Aktionen),
    • Praxisideen (Spiele, kreative Methoden und weitere Freizeitangebote),
    • Öffentlichkeitsarbeit,
    • Finanzierung und Förderung,
    • Information über Unterstützungs- und Beratungsangebote.
  4. Gesetzliche Grundlagen
    • Information über gesetzliche Grundlagen (Fürsorge-, Aufsichtspflicht, Haftung, Jugendschutz, Sexualstrafrecht),
    • Prävention von sexualisierter Gewalt nach kirchlicher Präventionsordnung,
    • Versicherungsfragen,
    • je nach Zielgruppe ergänzend weitere Gesetze (Reiserecht, Lebensmittelhygiene, Datenschutzbestimmungen etc.).
  5. Staatliche und Kirchliche Strukturen und Rahmenbedingungen
    • Jugendamt / Jugendpolitik / Interessenvertretung (Jugendhilfeausschuss),
    • Träger der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit vor Ort (verbandliche & kirchenamtliche Jugendarbeit),
    • Ziele und Werte Kirchlicher Kinder- & Jugendarbeit,
    • Strukturen in der Gemeinde / Pfarrei / Gemeinschaft der Gemeinden / Partizipationsmöglichkeiten als Jugendliche/-r.
Zusätzlich zum Grundkurs muss ein Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert werden, der mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfasst und nicht älter als 3 Jahre ist (diese Anforderungen bzgl. der Erste-Hilfe-Ausbildung sind ab dem 1. Juni 2013 in Kraft).
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Umfang

Der Umfang eines Grundkurses (ohne Erste-Hilfe-Kurs, inklusive der Präventionsschulung) umfasst mindestens 35 Zeitstunden. Der Grundkurs wird als mehrtägige Veranstaltung mit mindestens zwei Übernachtungen durchgeführt. Weitere Bausteine / Module des Grundkurses können bei Bedarf an Abenden oder einzelnen Tagen angeboten werden. Bei Grundkursen, die ausschließlich der Qualifizierung von erwachsenen ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen dienen, können der Umfang und die Lernform angepasst werden.
Die Empfehlungen des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass IV B 4 – 1207.14 vom 16. Dezember 1999 / geändert am 22. Mai 2014) zur Erlangung der Juleica (Jugend-Leiter/-innen-Card) werden durch die Teilnahme an dem Grundkurs erfüllt. Um die empfohlene Gesamtstundenzahl zur Erlangung der Juleica zu erreichen, kann ein im Zeitumfang verkürzter Grundkurs mit den ergänzenden Kursangeboten (siehe unten) kombiniert werden. Der/die Inhaber/-in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
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2.2.1 Modul „Schutz des Kindeswohls“ / Präventionsschulung „Basis plus“ nach
§ 9 PrävO

Die Präventionsschulung “Basis plus“ nach § 9 PrävO kann sowohl separat als Ergänzungsschulung durchgeführt werden (Voraussetzung dafür: vorherige Teilnahme an einem Grundkurs ohne Kinderschutz-Modul) als auch als Baustein in einen Grundkurs für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in Kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit integriert sein. Zur Durchführung dieses Moduls wurde eine eigene Arbeitshilfe „Schutz des Kindeswohls“ erstellt, die in der Abteilung Kinder / Jugendliche / Erwachsene erhältlich ist.
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Ziele

Ziel dieses Moduls ist es, die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen zu sensibilisieren, zu qualifizieren und zu stärken, um präventiv tätig zu werden und bei grenzüberschreitendem Verhalten, bei Verdachts- oder Vermutungsfällen von sexualisierter Gewalt konkret und angemessen handeln zu können.
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Zielgruppe

Jugendliche und Erwachsene, die in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert sind bzw. sich zukünftig engagieren wollen. Mindestalter 16 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen: 15 Jahre).
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Inhalte

