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Richtlinien für die finanzielle Förderung von Exerzitien

Vom 23. November 2007

(KlAnz. 2008, Nr. 24, S. 25)

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I. Ziel der Exerzitienförderung

Der Mensch unserer Zeit steht in der vielfältigen Spannung einer pluralistischen Gesellschaft. Auch Christinnen und Christen in der Welt von heute können sich nur schwer dem allgemeinen gesellschaftlichen Trend entziehen. Sie erfahren auf unterschiedliche Weise, wie es immer schwieriger wird, das Evangelium zur gestaltenden Grundlage des Lebens zu machen.
Der Glaube an Gott, das Leben in der christlichen Familie, das Mittun in einer geistlichen Gemeinschaft, in einem katholischen Verband sowie die Mitarbeit in der Pfarrgemeinde geben dem Einzelnen Stütze, Hoffnung und Mut. Bei alledem bleibt eine Sehnsucht nach einer tieferen Begegnung mit sich selbst, mit anderen Menschen, mit Christus, eine Sehnsucht nach wirklich tragender Glaubenserfahrung und „nach dem Verkosten der Dinge von innen her“, wie es der Begründer der Exerzitien, Ignatius von Loyola, ausdrückt.
Die verschiedenen Exerzitienformen, wie Exerzitien in Gemeinschaft, Vortragsexerzitien, Besinnungstage, Einzelexerzitien etc. sind Tage des suchenden Betens, in denen Menschen zu sich selbst finden und der Glaube genährt und vertieft wird.
Diese Tage der geistlichen Erneuerung werden durch das Bistum Aachen sowohl durch inhaltliche als auch finanzielle Unterstützung gefördert.
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II. Exerzitienformen und ihre Gestaltungselemente

Große Exerzitien (Einzelexerzitien)
Dauer: 30 Tage
Einzelexerzitien
sind ganz auf den Weg des Einzelnen ausgerichtet
Dauer: 6 bis 14 Tage
Exerzitien in Gemeinschaft
ausgerichtet auf die Glaubenserfahrung in Gemeinschaft
Dauer: 4 bis 8 Tage
Vortragsexerzitien
thematisch aufgebaute Tage der Ruhe und des Gebetes
Dauer: 3 bis 8 Tage
Besinnungstage / Kurzexerzitien
Dauer: 2 bis 5 Tage
Exerzitien im Alltag
ein Versuch, Exerzitien inmitten seiner Berufsarbeiten und seines sonstigen Alltags zu vollziehen; die Situation des Alltags ist ein Bestandteil der Einübung
Dauer: 4 bis 20 Treffen
Wanderexerzitien
Dauer: 3 bis 8 Tage
Intensivkurs zur Glaubensvertiefung und -erneuerung
Dauer: 3 bis 5 Tage
Jugendwallfahrten
Dauer: 2 bis 14 Tage
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III. Zuschussbestimmungen

  1. Zuschüsse werden gewährt für Exerzitien, die im diözesanen Exerzitienkalender, auf der Homepage der Fachstelle für Exerzitienarbeit des Bistums Aachen, darüber hinaus auf der Homepage der AD-DES (Arbeitsgemeinschaft der deutschen diözesanen Exerzitiensekretariate) www.exerzitien.info, in Internetpräsentationen und Kalendern anderer Diözesen und ähnlichen Veröffentlichungen ausgeschrieben sind.
  2. In der Regel werden Kurse in geeigneten Häusern im Bistum Aachen bezuschusst. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Bistum Aachen, die an Kursen in den Häusern anderer Diözesen teilnehmen, kann auf Antrag ein Zuschuss gewährt werden. Über die Eignung der Häuser ist ggf. ein Nachweis zu erbringen.
  3. Nicht gefördert werden können Kurse, die anderweitig bezuschusst werden, z.B. Soldatenexerzitien, desgleichen Kurse, die Freizeit- oder Reisecharakter haben bzw. dem Charakter von Exerzitien (Geistliche Übungen) nicht entsprechen.
  4. Bei Jugendwallfahrten handelt es sich um Veranstaltungen für Teilnehmende im Alter zwischen 16 und 25 Jahren. Die Veranstaltungen müssen auf die Einübung im religiös strukturierten Tagesvollzug angelegt sein. Die Leitung der Veranstaltung muss einer/m erfahrenen geistlichen Begleiterin/Begleiter obliegen.
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IV. Art der Zuschüsse

