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Rahmenordnung
Auftrag und Selbstverständnis der Trägerschaft
katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen – Pastorale und pädagogische Grundlagen

Vom 2. Februar 2013

(KlAnz. 2013, Nr. 57, S. 72)

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Vorwort
Zur Entwicklung der vorliegenden Rahmenordnung

Im bistümlichen Projekt „Tageseinrichtungen für Kinder in kirchengemeindlicher Trägerschaft“ wurde 2008 und 2009 das Ziel verfolgt, die Trägerschaft an die Herausforderungen der Zeit, insbesondere an die Bedingungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), anzupassen und ein tragfähiges Fundament für die Zukunft zu entwickeln.
Die zu entwickelnden künftigen Trägerstrukturen sollten in der Lage sein, die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder unter den veränderten Rahmenbedingungen inhaltlich, personell und finanziell abzusichern. Im Vordergrund sollten dabei nicht in erster Linie theoretische Begründungen stehen, sondern konkrete Handlungsmaximen, die sich aus inhaltlichen pastoralen und pädagogischen Zielen ableiten lassen.
Pastorale und pädagogische Ziele für katholische Tageseinrichtungen für Kinder zu formulieren, war Aufgabe des Teilprojekts II, das von Prof. Dr. Andreas Wittrahm, Bereichsleiter Facharbeit und Sozialpolitik des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V., verantwortet wurde.
Nach Abschluss des Projektes wurde das Ergebnis in den Gremien des Bistums beraten und Empfehlungen für die Weiterentwicklung formuliert.
Ende 2010 wurde im Bischöflichen Generalvikariat Aachen der Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder als Fachbereich der Abteilung „Pastoral & Bildung mit Jugendlichen & Erwachsenen“ in der Hauptabteilung „Pastoral / Schule / Bildung“ neu eingerichtet, um die Zuständigkeiten für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistums Aachen an einer Stelle zu bündeln.
Im neuen Fachbereich wurde das „Vorgängerpapier“ aus den Jahren 2008/9 überarbeitet und weiterentwickelt und liegt nun unter dem Titel „Auftrag und Selbstverständnis der Trägerschaft katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen“ vor.
Im Fokus steht das Selbstverständnis der Kirche im Bistum Aachen, sich für die katholischen Tageseinrichtungen zu engagieren, die Verantwortung in der Trägerschaft und die Mitverantwortung der „Kirche am Ort“ für das pastorale Handeln in den Tageseinrichtungen.
Damit es nicht nur ein „Papier“ bleibt, lege ich als Bischof von Aachen die vorliegende Rahmenordnung hiermit allen vor, die im Bereich der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder Verantwortung tragen, und hoffe, dass die Inhalte in die Praxis umgesetzt werden und dadurch das katholische Profil der Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen deutlich erfahrbar wird.
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1 Das Bistum Aachen versteht sein Engagement
in den Tageseinrichtungen für Kinder als wichtigen Teil pastoralen Handelns

