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Leitlinie zur Organisation und Entwicklung der Fortbildung im Interesse der Weiterentwicklung im Bereich der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen

Vom 8. November 2013

(KlAnz. 2014, Nr. 13, S. 29)

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1. Grundlagen

Die „Leitlinie zur Organisation und Entwicklung der Fortbildung im Interesse der Weiterentwicklung im Bereich der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen“ beschreibt die Zuständigkeiten und das Verfahren, mit Hilfe derer bistumseinheitliche Qualitätsstandards im Bereich der Fortbildung für die Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder auf der Träger-, Regional- und Diözesanebene weiterentwickelt werden sollen.
Die Fortbildungsangebote auf den unterschiedlichen Ebenen, die fachliche Beratung des Caritasverbands für das Bistum Aachen e.V. (DiCV) und die fachliche Begleitung durch die katholischen Foren für Familien- und Erwachsenenbildung, z.B. der Familienzentren, sollen abgestimmt aufeinander aufbauen, um so die Weiterentwicklung der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder gemeinsam zu unterstützen und zu fördern.
Ausgehend vom Selbstverständnis der katholischen Träger, in eigener Verantwortung die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit zu sichern, will die vorliegende Leitlinie eine angemessene Unterstützung zur Umsetzung dieses Anspruchs leisten. Zur Sicherstellung eines für die Träger und Tageseinrichtungen bedarfsgerechten, qualitativ guten Fortbildungsangebots ist die Beteiligung der Träger und pädagogischen Fachkräfte unverzichtbar.
Gefördert wird die systematische Vernetzung der Beteiligten am Fortbildungsgeschehen in der zu errichtenden Diözesanen Fachgruppe Fort- und Weiterbildung für Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder, im Weiteren Diözesane Fachgruppe genannt.
Am Verfahren zur Organisation und konzeptionellen Weiterentwicklung der Fortbildungen für Katholische Tageseinrichtungen sind beteiligt:
  • Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. (DiCV)
    Die Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder des DiCV zeigt die notwendigen fachlichen Standards auf. Sie sichert die Fort- und Weiterbildung im Bereich der Leitungskompetenz auf der Diözesanebene.
  • Bischöfliches Generalvikariat, Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder
    Der Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder unterstützt die Träger in ihrer Verantwortung für die Personal- und Qualitätsentwicklung u.a. mit dieser Leitlinie. Die durch den Fachbereich verantworteten trägerspezifischen Tagungen und Fortbildungen sollen sowohl die ehrenamtlich als auch die hauptamtlich tätigen Trägervertreter/-innen in ihren Aufgabenstellungen stärken und zur Weiterentwicklung der Trägerqualität beitragen.
  • Katholische Foren für Erwachsenen- und Familienbildung
    Die Katholischen Foren für Erwachsenen- und Familienbildung sind auf der Ebene der Region als Anbieter der Fort- und Weiterbildung im Sinne dieser Leitlinie für die Fortbildungsangebote der pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen, d.h. der Fach- und Ergänzungskräfte, zuständig.
  • Katholische Tageseinrichtungen für Kinder
    Die Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder bieten Kindern und ihren Familien ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot1# an. Die Umsetzung dieses Auftrages stellt hohe Ansprüche an die Professionalität der pädagogisch tätigen Mitarbeiter/-innen und an die der Trägervertreter. Die Anforderungen aus dem Kinderbildungsgesetz NW (insbesondere § 11 KiBiz), der Rahmenordnung „Auftrag und Selbstverständnis der Trägerschaft Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ des Bistums Aachen, incl. der Kriterien des KTK-Gütesiegels, erfordern eine systematische Fortbildungsplanung der Mitarbeiter/-innen und Trägervertreter/-innen, die auf einer kontinuierlichen Evaluation der pädagogischen Arbeit basiert.
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2. Ebenen der inhaltlichen Zuständigkeiten in der Fortbildung, auf der die Leitlinie Anwendung findet