  1. Zuschuss zum Tagessatz
    1. Für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer vorgenannter Exerzitien kann ein Zuschuss gewährt werden.
    2. Für arbeitslose Frauen und Männer, Sozialhilfeempfänger/-innen und sonstige Bedürftige kann auf Antrag ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
    3. Bei Exerzitien für Familien kann für Erwachsene und für Kinder ein Zuschuss gewährt werden. Kinderbetreuungskosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung übernommen.
    4. Für Exerzitien, die vor Ort durchgeführt werden, zum Beispiel Exerzitien im Alltag, gilt folgende grundsätzliche Regelung: jeweils 1/3 des Tagessatzes kann vom Bistum Aachen getragen werden. Die Angaben unter V (Höhe der Zuschüsse) werden davon nicht berührt.
    5. Die Förderung von Priesterexerzitien, Exerzitien für Ordensleute mit bischöflicher Beauftragung für den pastoralen Dienst, Diakone, Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen und Gemeindereferenten/Gemeindereferentinnen ist von diesen Richtlinien nicht betroffen.
  2. Zuschüsse für schulische Maßnahmen
    1. Für Exerzitien, Besinnungstage, Einkehrtage, Schulendtage im Rahmen der seelsorglichen, schulischen und außerschulischen Betreuung der katholischen Schüler/-innen können Zuschüsse für Schüler/-innen der Sekundarstufe I von öffentlichen Schulen beantragt werden. Voraussetzung zur Zuschussgewährung ist eine Vorprüfung des Programms.
    2. Kurse der Sekundarstufe II können Zuschüsse bei der Abteilung „Pastoral & Bildung mit Jugendlichen & Erwachsenen“ beantragen. Voraussetzung zur Zuschussgewährung ist eine Mindestgröße von 10 Teilnehmenden, das vorherige Einreichen des Programms sowie der Absprache über die einzusetzenden Teamer/-innen.
    3. Schulen in kirchlicher Trägerschaft (Bischöfliche Schulen, Ordensschulen, andere freie katholische Schulen) können bei der Abteilung „Erziehung und Schule“ Zuschüsse beantragen.
  3. Zuschuss zur Vergütung für Kursleiter/-innen
    1. Honorare und Fahrtkosten für Kursleiter/-innen mit entsprechender Qualifikation werden prinzipiell bezuschusst.
    2. Diözesanpriester, Diakone, Ordensleute, Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen, Gemeindereferenten/Gemeindereferentinnen und andere Personen, die beim Bistum Aachen hauptamtlich tätig sind, erhalten keinen Zuschuss, da die Erteilung von Exerzitien als Teil ihrer beruflichen bzw. priesterlichen Tätigkeit angesehen wird.
    3. Arbeiten bei Kursen mehrere Personen als Leitungsteam zusammen, wird insgesamt in der Regel nur das Honorar für die hauptamtliche Leiterin / den hauptamtlichen Leiter gezahlt.
    4. Bei Kursen, die am Abend beginnen und am Vormittag schließen, werden für die Berechnung des Zuschusses und der Vergütungen jeweils An- und Abreisetag zusammen als halber Tag gerechnet.
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V. Höhe der Zuschüsse

Die Festsetzung der Höhe der Zuschüsse erfolgt jährlich nach Maßgabe des Haushaltes des Bistums Aachen.
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VI. Antragsfristen und -formulare

Anträge für außerschulische Maßnahmen können im 1. Quartal für das jeweils laufende Haushaltsjahr gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nach Maßgabe der Möglichkeiten berücksichtigt.
Anträge für schulische Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember für das neue Haushaltsjahr gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nach Maßgabe der Möglichkeiten berücksichtigt.
Antragsformulare können von der Homepage der Fachstelle für Exerzitienarbeit im Bistum Aachen www.exerzitien-im-bistum-aachen.de heruntergeladen werden oder bei der Fachstelle für Exerzitienarbeit im Bistum Aachen, Bettrather Str. 22, 41061 Mönchengladbach, F. (0 21 61) 57 64 98 85, Fax 0 21 61 / 57 64 98 86, E-Mail: exerzitienarbeit@bistumaachen.de, bestellt werden.
Die vorgenannten Richtlinien treten zum 1. Januar 2008 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten die Richtlinien vom 23. Oktober 2002 (Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Aachen vom 1. Januar 2003, Nr. 11, S. 12) außer Kraft.