Das Bistum Aachen verbindet mit seinem Engagement in den Tageseinrichtungen für Kinder nicht nur den Anspruch, das Evangelium von der Liebe Gottes allen Menschen zu verkünden, sondern Ziel ist es, die Liebe Gottes im Leben der Kinder, ihren Familien, sowie im Leben der Mitarbeiterinnen Wirklichkeit werden zu lassen, um so die Sehnsucht des Menschen nach einem „Leben in Fülle“ (neu) zu entfachen1#.
„Leben in Fülle“ können jedoch weder die Tageseinrichtungsträger noch die Tageseinrichtungen für Kinder selbst voll und ganz verwirklichen. Das ist allein Gott vorbehalten. Aber nur wenn Kinder und ihre Familien ansatzweise erleben, was „Leben in Fülle“ bedeuten kann, wird die Botschaft von der Liebe Gottes und seinem menschenfreundlichen Handeln glaubwürdig. So verstanden sind Tageseinrichtungen für Kinder Lebens- und Lernorte kirchlichen Handelns vor Ort.
Um tragfähig werden zu können, muss dieses skizzierte pastorale Verständnis katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Pastoralkonzept der Gemeinschaften der Gemeinden (GdG), in deren Gebiet sich die Tageseinrichtungen für Kinder befinden, eingebunden und konkretisiert werden.
Darüber hinaus versteht das Bistum Aachen sein Engagement für Tageseinrichtungen für Kinder als einen qualifizierten und durch das Evangelium motivierten Dienst für Kinder, für Familien und für die Gesellschaft.
Ein Dienst für Kinder, weil Kinder zugleich wertvoller Teil der Kirche wie auch wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind.
Kinder sind religiös interessiert, fragen nach Gott und der Welt. Allen Personen, die an der Entwicklung eines Kindes beteiligt sind, kommt die Aufgabe zu, sie zu begleiten, sie zu schützen und ihre Entwicklung zu eigenständig denkenden und eigenverantwortlich lebenden Menschen zu fördern.
Ein Dienst für Familien, die ihre Kinder den Trägern katholischer Tageseinrichtungen für Kinder anvertrauen.
Vom An-Vertrauen der Kinder durch ihre Eltern lebt jede Tageseinrichtung für Kinder. Vertrauen ist Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von Eltern und Erziehern/-innen sowie Basis für die pädagogische Arbeit und die Verwirklichung des pastoralen Auftrags einer Tageseinrichtung für Kinder in katholischer Trägerschaft.
Tageseinrichtungen für Kinder sind Orte der Begegnung und der Kommunikation, Orte der Integration in die Gemeinschaft der Kinder und Orte der Gemeinschaftsbildung für Erwachsene und Familien.
Ein Dienst für die Gesellschaft, an deren öffentlichem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag die Tageseinrichtungen für Kinder unterstützend mitwirken.
Für das Bistum Aachen bilden katholische Tageseinrichtungen für Kinder in katholischer Trägerschaft einen Beitrag der Kirche zu einer humanen Gesellschaft. Grundlage des Engagements des Bistums Aachen bilden gemeinsame Werte, Überzeugungen und Ansprüche, die in dieser Rahmenordnung beschrieben sind. Sie basieren auf dem Wort der Deutschen Bischöfe “Welt entdecken, Glauben lernen“2# und finden ihre Konkretisierung durch die Grundsätze im Bundesrahmenhandbuch „KTK-Gütesiegel“3#.
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2 Katholische Tageseinrichtungen für Kinder
sind Teil der Pastoral der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG)

Katholische Tageseinrichtungen für Kinder sind wertvolle Orte, um die Grundvollzüge des Glaubens in der Gemeinde miteinander zu (er)leben. Die Eltern und Kinder zu unterstützen und ihnen einen lebendigen Zugang zur Gemeinde zu ermöglichen, ist ein zentraler Auftrag der Gemeindepastoral. Katholische Tageseinrichtungen für Kinder bieten hierfür eine besondere Chance. Aus diesem Selbstverständnis heraus arbeiten die Verantwortlichen der GdG mit den katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in ihrem Territorium zusammen.
Katholische Tageseinrichtungen für Kinder sind „Lebens- und Lernorte“ der Gemeinde, sie öffnen sich für Interessierte und laden zum Mitleben ein. Sie sind ein Teil der Gemeinde und suchen Gelegenheiten, sich im kirchlichen Kontext zu präsentieren. Katholische Tageseinrichtungen für Kinder nehmen eine Vermittlerrolle ein. In der GdG und der Gemeinde vertreten sie die Interessen „ihrer“ Kinder und Familien und gestalten gemeinsam mit den Verantwortlichen für die Pastoral die Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben der Gemeinde, die den Bedürfnissen der Kinder und Familien entsprechen.
Sie laden die betreuten Kinder und ihre Familien zur Teilnahme am Leben der Gemeinde ein und machen sie mit den pastoralen Angeboten vertraut. Durch angemessene Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten unterstützen die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder die Familienpastoral in der Gemeinde. Durch ein lebendiges Miteinander ermöglichen die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder den Seelsorgern/-innen einen besseren Zugang zu den Familien. Auf diese Weise unterstützen sie die pastoralen Mitarbeiterinnen in der Pastoral, ein bedarfsgerechtes Angebot mit den Familien zu entwickeln, das der sozialen Vielfalt, dem jeweiligen Milieu und den unterschiedlichen Glaubensausprägungen der Familien Rechnung trägt.
Die gute Zusammenarbeit zwischen der GdG / Gemeinde und der katholischen Tageseinrichtung für Kinder ist ein grundlegendes Merkmal sowohl im Leitbild des Trägers, der Konzeption der katholischen Tageseinrichtung für Kinder, als auch in der Pastoral der GdG, die im Pastoralkonzept beschrieben werden soll.
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3 Auftrag und Leitsätze für die Trägerschaft
der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen

