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Ordnung des katechetischen Instituts
des Bistums Aachen

Vom 12. Dezember 2019

(KlAnz. 2020, Nr. 25, S. 43)

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Präambel

Die Kirche trägt Verantwortung für Erziehung und Bildung und dies in besonderer Weise für den Religionsunterricht in den Schulen. Im Dienste dieser Verantwortung hat der Bischof von Aachen 1967 das Katechetische Institut als Einrichtung des Bistums Aachen gegründet. Er beauftragte das Katechetische Institut, im Rahmen der Zuständigkeit und Verantwortung der damaligen Hauptabteilung „Erziehung und Schule“ des Bischöflichen Generalvikariats die religiöse Erziehung und Bildung im Elementarbereich und in der Schule zu fördern sowie das katechetische Wirken der Kirche zu unterstützen.
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1. Grundsätze/Zielsetzungen

Das Katechetische Institut stellt sich in seiner christlichen Bildungsarbeit den Herausforderungen der Zeit: Seiner Grundausrichtung nach steht es im Dienst der Menschen und somit an der Schnittstelle von Existenz und Evangelium. In Zeiten gesellschaftlicher, religiöser und weltanschaulicher Pluralität hört das Katechetische Institut „die verschiedenen Sprachen unserer Zeit“. Es fungiert als Vermittler und Brückenbauer im Austausch der Kirche in der Gesellschaft und es bietet Orientierung inmitten eines Netzes von Kultur, Geschichte, Wissenschaft und Theologie. Das Katechetische Institut zeigt modellhaft, wie auf der Grundlage des christlichen Glaubens Bildungsprozesse in Zeiten gesellschaftlichen Wandels möglich sind.
Die religionspädagogische Arbeit gilt es, an verschiedenen Lernorten des Glaubens unter den Bedingungen der heutigen Zeit weiterzuentwickeln und zu profilieren. In besonderer Weise steht der Lernort Schule im Fokus, darüber hinaus rücken aber ebenso außerschulische Lernorte in den Blick. Die religionspädagogische Arbeit widmet sich vor allem der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören neben der Entwicklung der religiösen Wahrnehmungs-, Gestaltungs- und Urteilsfähigkeit die Befähigung zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube und die religiös bildende Begleitung der Menschen aller Altersstufen.
Das besondere Anliegen des Katechetischen Instituts ist es, die religionspädagogische Arbeit an allen Lernorten des Glaubens in religionsdidaktischer und fachwissenschaftlicher Hinsicht professionsbezogen zu begleiten und zu stärken.
Unter dieser gemeinsamen Zielsetzung konkretisiert sich die christliche Bildungsarbeit der vier Aufgabenbereiche des Katechetischen Instituts in ihrer je spezifischen Ausrichtung:
  • Die religionspädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung begleitet das konkrete religionspädagogische Handeln unter den Bedingungen aktueller gesellschaftlicher Veränderungen.
  • Die Religionspädagogische Medienstelle steht als wissenschaftliche, praktisch-theologische und mediendidaktische Bibliothek und Mediothek im Dienst der Aufarbeitung religiöser Erfahrungs- und Lernprozesse für die heutige Zeit für alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Schule, Pastoral und außerschulischer religiöser Bildung.
  • Die Diözesanbibliothek bietet als wissenschaftliche Forschungsbibliothek die Möglichkeit zur Erschließung und Vertiefung von Kultur, Religion und Glauben und bietet damit eine Basis für Orientierung und Meinungsbildung angesichts aktueller Herausforderungen im Rahmen einer pluralen Gesellschaft.
  • Die Fachstelle für Büchereiarbeit fördert ein breites Bildungsangebot und zunehmende Bildungsgerechtigkeit. Sie unterstützt die Arbeit der Katholischen Öffentlichen Büchereien (KÖB), die sich in zeitgemäßer Weise der Welt und ihren Menschen öffnen.
Das Katechetische Institut ist der Abteilung „Erziehung und Schule“ im Bischöflichen Generalvikariat zugeordnet.
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2. Auftrag

Das Katechetische Institut hat den Auftrag, alle Personen zu beraten und zu unterstützen, die sich haupt- und ehrenamtlich mit religiöser Erziehung und Bildung befassen. Dieser Auftrag verwirklicht sich in verschiedenen Aufgabenfeldern. So ist das Katechetische Institut beauftragt, Religionslehrerinnen und Religionslehrer fort- und weiterzubilden, zu qualifizieren und zu beraten. Darüber hinaus sollen im Katechetischen Institut Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst und Lehrerinnen und Lehrern der kirchlichen Schulen religionspädagogisch aus- und fortgebildet, qualifiziert und beraten werden. Überdies erfahren alle Personen Unterstützung und Beratung, die ehrenamtlich in den verschiedenen kirchlichen Handlungsfeldern für Erziehung und Bildung wirken. Dieser Auftrag wird im Rahmen von Theologie und allgemeiner Pädagogik und Didaktik, schulischer und außerschulischer Religionspädagogik und ihrer Didaktik sowie Medienpädagogik und ihrer Didaktik verwirklicht und in vier Aufgabenfeldern konkretisiert.
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3. Zielgruppen

Zielgruppen des Katechetischen Instituts sind:
  • Personen, die sich haupt- und ehrenamtlich mit religiöser Erziehung und Bildung befassen,
  • Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schulformen und -stufen,
  • Lehrerinnen und Lehrer der bischöflichen/kirchlichen Schulen,
  • Lehrerinnen und Lehrer, die zusätzlich eine Unterrichtserlaubnis für das Fach Katholische Religionslehre anstreben,
  • Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
  • Wissenschaftlich Forschende, vor allem in Theologie, Philosophie, den historischen Wissenschaften und der Humanwissenschaften,
  • Lehramtsstudierende im Fach Katholische Religionslehre für alle Schulstufen,
  • Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten,
  • Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten,
  • Kandidaten für das Priesteramt und Priester,
  • Kandidaten für das Diakonenamt und Diakone,
  • Katechetinnen und Katecheten1#,
  • Ehrenamtliche Katechetinnen und Katecheten,
  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Verbände und der außerschulischen Bildung,
  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten, in der Jugendarbeit sowie in der Erwachsenenbildung,
  • Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KÖB.
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4. Aufgaben

Die Aufgaben des Katechetischen Instituts werden in vier Arbeitsbereichen erfüllt. Dem religionspädagogischen Auftrag entspricht ein differenziertes Aufgabenprogramm, das sich an den praktischen und theoretischen Erfordernissen in allen Handlungsfeldern von Kirche und Gesellschaft orientiert.
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4.1 Die Religionspädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung umfasst folgende Aufgaben:

  • Religionspädagogische Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung und Qualifizierung der unter Punkt 3 genannten Personengruppen durch Tagungen, Kurse, Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen, Veranstaltungen,
  • Im Auftrag des/r Leiters/-in des Katechetischen Instituts Beratung und Unterstützung kirchlicher Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in religions-pädagogischen Fragen,
  • Erstellung und Veröffentlichung von religionspädagogischen Handreichungen,
  • Unterstützung bei der Implementation und Evaluation von Lehrplänen für den katholischen Religionsunterricht,
  • Grundlagenarbeit zur Theorie und Praxis der Religionspädagogik und ihrer Didaktik, besonders des Religionsunterrichts,
  • Beobachtung der Schulpädagogik und der allgemeinen Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Erarbeitung konzeptioneller Vorschläge für religionspädagogische Aufgaben in der Schule und der Kirche.
Die Planung und Erledigung dieser Aufgaben sind teilweise schulformbezogen.
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4.2 Die Religionspädagogische Medienstelle umfasst folgende Aufgaben:

  • Sichtung und Bewertung religionspädagogischer Publikationen,
  • Bereitstellung der Fachliteratur und audiovisueller Medien für die religionspädagogische Grundlagenforschung, für die religiöse Erziehung in Kindertagesstätten und Schulen, für Gemeindearbeit und Liturgie, für Jugendarbeit und Erwachsenenbildung zur Einsichtnahme und Ausleihe,
  • Religions- und medienpädagogische Beratung für die Nutzerinnen und Nutzer bzw. Entleiherinnen und Entleiher,
  • Unterstützung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst sowie haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der katholischen Verbändearbeit und außerschulischen Bildung sowie in allen religionspädagogischen und pastoralen Handlungsfeldern vom Kindes- bis zum Seniorenalter,
  • Begleitung und Förderung des Studiums sowie der Aus- und Fortbildung in allen religionspädagogischen Fachgebieten.
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4.3 Die Diözesanbibliothek umfasst folgende Aufgaben:

  • Erhaltung der wissenschaftlichen Buchbestände des Bistums Aachen sowie deren Erschließung und Bereitstellung für alle interessierten Nutzerinnen und Nutzer,
  • Gewährleistung für die konservatorisch optimale Bewahrung ihrer Altbestände als ausgewiesene Forschungsbibliothek,
  • Annahme und Bewahrung der zur Veröffentlichung bestimmten Bücher von Angehörigen des Bistumsdienstes bzw. von Dienststellen und Einrichtungen des Bistums als Pflichtabgabestelle des Bistums Aachen,
  • Bewahrung und Vermittlung des Schrifttums von Bischof Dr. Klaus Hemmerle,
  • Führung der Synodalbibliothek des Evangelischen Kirchenkreises Aachen,
  • Erwerb, Erschließung und Vermittlung der Buchbestände für Forschung, Lehre und Studium mit den Schwerpunkten Theologie, Religionswissenschaft, Philosophie, Geschichte, Literatur, Christliche Kunst, Grundlagen der Kirchenmusik und Alte Sprachen,
  • Erfüllung der Funktion einer Archivbibliothek für den wissenschaftlichen Bedarf in den Fachgebieten der katholischen Theologie,
  • Beschaffung und Bereitstellung angeforderter Buchbestände für die regionale und überregionale Literaturversorgung über und für den Leihverkehr der wissenschaftlichen Bibliotheken.
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4.4 Die Fachstelle für Büchereiarbeit umfasst folgende Aufgaben:

  • Profilierung der KÖB als Orte der Begegnung und Bildung,
  • Begleitung der KÖB in ihrer Wirksamkeit als Treffpunkt der Kirche am Ort zur ansprechenden Glaubensvermittlung,
  • Betreuung und Beratung der ehrenamtlichen Büchereimitarbeiterinnen und Büchereimitarbeiter,
  • Reorganisation von Büchereien,
  • Konzeptionelle Beratung und finanzielle Förderung von KÖB,
  • Unterstützung der KÖB bei deren praktischer Arbeit,
  • Erwerb, Katalogisierung und bibliothekstechnische Bearbeitung von Medien,
  • Begleitung und Unterstützung bei der Ausleihe von eBooks,, eAudios, eMagazines, ePaper,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Organisation und (inhaltliche) Durchführung von Veranstaltungen für die ehrenamtlichen Büchereimitarbeiterinnen und Büchereimitarbeiter,
  • Mitarbeit in überdiözesanen Gremien.
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5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Um seinem Auftrag entsprechen zu können, arbeitet das Katechetische Institut im Rahmen seiner Zuständigkeit mit anderen Einrichtungen zusammen.
  • Im Bereich der Schulen kirchlicherseits in Kooperation mit der Abteilung „ Erziehung und Schule“ mit dem Institut für Lehrerfortbildung in Essen-Werden, mit den religionspädagogischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsreferaten in anderen Bistümern, insbesondere derer in Nordrhein-Westfalen, mit entsprechenden Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie den religionspädagogischen Fachverbänden. Staatlicherseits in Absprache mit der Abteilung „Erziehung und Schule“ vor allem mit den Schulen, den Schulämtern und den Zentren für schulische Lehrerausbildung im Bereich des Bistums Aachen, den zuständigen Fachdezernaten für das Fach Katholische Religionslehre der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie mit religionspädagogischen Fachbereichen der Hochschulen.
  • Im Bereich der Bibliotheken mit dem Arbeitskreis der katholisch theologischen Bibliotheken (AkthB), dem deutschen Bibliotheksverband (DBV), dem virtuellen Katalog Theologie und Kirche (VthK), der Synodalbibliothek des Evangelischen Kirchenkreises, mit der Diözesanbibliothek des Erzbistums Köln, dem Historischen Institut und dem Institut für Katholische Theologie der RWTH Aachen, mit der Benediktinerabtei Kornelimünster, mit den kirchlichen Hilfswerken „missio Aachen“ und „Misereor“, dem Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, mit der Fachbibliothek der Deutschen St.-Jakobusgesellschaft, mit der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Medienzentrale NRW, mit der Arbeitsgemeinschaft der Katholischen und Evangelischen Medienzentralen im deutschsprachigen Raum
  • Im Bereich der KÖB mit den Fachstellen der Bistümer und Landeskirchen in NRW, den Fachstellen des entsprechenden Ministeriums und der Bezirksregierungen in NRW, dem Evangelischen und Katholischen Büro bei der Landesregierung NRW, dem Borromäusverein, dem St. Michaelsbund und der ekz.bibliotheksservice GmbH
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6. Zentrale und regionale Arbeitsstruktur