Trägerebene
Fortbildungsbeauftragte/r
Katholische Tageseinrichtung/en
für Kinder
Region
Regionale Arbeitsgruppe Fortbildung
Katholische Foren für Erwachsenen- und Familienbildung
Diözese
Diözesane Fachgruppe Fort- und Weiterbildung für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder
Vertreter/-innen der Träger- und der Regionen, DiCV und Bischöfliches Generalvikariat
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2.1 Ebene des Trägers der Katholischen Tageseinrichtung für Kinder

2.1.1
Weiterentwicklung der Trägerqualität
Der Anspruch an die Zuständigkeit der Träger für die Katholischen Tageseinrichtungen hat durch gesetzliche Vorgaben, gesellschaftliche und fachliche Erwartungen und fachliche Notwendigkeiten stark zugenommen.
Zukünftig sollen den Trägervertreter/-innen mehr Möglichkeiten des fachlichen Austauschs, durch Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und bei Bedarf konkreter Schulungen angeboten werden.
Die Bedarfsermittlung trägerrelevanter Themen erfolgt über die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (DIAG-KTK) und kann direkt an das Bischöfliche Generalvikariat, Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder, gerichtet werden.
2.1.2
Fort- und Weiterbildung der pädagogisch tätigen Mitarbeiter/-innen
Jeder Träger verantwortet die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung seiner Einrichtung/en und somit die notwendige Fort- und Weiterbildung seiner Trägervertreter/-innen und seines Personals.2# Der Träger beauftragt für seine Einrichtung/en eine/n mit Leitungsaufgaben betraute/n Mitarbeiter/-in (Einrichtungsleitung, Verbundleitung oder ggf eine stellvertretende Leitung) zur/zum Fortbildungsbeauftragte/n.
  • Im Auftrag des Trägers ermittelt die/der Fortbildungsbeauftragte beim Träger mit allen Leiter/-inne/n der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder den Fortbildungsbedarf des kommenden Kindergartenjahres sowie den lang- und mittelfristigen Bedarf.
  • Die/der Fortbildungsbeauftragte stellt zwei mal jährlich einen Austausch zum Thema Fortbildungsbedarfe mit ihren/seinen Leitungskolleg/inn/en sicher (z.B. in der gemeinsamen Dienstbesprechung der Leiter/-innen oder in gesonderten Arbeitstreffen).
  • Die/der Fortbildungsbeauftragte stimmt den Bedarf, die Inhalte und die Umsetzung der Fortbildungsangebote mit dem Träger ab.
  • Die/der Fortbildungsbeauftragte reflektiert mit ihren/seinen Leitungskolleg/inn/en die durchgeführten Fortbildungen und leitet die Rückmeldungen in die Regionale Arbeitsgruppe Fortbildung weiter.
  • Die/der Fortbildungsbeauftragte wird vom Träger in die Regionale Arbeitsgruppe Fortbildung entsandt, um dort die Interessen des Trägers und seiner Einrichtungen zu vertreten.
Träger mit wenigen Einrichtungen und die nicht-pfarrlichen Träger (Orden und Vereine, ...) können zur Sicherung der Fortbildung mit benachbarten Trägern kooperieren.
Zu unterscheiden sind die Fortbildungen, die
  1. innerhalb der eigenen Trägerschaft als In-house-Veranstaltung vor Ort, und
  2. auf Ebene der Region oder der Diözese umzusetzen sind.
Zur Sicherung bistumseinheitlicher Qualitätsstandards3# der Fortbildungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder sind die Fortbildungsangebote auf Ebene der Trägerschaft (In-house) vorzugsweise mit dem Katholischen Forum für Familien- und Erwachsenenbildung – im folgenden Forum genannt – durchzuführen.
Die Foren unterliegen der Qualitätssicherung im Bereich der Erwachsenen- und Familienbildung und sind mit einem Gütesiegel Weiterbildung zertifiziert. Dies entlastet den Träger von eigener Qualitätssicherung im Bereich der Fortbildungsmaßnahmen.
Seitens der Träger und der/des Fortbildungsbeauftragten können auch Themen und Referenten/innen benannt werden, die bisher nicht mit den Foren zusammengearbeitet haben. Die Foren überprüfen die Qualität der projektierten Fortbildung und arbeiten kooperativ mit den Fortbildungsbeauftragten zusammen.
Dem Träger ist es in eigener Zuständigkeit weiterhin möglich, andere Fortbildungsträger in Anspruch zu nehmen, wenn er sich von der Qualität des/r Anbieters/in überzeugt hat (z.B. Excel-Schulung bei der VHS, Fortbildungen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) ...).
Die Weiterentwicklung der Konzeption und der Qualität der pädagogischen Arbeit in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder verantwortet die jeweilige Leitung.
Eine entsprechend Aufgabenstellung für den Verantwortungsbereich der Leitung ist in der Anlage angefügt.4#
Der Träger sichert und überprüft die Umsetzung dieser Aufgabenstellung.
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2.2 Region