Die Träger sind dem in den folgenden Leitsätzen konkretisierten Auftrag und der pastoralen Bedeutung der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder verpflichtet.
3.1
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen bieten Kindern und ihren Familien ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot und erfüllen damit ihren kirchlichen und gesellschaftlichen Auftrag.
Katholische Tageseinrichtungen für Kinder der Träger im Bistum Aachen bieten qualitativ hochwertige, wertschätzende und ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote und orientieren sich dabei grundsätzlich am Kindeswohl.
Sie bieten den Kindern einen erweiterten Entwicklungsraum und unterstützen die Erziehung der Familien. Zur Erfüllung ihrer familienergänzenden Funktion bedarf es einer engen Abstimmung mit den Erziehungsvorstellungen der Familien.
Die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder verbinden in ihrer pädagogischen Arbeit die gesellschaftlichen Erwartungen an das Bildungswesen, u.a. die Überprüfbarkeit von Kompetenzen, die alle Kinder erwerben sollen – und den Anspruch der Orientierung an der Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Kindes4#.
Die Träger engagieren sich durch adäquate Ausstattungen, Konzeption und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen in den Tageseinrichtungen auch für ein gemeinsames Leben von Kindern mit und ohne Behinderung. Sie sind einem inklusiven Bildungsverständnis verpflichtet.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder sorgen durch geeignete Ausstattung im Innen- und Außenbereich für eine Umwelt, die die Selbstbildungsprozesse der Kinder fördert.
Durch einen möglichst hohen Anteil an Vollzeitbeschäftigung setzen sie sich für die Kontinuität der Erzieher/-innen-Kind-Beziehung ein und ermöglichen dadurch stabile Betreuungssituationen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gehen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die vom Gesetz geforderten Minimalstandards in der personellen Besetzung hinaus.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder tragen Verantwortung für die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und sichern auf diesem Weg die Qualität der pädagogischen Arbeit.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder sorgen für flexible Öffnungszeiten, die es den Eltern erlauben, Familie und berufliche Inanspruchnahme möglichst familiengerecht zu vereinbaren. Die Tagesgestaltung für Kinder, die ganztägig betreut werden, ist an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Außerdem ist für sie eine maximale Kontinuität des personellen Angebots zu gewährleisten.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder stellen sich der Herausforderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, um möglichst früh und damit möglichst wirksam mit der Förderung von Kindern in Ergänzung zum familiären Erfahrungshorizont zu beginnen und um allen Familien eine umfassende Teilhabe an der von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft zu ermöglichen.
Mit der Entscheidung eines Trägers katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder unter drei Jahren aufzunehmen, ist die Verpflichtung verbunden, ein besonders hohes qualitatives Niveau bei Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder sicherzustellen. Dabei gilt es, die seelische, emotionale, intellektuelle und physische Entwicklung wie auch die Personalität des Kindes individuell zu unterstützen. Dies stellt die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder vor die Herausforderung, ihre Konzepte so weiterzuentwickeln, dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Entwicklungsvoraussetzungen von Kindern unter 3 Jahren entsprechen.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder vertreten die grundsätzliche pädagogische und anthropologische Angemessenheit des Konzeptes der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nach innen und außen.
Als fachliche Grundlage für ein solches Konzept dienen die Qualitätskriterien des KTK-Gütesiegels und die „Eckpunkte guter Qualität in der Krippe“5# der deutschen Liga für das Kind.
3.2
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder verpflichten sich, die Qualität ihrer Einrichtungen mit Hilfe des KTK-Gütesiegels6# bis zum Erlangen des Standards “Qualitätsbrief“7# weiterzuentwickeln.
Die hohen Ansprüche, die sich aus dem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag ergeben, können auf Dauer nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Anforderungen, die Planung und Umsetzung kontinuierlich geprüft, weiterentwickelt und dokumentiert werden. Hierbei unterstützt das KTK-Gütesiegel die pädagogischen Fachkräfte und Träger.
Das Gütesiegel basiert auf theologischen Aussagen. Ausgangspunkt und damit das Fundament ist die zentrale Botschaft von der Liebe Gottes zu jedem Menschen. Diese Liebe Gottes ist in Jesus Christus Mensch geworden. Wenn Menschen etwas von diesem Geliebtsein erfahren, können sie selbst wieder mit Liebe zu Gott, zu anderen, zu sich und zur Schöpfung antworten. Diese theologischen Aussagen konkretisieren sich z.B. in den Grundhaltungen der Mitarbeiterinnen und können als Glaube, Hoffnung und Liebe bezeichnet werden. Die Handlungen der pädagogischen Fachkräfte werden nicht nur durch ihre Fachlichkeit, sondern auch durch diese Grundhaltung bestimmt.
Die Gütesiegelkriterien haben daher den Anspruch, „Qualität mit Religion“8# zu beschreiben9#.
Das im Gütesiegel verwendete Verfahren stellt sicher, dass die Anforderungen der Beteiligten, also der Kinder, ihrer Familien, der Mitarbeiter/-innen und des Trägers, zu berücksichtigen sind. Es enthält Qualitätsanforderungen, die sich aus fachlicher, wissenschaftlicher und christlicher Sicht in Bezug zur Bildung, Erziehung und Betreuung und der zugehörigen, unterstützenden Prozesse ergeben. Zur Entwicklung der Qualität werden Instrumente zur Verfügung gestellt, mit denen man die angestrebten Ziele, die sich aus der Umsetzung eines träger- und einrichtungsspezifischen Leitbildes ergeben, operationalisiert. Der Grad der Zielerreichung ist in diesem Verfahren für alle Beteiligte transparent und nachvollziehbar.
Die Umsetzung des Bischofswortes „Welt entdecken, Glauben leben“ wird durch die Einführung des KTK-Gütesiegels gefördert.
