.

Richtlinien zur Finanzierung der Ausländerseelsorge
im Bistum Aachen

Vom 27. Juni 2005

(KlAnz. 2005, Nr. 141, S. 177)

####
Für die Ausländerseelsorge sind im Bistum Aachen ausländische Missionen (missiones cum/sine cura animarum) gemäß den pastoralen und rechtlichen Richtlinien für die Ausländerseelsorge im Bistum Aachen vom 1. Oktober 1989 errichtet. Für diese Missionen gelten folgende Finanzierungsrichtlinien:
#

1. Personalkosten

1.1
Hauptamtliches pastorales Personal
Priester, denen die Leitung einer Mission obliegt, werden hinsichtlich der Bezüge etc. den Diözesangeistlichen gleichgestellt (siehe III/8 Pastorale und rechtliche Richtlinien für die Ausländerseelsorge im Bistum Aachen). Die Anstellung und Besoldung erfolgt gemäß Stellenplan unmittelbar beim Bistum.
1.2
Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter
Hierunter sind zu verstehen: Pfarrsekretäre/-innen, kirchenmusikalische Mitarbeiter/-innen, Organisten/-innen, Chorleiter/-innen, Küster/-innen, Reinigungskräfte usw. Ihre Anstellung und Besoldung erfolgt ebenfalls unmittelbar beim Bistum. Wiederbesetzungen frei gewordener Stellen oder Ausweitungen der BU sind nur durch Ausnahmegenehmigungen des Generalvikars möglich.
#

2. Sachkosten

2.1
Pastorale Maßnahmen
Pastorale Maßnahmen sind beispielsweise:
  • Sakramentenvorbereitung,
  • Besinnungstage, Exerzitien,
  • Wallfahrten,
  • Begegnungen,
  • Besondere Maßnahmen für ausländische Familien, z. B. Hausaufgabenhilfe für Kinder,
  • Kirchenmusikalische Aktivitäten,
  • usw.
Hierfür wird der ausländischen Mission ein Betrag
von 1.800,00 € bei
bis zu 600 zugehörigen Katholiken,
von 2.600,00 € bei
601 bis zu 1.000 zugehörigen Katholiken,
von 3.200,00 € bei
1.001 bis zu 1.400 zugehörigen Katholiken,
von 4.100,00 € bei
1.401 bis zu 2.000 zugehörigen Katholiken,
von 4.650,00 € bei
2.001 bis zu 3.000 zugehörigen Katholiken,
von 4.900,00 € ab
3.001 zugehörigen Katholiken
jährlich zur Verfügung gestellt.
Für außergewöhnliche, besondere pastorale Maßnahmen können Anträge auf Mitfinanzierung an das Bischöfliche Generalvikariat, Abteilung Pastoral in Lebensräumen, Fachbereich Migrationpastoral, gestellt werden.
2.2
Geschäfts- und Kultkosten
Hierunter fallen im einzelnen Aufwendungen für:
  • Kultkosten,
  • Schreibbedarf/Drucksachen,
  • Telefon/Porto,
  • Fachliteratur,
  • Arbeitsmaterial,
  • Gemeindebriefe,
  • usw.
Zur Deckung der laufenden Kosten erhalten
  • Missionen, mit bis zu 1.500 zugehörigen Katholiken eine Grundpauschale von 1.500,00 €.
  • Missionen mit mehr als 1.500 Katholiken pro weiterer Person eine Grundpauschale in Höhe von 0,90 €/Person.
2.3
Räume der Mission
Aufgrund des fehlenden zivilen Rechtsstatus der ausländischen Mission werden Verträge vom Bistum für diese abgeschlossen. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen übernimmt das Bistum. Bei Nutzung von bistumseigenen Räumen durch die ausländischen Missionen werden die hierfür entstehenden Kosten vom Bistum übernommen.
2.4
Innenausstattung und Einrichtung
Die Kosten für die Innenausstattung und Einrichtung einschließlich Büromaschinen und -möbel trägt das Bistum.
2.5
Reisekosten
Reisekosten im Rahmen der geltenden Bestimmungen werden ebenfalls vom Bistum bestritten, d.h. 0,22 €/km innerhalb des Bistums, öffentliche Verkehrsmittel (oder Hilfsweise 0,15 €/km) außerhalb des Bistums.
#

3. Investitionsaufwendungen

Investitionsaufwendungen unterliegen einer besonderen Finanzierungsregelung.
#

4. Rechnungsmäßige Abwicklung

Zur Ausführung der Haushalte führen die Zuschussempfänger ein Journal, dem eine Belegführung aller Einnahmen und Ausgaben chronologisch zugeordnet ist. Nach einer sachlich-fachlichen Vorprüfung der Jahresabrechnung durch das Bischöfliche Generalvikariat, Fachbereich „Migrationspastoral”, erfolgt die Schlussprüfung durch die Abt. 0.4 – Innenrevision. Die Abrechnung ist der Abt. 1.2 – Pastoral in Lebensräumen, bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zuzuleiten.
#

5. Allgemeines

Die Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft. Die Richtlinien vom 1. Januar 2004 werden hiermit außer Kraft gesetzt.