2.2.1
Regionale Arbeitsgruppe Fortbildung
Die Fortbildungsbeauftragten aus jeweils zwei Regionen (Aachen-Stadt/-Land, Düren/Eifel, Kempen-Viersen/Krefeld, Mönchengladbach/Heinsberg) tagen zweimal jährlich in der Regionalen Arbeitsgruppe Fortbildung.
Die Regionale Arbeitsgruppe Fortbildung
  • ermittelt den Fortbildungsbedarf aus allen Einrichtungen,
  • entwickelt die Eckpunkte für die Angebote auf Ebene der Region,
  • reflektiert durchgeführte Fortbildungen,
  • dokumentiert die Rückmeldungen,
  • leitet die Informationen und die überregionalen Fortbildungsbedarfe an die Diözesane Fachgruppe Fort- und Weiterbildung weiter.
  • entsendet eine/n Fortbildungsbeauftragte/n in die Diözesane Fachgruppe Fort- und Weiterbildung, die die Ergebnisse aus der Regionalen Arbeitsgruppe sowie Rückmeldungen aus der Diözesanen Fachgruppe in die Regionale Arbeitsgruppe Fortbildung transportiert. Somit wird der wechselseitige Transfer der Ergebnisse gewährleistet.
Die Geschäftsführung der Regionalen Arbeitsgruppe Fortbildung übernimmt ein/e pädagogische/r Mitarbeiter/-in des Forums. Er/Sie sichert die Einladung, die Moderation und die Protokollführung der Sitzungen und ist ebenfalls Mitglied in der Diözesanen Fachgruppe.
2.2.2
Fortbildung
Das jeweilige Forum ist für die Durchführung der Fortbildungen gemäß der Vereinbarungen in der Diözesanen Fachgruppe zuständig. Das Forum sichert die Fortbildung für die Erzieher/-innen, Gruppenleiter/-innen und weiteren Fach- und Ergänzungskräfte.
Zu berücksichtigen sind die Bildungsbereiche der Grundsätze zur Bildungsförderung5# des Landes Nordrhein-Westfalen, die Themenfelder Gender, Inklusion, Sozialraumorientierung sowie die Förderung der Kompetenzen des beruflichen Handelns.6#
Ein entsprechendes Curriculum ist in der Diözesanen Fachgruppe zu entwickeln7#.
Das Forum unterstützt u.a. die Einarbeitung der Wieder- und der Quer-Einsteiger/-innen durch spezifische Fortbildungsangebote.
Das Forum kooperiert mit den Fortbildungsbeauftragten der Träger und sichert die Umsetzung und Qualität der In-house-Fortbildungen.
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2.3 Diözese

2.3.1
Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. ist zuständig für die Fortbildung und Weiterentwicklung im Bereich der Leitungskräfte, der Leitungskompetenzen sowie innovativer fachlicher Themen und stellt – nach Beratung in der Diözesanen Fachgruppe – bistumsweite Fachveranstaltungen und Studientage sicher.
2.3.2
Bischöfliches Generalvikariat
Das Bischöfliche Generalvikariat, Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder, ist zuständig für die Themenfelder
  • Trägerkompetenz,
  • Einführungsseminare für Berufspraktikant/-inn/en,
  • Tageseinrichtungen als diakonisch-pastorale Räume,
  • Prävention und
  • Kita-Software (Kita-Plus).
Der Fachbereich kooperiert mit anderen Fort- und Weiterbildungsanbietern, insbesondere den Foren und dem Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.. Gemeinsam mit dem Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. wird die Einführung eines Qualitätsmanagements auf Basis des KTK-Gütesiegels als flächendeckendes Angebot angestrebt.
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3. Diözesane Fachgruppe Fort- und Weiterbildung der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder (Diözesane Fachgruppe)

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3.1 Mitglieder

Mitglieder der Diözesanen Fachgruppe sind:
  • aus jeder Regionalen Arbeitsgruppe ein/e Fortbildungsbeauftragte,
  • vier pädagogische Mitarbeiter/-innen der Foren, die gleichzeitig als Geschäftsführer/-innen der Regionalen Arbeitsgruppen Fortbildung tätig sind,
  • bis zu vier Fachberater/-innen für Katholische Tageseinrichtungen für Kinder des DiCV,
  • Vertreter/-innen aus dem Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder im Bischöflichen Generalvikariat,
  • bis zu zwei Trägervertreter/-innen der DIAG-KTK,
  • auf Einladung und beratend
    • Vertreter/-in der Wissenschaft, insbesondere der Katholischen Hochschule NRW,
    • Vertreter/-in der Fachschulen für Sozialpädagogik,
    • Fachleute zu spezifischen Themen.
    Die Diözesane Fachgruppe tagt 2-3 mal jährlich. Die Moderation und Leitung obliegt einem/r Vertreter/-in des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder im Bischöflichen Generalvikariat.
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3.2 Ziele und Aufgaben

  • Die Diözesane Fachgruppe vereinbart und sichert die bistumseinheitlichen Qualitätsstandards für die Inhalts- und Strukturqualität der Fortbildung für die Mitarbeiter/-innen der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder und Trägervertreter/-innen im Bistum Aachen.
  • Die Diözesane Fachgruppe erstellt ein Curriculum für die Fortbildung, das auf den Inhalten der Ausbildung aufbaut. Curriculum wird verstanden als eine an Zielen, Inhalten und Lernprozessen ausgerichtete Fortbildungsplanung unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Fortbildungsteilnehmer/-innen. Anzustreben ist eine systematische Kompetenzerweiterung aller am Prozess der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder beteiligten Personenkreise.
  • Die Diözesane Fachgruppe vereinbart Qualitätskriterien für die Auswahl und den Einsatz der Referent/-inn/en, die Rahmenbedingungen und den Umfang der Fortbildungsangebote sowie die Standards für Zertifikate auf Ebene der Diözese und der Region.
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4. Anforderungen an die Fortbildung

  • Das katholische Profil, das christliche Menschenbild und die achtsame Grundhaltung aller am Erziehungsprozess Beteiligten ist als roter Faden in der Fortbildung sicherzustellen.
  • Fortbildungen sollen auf gesellschaftliche Herausforderungen und wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren und aktuelle Entwicklungs- und Veränderungsbedarfe aufgreifen.
  • Das übergeordnete Ziel einer (früh)pädagogischen Qualifizierung muss der Erwerb von Kompetenzen sein, die es den Fachkräften ermöglichen – ausgehend von wissenschaftlich theoretischem Wissen und reflektiertem Erfahrungswissen – in den komplexen Alltagssituationen einer Tageseinrichtung für Kinder selbst organisiert, kreativ und reflexiv zu handeln und neue Herausforderungen zu bewältigen.8#
  • Die Orientierung am Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) für den Bereich der Frühpädagogik hat auch das Zusammenspiel zwischen Fachkompetenz, Wissen und Fertigkeiten sowie personaler Kompetenz, bzw. Sozial- und Selbstkompetenz in den Blick zu nehmen.9# Weitere Konkretisierungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Kompetenzen von Mitarbeiter/-innen und Leitungen finden sich in der Anlage 2.
  • Synergien sind zu nutzen, die Bedarfsermittlung ressourcenschonend zu ermöglichen, um eine gute Auslastung der Fortbildungsangebote zu erreichen.
  • Eine zeitnahe Angebotsentwicklung ist anzustreben.
  • Fortbildung ist wirksam und praxisnah zu gestalten, neue und bewährte Angebotsformen sind weiter zu entwickeln.
  • Die Reflexion und Evaluation der Fort- und Weiterbildung ist zur kontinuierlichen Verbesserung des Gesamtangebotes der Fortbildungen zu nutzen.
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5. Verantwortung der Fortbildungsanbieter

