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Ausführungsbestimmung zur Geschäftsanweisung zur befristeten Einführung virtueller Sitzungsformate für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden des Bistums Aachen

Vom 4. November 2022

(KlAnz. 2022, Nr. 127, S. 214), geändert am 13. Oktober 2023 (KlAnz. 2023, Nr. 120, S. 251)

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Die Frist gem. Artikel 1 Abs. 1 der Geschäftsanweisung zur Einführung virtueller Sitzungsformate für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden des Bistums Aachen vom 31. Oktober 2020 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Dezember 2020, Nr. 131, S. 167) wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.