3.3
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen erkennen die Individualität, die Würde und die Rechte jedes einzelnen Kindes an. Sie fördern das Recht der Kinder auf Religiosität und christliche Spiritualität.
Als eine Konsequenz der christlichen Überzeugung, dass jeder Mensch von Gott gewollt und geliebt ist, ist die Würde jeden Kindes unantastbar. Jedem Kind steht das Recht auf Unversehrtheit, Versorgung, Förderung und Bildung, sowie das Recht auf freie Meinung und Mitwirkung (Partizipation) zu. Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder und die dort pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen verstehen es als ihre Aufgabe, sich für die Rechte von Kindern einzusetzen und diese Rechte in der täglichen Praxis umzusetzen10#.
Kinder müssen als Mädchen und Jungen in ihrer Geschlechteridentität mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen von den pädagogischen Mitarbeitern/-innen wahr- und angenommen werden.
Den Trägern katholischer Tageseinrichtungen für Kinder liegt daran, das Recht der Kinder auf Religiosität zu verwirklichen. Sie suchen nach Wegen, in ihren Einrichtungen Wertebewusstsein und Spiritualität zu fördern. Dazu legen sie Wert auf gut qualifizierte Mitarbeiterinnen, die als Christinnen und Christen eine dauerhaft stabile Beziehung zu den Kindern herstellen und ihnen wertschätzend und empathisch begegnen. Sinnliche, emotionale und beziehungsorientierte Erfahrungen sind hierbei von besonderer Bedeutung. Religiöse Erziehung will Kindern ein positives Bild von Gott vermitteln und Gott nicht als Erziehungshelfer missbrauchen.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder gewährleisten, dass christliche Symbole und die Glaubenspraxis des kirchlichen Jahreskreises vorgestellt und vermittelt werden.
Im Interesse eines respektvollen Miteinanders der Religionen und Kulturen sorgen die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder dafür, dass die in ihren Einrichtungen betreuten Kinder andere Religionen und Weltanschauungen kennen lernen und sich mit anderen Glaubenstraditionen altersgemäß beschäftigen können.
Die Träger gewährleisten religionspädagogische und spirituelle Angebote, auch in Kooperation mit den pastoralen Mitarbeiterinnen der jeweiligen GdG.
3.4
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder tragen Sorge, dass in ihren Einrichtungen die soziale und kulturelle Vielfalt im Sozialraum wahrgenommen wird. Sie engagieren sich für die Überwindung sozialer Ungleichheit und für ein respektvolles Zusammenleben von Kindern und Familien kulturell und religiös unterschiedlicher Herkunft.
Die soziale und kulturelle Vielfalt wird als „Zeichen der Zeit“ im Sinne der Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils “Gaudium et Spes“ und damit als bewusste pädagogische und pastorale Aufgabe ernst genommen, konstruktiv umgesetzt und als Bereicherung verstanden.
Die Träger verstehen ihre katholischen Tageseinrichtungen als kulturell und sozial inklusives Angebot für die Familien im jeweiligen Sozialraum.
Die Träger schaffen Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern bei der Angebotsstruktur und der inhaltlichen Konzeption, auch derjenigen Eltern, die nicht selbstverständlich die Anliegen ihrer Familie und ihrer Kinder zu vertreten gewohnt sind.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder nehmen aktiv an der Gestaltung ihres Sozialraumes teil und stellen sich der Herausforderung einer von sozialer Ungleichheit und kultureller Vielfalt geprägten Gesellschaft. Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder setzen sich für die gesellschaftliche Beteiligung von Kindern und Familien ein. Sie verstehen sich als Anwälte einer lokalen Politik für Familien.
3.5
Die im Evangelium grundgelegte „Option für die Armen“ ist eine ständige Herausforderung für die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder und ermutigt dazu, Einrichtungen in besonderer Weise auf die Bedürfnisse benachteiligter Familien auszurichten.
Die Träger stellen sich dem Auftrag, den Folgen sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten entgegen zu wirken, wo diese die Bildungs- und Lebenschancen von Kindern beeinträchtigen.
Die Träger nehmen die Lebenswelten benachteiligter Kinder und Eltern besonders aufmerksam wahr und richten ihre Initiativen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben an deren Voraussetzungen aus.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder ermöglichen in Kooperation mit Netzwerken von sozialen Partnern/-innen, Beratungseinrichtungen und der jeweiligen GdG Unterstützungsangebote und Gestaltungsräume, die sich an den Zugangs- und Teilhabeformen der Kinder und Familien ihres Sozialraumes orientieren.
Die Träger sind sich der möglichen Ausgrenzung von Familien bewusst, beispielsweise durch finanzielle Forderungen, die über den Elternbeitrag hinausgehen, durch die Gestaltung der Betreuungsangebote oder bestimmter vorherrschender Kommunikationsformen und wirken dieser Ausgrenzung entgegen.
3.6
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder pflegen eine christlich geprägte Unternehmenskultur.
Die Träger bringen als kirchliche Dienstgeber ihren Mitarbeiterinnen Wertschätzung und Anerkennung entgegen und stehen loyal zu ihnen. Regelmäßige Gespräche der Träger mit den Mitarbeiterinnen sind Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Die Kompetenzen der Mitarbeitern/-innen werden berücksichtigt, die Zuständigkeiten verbindlich geregelt und sind allen Beteiligten bekannt.
Die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder fördern die Grundhaltung der Mitarbeiterinnen, die Anforderungen an eine Erziehungsarbeit auf christlicher Grundlage erfüllen zu wollen und das Bemühen der Mitarbeiterinnen um christliche Orientierung, durch theologische und religionspädagogische Bildung und persönliche Glaubensvertiefung.
Die Auswahl geeigneten Personals wird unter Verwendung der spezifischen Beschreibungen der unterschiedlichen Stellenprofile auf der Basis transparenter Kriterien vorgenommen.
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4 Die Gestaltung eines gemeinsamen Prozesses der Zusammenarbeit
der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder, ihrem Träger
und der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG).