  1. Grundsätze für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (in Kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit)
    • Kinderrechte,
    • christliches Menschenbild,
    • eigene Werthaltung und Motivation,
    • Prävention: Begriffsdefinition / Kinder & Jugendliche stärken / Mädchen und Jungen stärken.
  2. Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen
    • entwicklungspsychologische Grundlagen: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen / Entwicklungsphasen / Entwicklung der Sexualität / Lebenswirklichkeit von Heranwachsenden,
    • Erkennen von Gefährdungssituationen und mögliche Interventionen (Bandbreite Kindeswohlgefährdung; sexualisierte Gewalt / Begriffsdefinitionen / Formen und Anzeichen / exemplarische Zahlen & Fakten / „Täter/-innenstrategien“ & „Opferdynamiken“),
    • Selbstreflexion (Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer / Umgang mit Nähe und Distanz / Auseinandersetzung mit Macht und Machtmissbrauch / Auseinandersetzung mit der Rolle als Vertrauensperson),
    • rechtliche Bestimmungen und Grundlagenpapiere (Präventionsordnung / Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII / Bundeskinderschutzgesetz / UN-Kinderrechtskonvention / Sexualstrafrecht / Aufsichtspflicht / Jugendschutzgesetz).
  3. Handlungsschritte zum Kindesschutz
    • Präventionsmaßnahmen und Schutzstrukturen
      • Institutionelles Schutzkonzept und Möglichkeiten der Partizipation,
      • Erweitertes Führungszeugnis,
      • Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung.
    • Prävention: Wie kann ich mich als Leiter/-in schützen?
      • Wie kann ich meine Gruppenmitglieder schützen?
      • Wer ist mein/-e Ansprechpartner/-in?
    • Intervention bei Vermutungsfällen Intervention: Kenntnis der Handlungsleitfäden des Bistums Aachen (Bearbeitung anhand von Fallbeispielen)
      • Schritt 1: Hinsehen / Hinhören,
      • Schritt 2: Einschätzen,
      • Schritt 3: Handeln,
      • Schritt 4: Dokumentieren und Reflektieren.
  4. Transfer in die (örtliche) Praxis
    • Kinder schützen / Kinder stärken; Kinder- und Jugendschutz in der Praxis,
    • Konkretisierung des Gelernten auf die Situation vor Ort (Ansprechpartner/-innen: Kinderschutzfachkraft / Präventionsfachkraft).
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Umfang

Der Kursumfang soll mindestens 6 Zeitstunden betragen.
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2.3 Ergänzende Kursangebote

Nach Möglichkeit sollten in jeder Region einmal jährlich ergänzende Kursangebote stattfinden, die zum einen denjenigen, die sich bereits über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich in Kirchlicher Jugendarbeit engagieren, einen Raum zur Vertiefung und Weiterentwicklung bieten. Bei diesem Kursangebot liegt der Schwerpunkt auf der intensiven Reflexion des eigenen Handelns und der eigenen Erfahrung auf dem Hintergrund eines methodischen Beispiels (2.3.1) Zum anderen können Kurse für jüngere Interessierte angeboten werden, bei denen der Schwerpunkt eher auf der Vermittlung eines methodischen Ansatzes liegt (2.3.2).
Diese Kurse können auch überregional angeboten werden.
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2.3.1 Aufbaukurse – Kursangebote zur Verlängerung der Juleica

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Ziele

Aufbauend auf den bzw. ergänzend zum Grundkurs erfolgen in diesen Kursangeboten eine Vertiefung und Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie eine Erweiterung des Methodenspektrums. Darüber hinaus sollen die bisherigen Erfahrungen und persönlichen Entwicklungen reflektiert und Perspektiven für die weitere ehrenamtliche Tätigkeit entwickelt werden.
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Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene, die an einem Grundkurs teilgenommen haben und als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit praktische Erfahrungen (mindestens 1 Jahr) gesammelt haben. Mindestalter: 18 Jahre.
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Inhalte

Orientiert am Bedarf der Teilnehmerinnen sollen folgende Inhalte bearbeitet werden.
  • Reflexion der bisherigen Praxiserfahrungen,
  • Aktualisierung, Vertiefung und Erweiterung des Methodenspektrums (hier besteht die Möglichkeit der Teilnahme an oder Kombination mit einem methodischen Workshop, s. Punkt 2.3.2),
  • Reflexiondereigenen-Entwicklungalsehrenamtliche/-r Mitarbeiterin (Rollen- und Aufgabenwechsel),
  • Bearbeitung von persönlichen und beruflichen Optionen unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und der entwickelten Kompetenzen,
  • aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit,
  • handlungsfeldspezifische Vertiefungen (z.B. Ministranten/-innen / Jugendkirchen / Offene Kinder- und Jugendarbeit).
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Umfang

Der Kursumfang soll insgesamt 8 Zeitstunden betragen. Zur Verlängerung der Juleica ist es möglich, an mehreren Fortbildungsangeboten teilzunehmen, die insgesamt mindestens 8 Zeitstunden umfassen.
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2.3.2 Ergänzende Workshops

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Ziele

Die ergänzenden Workshops sollen erfahrenen Mitarbeiterinnen die Möglichkeit bieten, sich spezielle Kompetenzen und Fertigkeiten anzueignen und damit eine Zusatzqualifikation zu erwerben oder spezifische Themen intensiv zu bearbeiten, die für die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit von Bedeutung sind.
Für jüngere Ehrenamtliche können sogenannte „Schnupperworkshops“ die Möglichkeit bieten, sich mit den grundlegenden Inhalten einer Grundschulung vertraut zu machen, um für sich selbst zu überprüfen, ob der Weg, ehrenamtlich in Kirchlicher Jugendarbeit tätig zu werden, der richtige ist.
Die Teilnahme an diesen ergänzenden Workshops qualifiziert jedoch nicht zu einer eigenständigen und verantwortlichen Gruppenleitung.
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Zielgruppe

Ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit oder Interessierte. Mindestalter: 14 Jahre
Beispiele für methodische Fortbildungen
  • Spielpädagogische Angebote,
  • Erlebnispädagogische Kurse,
  • Konflikt-/Deeskalationstraining,
  • Interessenvertretung und Gremienarbeit,
  • Medienkompetenz,
  • Notfallmanagement,
  • Inklusion,
  • Auftanken und spirituelle Erfahrungsräume,
  • Erste Hilfe,
  • Aufsichtspflicht und weitere Rechtsgrundlagen,
  • Spiritualität / Liturgie / Musik.
Inhalte und Umfang sollen sich an den jeweiligen Kursinhalten und den Bedürfnissen der Teilnehmer/-innen orientieren.
Die Kursangebote unter 2.3.1 können für die Neu-Ausstellung der Juleica nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 3 Jahren als Fortbildungsmaßnahme anerkannt werden, sofern sie insgesamt mindestens 8 Zeitstunden umfassen. Gleiches gilt für Angebote unter 2.3.2, sofern diese durch die oder unter Beteiligung der Fachbereiche Kirchliche Jugendarbeit in den Regionen oder durch einen anderen anerkannten Bildungsträger bzw. durch die Jugendverbände durchgeführt wurden.
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2.4 Teilnahmebescheinigungen zu den Kursen

Eine Teilnahmebescheinigung wird nach den Kursen ausgestellt und enthält folgende Punkte.
  • Name, Vorname,
  • Kursbezeichnung,
  • Zeitraum und Umfang,
  • Ort,
  • Inhalte,
  • Datum,
  • Unterschrift der Kursleitung und des/der Referent/in für Kirchliche Jugendarbeit im Büro der Regionen,
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2.5 Praxisbegleitung

Ergänzend zu den Kursangeboten ist, insbesondere in der Anfangsphase der ehrenamtlichen Tätigkeit, eine Praxisbegleitung zur Unterstützung, Weiterqualifizierung, Begleitung und Beratung notwendig. Diese soll durch erfahrene ehrenamtliche, hauptamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiterinnen erfolgen. Hierfür ist der jeweilige Träger der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit verantwortlich.
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Ziele

  • Qualitätssicherung und -entwicklung im Dialog mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen,
  • Reflexion der Praxiserfahrungen (Erfolge und Probleme),
  • Entwicklung von situationsgerechten Handlungsstrategien,
  • Bearbeitung spezieller Themen anhand der Praxiserfahrungen,
  • Orientierung erhalten durch erfahrene Vorbilder,
  • Information,
  • Vernetzung mit anderen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen,
  • Entlastung und Schutz vor Überforderung.
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Formen

  • Austausch und Beratung, z.B. im Team, gemeinsam mit anderen Ehrenamtlichen,
  • Gesprächskreise zu speziellen Themen,
  • Einzelgespräche.
Dieses Rahmenkonzept tritt am 1. November 2019 in Kraft und ersetzt die Version vom 1. Februar 2012. Es wird spätestens zum 1. Januar 2022 überprüft. Bei einer Änderung der Richtlinien zur Erlangung der Jugendleiter/-innen-Card oder des Curriculums zur Schulung Ehrenamtlicher nach PrävO ist das Rahmenkonzept zeitnah zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.
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Anhang

Anforderungsprofil für Schulungsteamer/-innen
  • Praxiserfahrung in der (Kirchlichen) Kinder- und Jugendarbeit,
  • Mindestalter: i.d.R. ab 21 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen ab 18 Jahren),
  • Qualifizierung durch ein entsprechendes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, vornehmlich aus dem sozialen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. entsprechende Erfahrung im Feld,
  • Teilnahme an einer Präventionsgrundschulung „Basis plus“ (6 Zeitstunden) bzw. nach jeweils 5 Jahren an einer Vertiefungsveranstaltung sowie Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses,
  • eine wertschätzende Haltung anderen, insbesondere jungen Menschen gegenüber, sowie die Einhaltung des gültigen institutionellen Schutzkonzepts,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Schulungs-teamer/-innen,
  • Kommunikationsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit,
  • Zuverlässigkeit und Selbständigkeit,
  • Eigenverantwortlichkeit und Motivationsbereitschaft,
  • die Bereitschaft, eigene Kurskonzepte immer wieder kritisch zu überprüfen und weiter zu entwickeln und den Schulungsauftrag inkl. Vor- und Nachbereitung verbindlich zu erfüllen,
  • mindestens eine Hospitation bei einem Grundkurs und einem erweiterten Angebot aus dem Kursangebot,
  • gültiger Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre).