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Regelung im Bistum Aachen zur Begleitung von Geistlichen, die ein Monitum und ggf. damit verbundene Auflagen erhalten haben

Vom 3. Mai 2021

(KlAnz. 2021, Nr. 62, S. 117)

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Diese Regelung betrifft Geistliche, die im Laufe ihrer Berufsbiographie mit Anschuldigungen und/oder Verdachtsäußerungen zu problematischen Nähe- und Distanzverhalten und/oder sexualisierter Gewalt konfrontiert waren oder sind und darauf hin ein monitum und ggf. damit verbundenen Verhaltensauflagen seitens des Bichofs/Ordinarius erhalten haben. Weiterhin sind Geistliche angesprochen, die im Laufe ihrer Berufsbiographie durch Unregelmäßigkeiten im Rahmen ihrer Dienstausübung auffällig geworden sind (z.B. Suchtverhalten, Finanzen, Lebensführung allg.) und darauf hin ein monitum und ggf. damit verbundene Verhaltensauflagen seitens des Bichofs/Ordinarius erhalten haben. Regelmäßig wird die aktuelle Situation im Rahmen von Gesprächen mit dem oben genannten Personenkreises in den Blick genommen und thematisiert, inwieweit sich Anschuldigungen der Vergangenheit auf den derzeitigen Dienst auswirken und ob etwaige Auflagen (falls vorhanden) eingehalten werden. Sonstige Personalgespräche sind davon nicht berührt.
(1)
Über die Erteilung eines monitums und ggf. damit verbundene Auflagen werden der zuständige Regionalvikar und der GdG-Leiter informiert, dies auch bei der Übertragung einer anderen Aufgabe bzw. bei einem Einsatz- und Ortswechsels des Geistlichen.
(2)
Nach einem Gespräch mit dem Regionalvikar und GdG-Leiter erfolgt die Benennung eines Begleiters/Mentors, der den Geistlichen in der Umsetzung und Erfüllung der Auflagen unterstützt. Dies erfolgt i.d.R. solange das monitum und die Auflagen gelten. Hierzu führt er regelmäßig mit dem Geistlichen Gespräche, die er auch dokumentiert und der Hauptabteilung Personal zur Verfügung stellt. Darüber wird der Geistliche zuvor auch informiert.
Schwerpunkt der Gespräche sind:
  • Die aktuelle dienstliche und private Situation
  • Die Kenntnis und Umsetzungen der erteilten Auflagen
  • Die Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Auflagen
  • Die ärztliche bzw. therapeutische Situation
  • Die soziale Situation / kirchliche Einbindung
  • Frage nach Überforderungssituationen
  • Frage nach Unterstützungsmaßnahmen
  • Frage nach geistlicher Begleitung / geistlichen Quellen
(3)
Die Leitung der Hauptabteilung Personal informiert die Referenten für Priester und Diakone, die Abteilungsleitung Personalverwaltung, die Abteilungsleitung Personalmanagement und den Casemanager über die Erteilung eines monitums und ggf. damit verbundene Auflagen gegen den Geistlichen, da die Umsetzung oder die Überwachung ggf. in die Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen fallen kann.
(4)
Die Hauptabteilung Personal überprüft regelmäßig, ob weitere Maßnahmen zur Erfüllung der Auflagen notwendig sind bzw. ob diese zur Verbesserung des Verhaltens / der Lebensführung beitragen können.
(5)
Im Jahr der Erteilung des monitums und ggf. der damit verbundenen Auflagen führt die Leitung der Hauptabteilung Personal, die/der zuständige Referent/in für Priester und Diakone sowie ggf. der/die Beauftragte zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vierteljährlich ein Personalgespräch mit dem Geistlichen, welches in einer Aktennotiz dokumentiert wird.
(6)
Im weiteren Verlauf führt die Leitung der Hauptabteilung Personal, die/der zuständige Referent/in für Priester und Diakone sowie ggf. der/die Beauftragte zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt mindestens einmal jährlich ein Personalgespräch mit dem Geistlichen. Je nach Erfordernis können auch kürzere Zeiträume benannt werden. Hier entscheidet der Einzelfall.
Schwerpunkt der Gespräche sind:
  • Die aktuelle dienstliche und private Situation
  • Die Kenntnis und Umsetzungen der erteilten Auflagen
  • Die Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Auflagen
  • Die ärztliche bzw. therapeutische Situation
  • Die soziale Situation / kirchliche Einbindung
  • Frage nach Überforderungssituationen
  • Frage nach Unterstützungsmaßnahmen
  • Frage nach geistlicher Begleitung / geistlichen Quellen
(7)
Mindestens einmal jährlich führt die Leitung der Hauptabteilung Personal und die/der zuständige Referent/in für Priester und Diakone ein Auswertungsgespräch mit dem Begleiter/Mentor. Dies wird dokumentiert. Darüber wird der Geistliche informiert.
(8)
Mindestens einmal jährlich führt die Leitung der Hauptabteilung Personal und die/der zuständige Referent/in für Priester und Diakone ein Auswertungsgespräch zum Einsatz des Geistlichen mit dem zuständigen Regionalvikar und dem GdG-Leiter. Dies wird in einer Aktennotiz dokumentiert.
(9)
Im Einzelfall (Anschuldigungen und/oder Verdachtsäußerungen zu problematischen Nähe- und Distanzverhalten und/oder sexualisierter Gewalt ) informiert die Leitung der Hauptabteilung Personal den / die Interventionsbeauftragte/n.
(10)
Mindestens einmal jährlich erhält der Bischof einen Bericht zu dem Geistlichen. Bei Bedarf auch häufiger.
(11)
Die Veranlassung weiterer Maßnahmen bei Nichterfüllung der Auflagen abliegen dem Bischof. Die Hauptabteilung Personal informiert und berät im Rahmen ihrer Fachkompetenz hierzu den Bischof.
Die Regelung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
Die „Regelung im Bistum Aachen zur Begleitung und Überprüfung von Geistlichen die auffällig geworden sind, die ein monitum und/oder Auflagen erhalten haben.“ vom 6. November 2020 (Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Aachen vom 1. Dezember 2020, Nr. 139, S. 171 ff) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.