Die Trägerschaft und die damit verbundene Verantwortung für die einzelne, ehemals ausschließlich kirchengemeindlich getragene Tageseinrichtungen wurde 2010 auf die Ebene des Kirchengemeindeverbandes bzw. der Pfarrei auf GdG-Ebene verlagert.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Trägerschaft auf die gemeinnützigen Trägergesellschaften – nachfolgend Trägergesellschaften genannt – Profinos, pro futura, pro multis bzw. auf die noch zu gründende Trägergesellschaft für die Regionen Kempen-Viersen und Krefeld, in ihrem jeweiligen Einzugsbereich zu übertragen.
Unabhängig von der Trägerschaftsform besteht die Notwendigkeit einer engen, pastoral wirksamen Zusammenarbeit zwischen allen katholischen Tageseinrichtungen für Kinder und der jeweiligen GdG.
4.1
Empfehlung zur strukturellen Gestaltung
Die folgenden Empfehlungen zur strukturellen Gestaltung sind sinngemäß für jede Trägerschaftsform und für jede GdG gültig. Die Regelungen im Einzelnen können den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der Träger der katholischen Tageseinrichtung für Kinder verantwortet die wesentlichen mit dem Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder verbundenen Prozesse und Entscheidungen.
Nach Möglichkeit erfolgen richtungweisende Entscheidungen in Abstimmung mit den Verantwortlichen der GdG11# (Leitungswechsel, Veränderung des Angebots, Schließung einer Gruppe oder die Aufgabe des Standorts).
Ein Mitglied des Pastoralteams der GdG soll als Ansprechpartnerin für die jeweiligen katholischen Tageseinrichtungen für Kinder benannt werden und für die Zusammenarbeit zuständig und verantwortlich sein.
Das bedeutet: Er / Sie
  • unterstützt die katholischen Tageseinrichtungen bei der Umsetzung der Rahmenordnung, u.a. bei der Entwicklung des katholischen Profils und der Konzeption,
  • fördert die Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der GdG,
  • ist für die Vorbereitung und Durchführung von Gottesdiensten für Kleinkinder und Familien in Zusammenarbeit mit den katholischen Tageseinrichtungen zuständig,
  • unterstützt die Elternarbeit bei religiösen Themen,
  • begleitet die Mitarbeiterinnen seelsorgerisch und unterstützt sie bei der Umsetzung der religionspädagogischen Angebote und Projekte in den katholischen Tageseinrichtungen.
4.2
Ausschuss für Kinder- und Familienpastoral
Der GdG-Rat soll einen Ausschuss für Kinder- und Familienarbeit einrichten.
In diesem Ausschuss arbeiten zusammen:
  • Gemeindemitglieder mit Erfahrung in der Familienpastoral,
    der/die Ansprechpartnerin für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder aus dem Pastoralteam,
  • Mitarbeiterinnen der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder.
Dieser Ausschuss plant, koordiniert und sichert die Einbindung der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in die Kinder- und Familienpastoral der GdG (Aktionen, Projekte, etc.), u.a. durch die Entsendung eines stimmberechtigten Mitglieds in den GdG-Rat.
Unter Beteiligung des/der Ansprechpartner/-in aus dem Pastoralteam werden konzeptionelle Aussagen zur religionspädagogischen Arbeit entwickelt.
Das Leitbild des Trägers katholischer Tageseinrichtungen für Kinder bietet hierzu die Voraussetzung und wird vom Träger vorgegeben. Gleichzeitig soll sich das Pastoralkonzept der GdG im Leitbild der katholischen Tageseinrichtung für Kinder widerspiegeln.
Um das Wissen der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder bezüglich der Situation in der GdG lebenden Familien zur Weiterentwicklung des Pastoralkonzeptes und für die Arbeit im GdG-Rat zu nutzen, sollen der/die Leiterinnen der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder nach Bedarf in den GdG-Rat eingeladen werden.
Diese Empfehlung zur Gestaltung eines gemeinsamen Prozesses gilt auch für die Tageseinrichtungen für Kinder der Trägergesellschaften und wird für die Tageseinrichtungen für Kinder in anderer Trägerschaft empfohlen12#.
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5 Aufgabe der Diözesanebene in der Zusammenarbeit
mit den Trägern katholischer Tageseinrichtungen für Kinder

