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Spezialmandate Offizial

Vom 8. September 2020

(KlAnz. 2020, Nr. 103, S. 131)

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Zur Verbesserung der Transparenz des kirchlichen Verwaltungshandelns und unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Ämter des Diözesanbischofs und des Generalvikars verleihe ich dem Offizial, Domkapitular Msgr. Lic. iur. can Gregor Huben folgende Spezialmandate des Codex luris Canonici:
  • gemäß can. 1483
    allgemeine und spezielle Zulassung von Anwälten und Prozessbevollmächtigten am Bischöflichen Offizialat Aachen
  • gemäß can. 1692 § 1
    Trennung von Ehegatten durch Dekret
  • gemäß can. 1692 § 2
    Erlaubnis, sich zur Trennung an eine weltliche Behörde zu wenden
Die vorgenannten Vollmachten (Spezialmandate) treten mit Wirkung vom 10. September 2020 an die Stelle der in den Dekreten vom 28. Januar 2013 und vom 24. Februar 2015 erteilten Vollmachten.
Die Erteilung der genannten Spezialmandate erfolgt bis zum Widerruf oder der Änderung; sie endet spätestens mit der Entpflichtung vom Amt des Offizials.