Das Katechetische Institut hat seinen Sitz in Aachen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehören sowohl zentrale als auch regionale Angebote, Veranstaltungen und Beratungen. Hierfür sind die Regionalbeauftragten für Religionspädagogik und die Bezirksbeauftragten für den katholischen Religionsunterricht an Berufsbildenden Schulen und Kollegschulen mitverantwortlich. Für je zwei Regionen ist ein/e Regionalbeauftragte/r für Religionspädagogik tätig.
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7. Leitung

Die Leitung des Katechetischen Instituts wird von dem/-r Leiter/-in des Fachbereichs „Religionspädagogik und Katholische Bekenntnisschulen“ innerhalb der Abteilung „Erziehung und Schule“ wahrgenommen. Ihm/Ihr unterstellt ist der/die Fachbereichsleiter/-in „Medien“.
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7.1 Fachbereichsleiter/-in „Religionspädagogik und Katholische Bekenntnisschulen“

Er/Sie trägt die Verantwortung für die Arbeit des Katechetischen Instituts.
  • Er/Sie stimmt die Arbeitsschwerpunkte des Katechetischen Instituts mit dem/der Leiter/-in der Abteilung „Erziehung und Schule“ ab und informiert ihn/sie über die Arbeit des Katechetischen Instituts sowie über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.
  • Er/Sie koordiniert die Tätigkeit der vier Arbeitsbereiche und leitet die Dienstbesprechungen der Dozenten/-innen.
  • Er/Sie ist Vorgesetzte/-r der Mitarbeiterinnen der religionspädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung und Vorgesetzte/-r des/r Fachbereichleiters/-in „Medien“.
  • Er/Sie ist Vorgesetzte/r der Regionalbeauftragten für Religionspädagogik.
  • Er/Sie leitet die Konferenz der Dozentinnen mit den Regionalbeauftragten für Religionspädagogik.
  • Er/Sie vertritt das Katechetische Institut nach außen.
  • Er/Sie verfügt über das Budget des Katechetischen Instituts.
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7.2 Fachbereichsleiter/-in „Medien“

Er/Sie leitet die medienbezogenen Arbeitsbereiche Religionspädagogische Medienstelle, Diözesanbibliothek und Fachstelle für Büchereiarbeit in Absprache mit dem/r Fachbereichsleiter/-in „Religionspädagogik und Katholische Bekenntnisschulen“.
  • Er/Sie ist Vorgesetzte/-r der Mitarbeiter/-innen der medienbezogenen Arbeitsbereiche.
  • Er/Sie ist als wissenschaftliche/-r Mitarbeiterin in der Religionspädagogischen Medienstelle tätig.
  • Er/Sie vertritt die medienbezogenen Arbeitsbereiche auf Diözesanebene und überdiözesan.
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8. Dozentinnen und Dozenten

Die Dozentinnen und Dozenten müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung, in der Regel die staatliche Lehrbefähigung für den katholischen Religionsunterricht und mehrjährige Unterrichtserfahrung sowie über die Missio Canonica verfügen. Sie nehmen ihre Bildungsaufgaben im Auftrag des/r Leiters/-in des Katechetischen Instituts in eigener fachlicher Verantwortung wahr.
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9. Träger

Der Träger des Katechetischen Instituts, das Bistum Aachen, trifft nach Anhörung des/r Leiters/-in, des/r Leiters/-in der Abteilung „Erziehung und Schule“ und des/r Leiters/-in der Hauptabteilung „Pastoral / Schule / Bildung“ die grundsätzliche Entscheidung über die Ziele der Arbeit und hinsichtlich der Maßnahmen zur Erledigung der genannten Aufgaben.
Der Träger gewährleistet im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben des Katechetischen Instituts erforderlichen personellen, finanziellen und baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
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10. Geltung

Diese Ordnung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Sie löst die Ordnung vom 22. Dezember 2005 ab und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2022.

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1 ↑ Im Sinne der Vereinbarung der Unterrichtsverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen bzw. der Erteilung des Religionsunterrichts durch kirchlich ausgebildete Katecheten vom 18. Februar 1956.