Das Bistum Aachen, insbesondere vertreten durch den Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder im Bischöflichen Generalvikariat (BGV), unterstützt, fördert, begleitet und berät die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder und die GdG in ihrem Anspruch, katholische Tageseinrichtungen für Kinder als wichtige Räume pastoralen Handelns zu gestalten.
Das Bistum Aachen greift aktuelle Anliegen und Vorhaben der Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder und der GdG auf und setzt Impulse für die Weiterentwicklung der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder auf Grundlage
  • des Bischofswort „Glauben leben, Welt entdecken“,
  • diözesaner Vorgaben,
  • der Kriterien des KTK-Gütesiegels und wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesellschaftspolitischer Entscheidungen.
Das Bistum Aachen begleitet, unterstützt und steuert die Entwicklung der Angebotsstruktur, übernimmt Sorge für die Bereitstellung von Finanzmitteln und achtet auf eine transparente, rechtmäßige, zielgerichtete und nachvollziehbare Verwendung der Finanzmittel.
Das Bistum Aachen, insbesondere vertreten durch den Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder im Bischöflichen Generalvikariat, nimmt die Fachaufsicht gegenüber den Trägern katholischer Tageseinrichtungen für Kinder wahr und sichert in seiner Funktion der kirchlichen Aufsicht ein hochwertiges pädagogisches Angebot der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder gemäß dieser Rahmenordnung.
Das Bistum Aachen sorgt für eine den aktuellen gesellschaftlichen, pädagogischen und politischen Rahmenbedingungen angemessene Trägerstruktur und fördert Aufbau und Weiterentwicklung der vier Trägergesellschaften.
Die Fachberatung des Diözesan-Caritasverbandes sichert die fachliche Beratung, Unterstützung und Begleitung der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder und der Träger insbesondere bei pädagogisch fachlich relevanten Themenstellungen.
Der Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder im Bischöflichen Generalvikariat und die Fachberatung des Caritasverbandes für das Bistum Aachen arbeiten konstruktiv zusammen.
Im Zusammenschluss der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im „Verband katholische Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) Diözesan-Arbeitsgemeinschaft im Bistum Aachen“ (DIAG KTK im Bistum Aachen) ist der Leiter der Abteilung Pastoral & Bildung mit Jugendlichen & Erwachsenen im Bischöflichen Generalvikariat oder ein/eine von ihm benannte/r Vertreter/-in satzungsmäßig Mitglied im Vorstand. Dies ermöglicht eine enge Kooperation mit allen am Themenfeld der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder beteiligten Interessenvertreter/-innen (Pädagogen/-innen, Träger, Fachberatung, Spitzenverband und Bistum).
Das Katholische Büro vertritt die Interessen der fünf Bistümer in NRW. In einer dort verorteten Arbeitsgruppe werden die Fragestellungen der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder auf Landesebene unter Beteiligung der fünf Bistümer beraten. An dieser Arbeitsgruppe nehmen je ein/eine Vertreter/-in des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder im Bischöflichen Generalvikariat sowie der Fachberatung des Diözesan Caritasverbandes in der Funktion als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege gemeinsam teil.
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6 Verbindlichkeit der Rahmenordnung

