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Statuten des Diözesanpriesterrats des Bistums Aachen

Vom 13. Oktober 2018

(KlAnz. 2018, Nr. 135, S. 306)

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§ 1

Das Presbyterium unterstützt aufgrund der Weihe und der Sendung seiner Glieder den Bischof in der Leitung des Bistums. Ständiges Organ in der Wahrnehmung dieser Aufgabe des Presbyteriums nach Maßgabe des Rechts ist der Diözesanpriesterrat. Er hat die Aufgabe, das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Volkes Gottes zu fördern. Dazu arbeitet er eng mit dem Diözesanpastoralrat zusammen.
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§ 2

Der Bischof ist der Vorsitzende des Diözesanpriesterrats. Der Bischof muss ihn bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung anhören und benötigt seine Zustimmung in den vom Recht ausdrücklich genannten Fällen.
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§ 3

Der Diözesanpriesterrat besteht aus gewählten, geborenen und vom Bischof frei ernannten Mitgliedern. Alle Mitglieder werden vom Bischof berufen. 13 Mitglieder werden frei und geheim durch das Presbyterium gewählt. Darunter müssen mindestens zwei Priester aus den letzten 10 Weihejahrgängen und mindestens ein Ordenspriester im aktiven Bistumsdienst sein. Geborene Mitglieder sind: die amtierenden Weihbischöfe, der Generalvikar, der Dompropst und die 8 Regionalvikare.
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§ 4

Der Diözesanpriesterrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Sprecher sowie einen ersten und einen zweiten Stellvertreter. In der Regel leitet der Sprecher oder einer seiner Stellvertreter die Sitzungen.
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§ 5

Der Bischof bereitet in der Regel mit dem Sprecher und einem seiner Stellvertreter die Sitzungen vor. Die Mitglieder können Beratungsgegenstände vorschlagen.
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§ 6

Der Bischof bestellt eine/n Geschäftsführer/-in des Diözesanpriesterrats, der/die die anfallenden organisatorischen Aufgaben erfüllt und das Protokoll führt.
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§ 7

Die Amtszeit des Diözesanpriesterrats beträgt 5 Jahre. Im Falle der Sedisvakanz hört der Diözesanpriesterrat auf zu bestehen. Seine Aufgaben werden dann vom Konsultorenkollegium wahrgenommen.
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§ 8

Diese Statuten treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Alle diesbezüglichen früheren Regelungen sind mit dem gleichen Datum aufgehoben.