Die vorliegende Rahmenordnung für das Bistum Aachen ist bindend für
  • die Trägergesellschaften,
  • die Kirchengemeindeverbände und Pfarreien auf Ebene der GdG, die Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder sind.
Die Rahmenordnung hat für die anderen katholischen Träger empfehlenden Charakter13#. Gleiches gilt für die GdG, in deren Einzugsbereich sich Tageseinrichtungen für Kinder in anderer katholischer Trägerschaft befinden.
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7 Inkraftsetzung der Rahmenordnung

Die Rahmenordnung tritt zum 1. März 2013 in Kraft.
Die Rahmenordnung „Auftrag und Selbstverständnis der Trägerschaft katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen – Pastorale und pädagogische Grundlagen“ wird spätestens bis zum 31. Dezember 2016 zwischen den Trägern katholischer Tageseinrichtungen für Kinder und der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung reflektiert und fortgeschrieben.
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Anlagen

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Anlage 1
Definition: Träger im Sinne dieser Rahmenordnung

  1. Trägergesellschaften (gGmbH)
    Profinos, pro futura, pro multis sowie die noch zu gründende Trägergesellschaft für die Regionen Kempen-Viersen und Krefeld dienen den Kirchengemeindeverbänden und Pfarreien auf GdG-Ebene als durch den Bischof gewünschte Trägerschaftsform, indem sie den Bestand katholischer Tageseinrichtungen für Kinder sichern und von Trägerverantwortung entlasten.
    Die Pfarreien sollen die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder ihres Territoriums in Trägerschaft der durch sie gegründeten gemeinnützigen GmbH weiterhin begleiten.
    Sie sollen die durch die Übertragung entstandenen freien Ressourcen als Chance für die Pastoral nutzen und ihre Interessen bzgl. der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in den Gremien der GmbH und ggf. im Rat der Tageseinrichtung sowie im Ausschuss für Kinder und Familienpastoral der GdG aktiv einbringen. (siehe Kapitel 4 der Rahmenordnung)
  2. Kirchengemeindeverbände und Pfarreien auf der Ebene der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG)
    Seit der Übertragung der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder auf kirchengemeindlicher Ebene in die Kirchengemeindeverbände oder die Pfarreien auf GdG-Ebene sind diese in der Regel Träger mehrerer Einrichtungen. Die aktuelle Trägerentwicklung zeigt, dass bereits durch diese Übertragung eine Struktur geschaffen wurde, in der die Funktionalität der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder gesichert werden konnte. Wenn die Kirchengemeindeverbände und die Pfarreien die Trägerschaft kompetent, auch im Sinne dieser Rahmenordnung umsetzen, werden sie weiterhin in der Lage sein, ihre katholischen Tageseinrichtungen für Kinder zu betreiben.
  3. Andere katholische Träger
    Andere katholische Träger sind Ordensgemeinschaften, Fachverbände, z.B. Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), Vereine, Caritas-Lebenswelten gGmbH und Initiativen, deren Träger sich christlich/katholisch orientieren und sich für den Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. als ihrem Spitzenverband entschieden haben.
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Anlage 2
Erläuterungen zum Bundesrahmenhandbuch KTK Gütesiegel

Das KTK-Gütesiegel ist ein Instrument zur Qualitätsentwicklung, -sicherung und zur Feststellung von Qualität. Es kann auch zur Zertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 benutzt werden. Es enthält Qualitätsanforderungen, die sich aus fachlich-wissenschaftlicher und christlicher Sicht in Bezug auf Bildung, Erziehung und Betreuung und der dazugehörigen unterstützenden Prozesse begründen.
Das Gütesiegel basiert auf theologischen Aussagen (siehe Kapitel 3.2).
Die Aufgaben und konzeptionellen Grundlagen einer katholischen Tageseinrichtung für Kinder werden im KTK-Gütesiegel in neun Qualitätsbereichen beschrieben:
  1. Kinder
  2. Eltern
  3. Personal
  4. Leitung
  5. Träger
  6. Kirchengemeinde
  7. politische Gemeinde
  8. Mittel und
  9. Glaube.
Jeder Qualitätsbereich beginnt mit einer Einleitung, die als Reflexionsgrundlage dient.
Unter der Überschrift:
„… wird wahrgenommen“ erfolgt eine Situationsanalyse.
„… wird davon ausgegangen“ wird die jeweilige Situation zum Thema des Qualitätsbereichs beurteilt.
„… wird so gehandelt“ werden Forderungen für die Praxis formuliert.
Diese Forderungen werden umgesetzt in sogenannten Qualitätsanforderungen. Sie stellen eine Art Leistungsversprechen dar. Jede Qualitätsanforderung wird durch sogenannte Praxisindikatoren differenziert beschrieben und für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung operationalisiert. Zur Umsetzung dieser Praxisindikatoren, der Weiterentwicklung und der Verbesserung der Praxis dient ein Qualitätsmanagementsystem, das auf der internationalen Norm ISO 9001 beruht.
Das KTK-Gütesiegel ist in erster Linie ein Qualitätsentwicklungsinstrument und benutzt die internationale Norm und die entsprechenden Instrumente, damit die Anforderungen, die sich aus dem gesetzlichen und dem christlichen Auftrag ergeben, nachprüfbar in die Praxis umgesetzt werden können.
Entwicklungsinstrumente, wie z.B. den PDCA-Zyklus (plan do check act: „planen, handeln, prüfen und verbessern“) müssen fachlich-wissenschaftlich begründeten Anforderungen entsprechen. Zum Beispiel der fachlichen Anforderung, dass die Beobachtung der Kinder als Grundlage für die pädagogische Planung zu berücksichtigen ist.
Die Antwort jeder Tageseinrichtung für Kinder auf die Qualitätsanforderungen ist immer eine einrichtungsspezifische. Nur dadurch kann Qualität erreicht werden, die der Situation und den Bedingungen vor Ort entsprechen, denn Qualität im KTK Gütesiegel berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen aller Betroffenen. So wird gleichzeitig die Profilbildung der Einrichtung gestärkt und damit eine hohe intrinsische Motivation der Mitarbeiterinnen gefördert.14#

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1 ↑ Ein Pastoralverständnis, wie es in der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ beschrieben wird.
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2 ↑ Welt entdecken, Glauben leben, Die deutschen Bischöfe, Nr. 89, 2008
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3 ↑ KTK Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch, Hrsg. Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Freiburg, Köselverlag
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4 ↑ Welt entdecken, a.a.O., S. 12
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5 ↑ Positionspapier der deutschen Liga für das Kind
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6 ↑ KTK Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch, a.a.O.
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7 ↑ Hinweise zum Qualitätsbrief siehe Anlage 2
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8 ↑ Prof. DDr. Peter Beer, Einleitung KTK-Gütesiegel Bundesrahmenhandbuch
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9 ↑ Sinngemäß zitiert nach Dr. Werner Gatzweiler, KTK-Bundesverband, anlässlich einer Fachtagung 1997 in Münster
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10 ↑ Leitlinie KTK-Bundesverband, Hrsg. Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Freiburg
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11 ↑ Der Träger orientiert sich dabei am „Strukturplan für die Kirche am Ort in der Diözese Aachen“ (KA 2/2010, Nr. 45).
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12 ↑ siehe Anlage 1: Definition: Träger im Sinne dieser Rahmenordnung
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13 ↑ „Statut für die katholischen Kindertageseinrichtungen in den (Erz-)Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn“, § 7 Geltung für andere katholische Träger
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14 ↑ Zum Selbstverständnis des Gütesiegels in Anlehnung an Dr. Werner Gatzweiler, KTK Bundesverband, 2009