Die Verantwortung für die Umsetzung der vereinbarten Qualitätsziele der Fortbildung und für die Umsetzung der Fortbildung tragen die jeweiligen Anbieter, d.h. die Foren für Erwachsenen- und Familienbildung, der Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. und das Bischöfliche Generalvikariat.
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6. Regelung zur Fortbildung

Entsprechend der Dienstanweisung für Mitarbeiter/-innen in Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder gilt die Verpflichtung sich fortzubilden. In der Kirchlichen Grundordnung, Artikel 9, ist der Anspruch auf berufliche Fort- und Weiterbildung geregelt. Im Rahmen der ihnen nach der kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung in der jeweilig gültigen Fassung zustehenden Arbeitstage werden die Mitarbeiter/-innen in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen von der Arbeit freigestellt.10#
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7. Geltungsbereich dieser Leitlinie

Diese Leitlinie gilt für die katholischen Träger im Bistum Aachen. Träger im Sinne dieser Leitlinie sind die Trägergesellschaften pro multis, profinos, pro futura, die noch zu gründende Gesellschaft für die Regionen Krefeld / Kempen-Viersen sowie die Kirchengemeindeverbände und Pfarreien, die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sind.
Für andere katholische Träger, z.B. Orden und Vereine, hat die Leitlinie einen empfehlenden Charakter.
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8. Inkraftsetzung der Leitlinie zur Organisation und Entwicklung der Fortbildung im Interesse der Weiterentwicklung im Bereich der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen

Die bisherige Vereinbarung von Juli 2006, fortgeschrieben bis zum 1. September 2012, wird hiermit abgelöst durch die neue Leitlinie zur Organisation und Entwicklung der Fortbildung im Interesse der Weiterentwicklung im Bereich der Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen. Das Bischöfliche Generalvikariat sichert und trägt Sorge für die Umsetzung dieser Leitlinie.
Die Leitlinie gilt ab dem 1. Januar 2014. Sie wird spätestens zum 31. Dezember 2016 in der Diözesanen Fachgruppe reflektiert. Hierfür trägt das Bischöfliche Generalvikariat, Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder, rechtzeitig Sorge.
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Anlage 1

Trägerverantwortung
Im Bistum Aachen entwickeln die Träger ihr trägerspezifisches Leitbild, das Aussagen über das katholische Profil, die Begleitung, Förderung und Herausforderung frühkindlicher Bildungsprozesse enthält. Grundlage sind die Rahmenordnung im Bistum Aachen, die Kriterien des KTK-Gütesiegels sowie die gesetzlichen Vorgaben.
Das Leitbild bietet die Grundlage für die daraus abzuleitenden Konzeptionen der pädagogischen Arbeit der jeweiligen Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder. In der Einrichtungskonzeption werden die Leitlinien, das Selbstverständnis, das jeweilige Profil u.a. in Abhängigkeit zum sozialen Umfeld formuliert.
Die Träger tragen Verantwortung für die Qualifikation und die Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiter/-innen und sichern auf diesem Weg die Qualität der pädagogischen Arbeit.
Innerhalb der Trägerschaft ist ein Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept zu erstellen und fortzuschreiben. Der Träger kann dieses Konzept in Zusammenarbeit mit der Fortbildungsbeauftragen oder /und mit seinen Leitungen entwickeln. Aus dem Konzept ist die Zielsetzung der notwendige Entwicklung der Tageseinrichtung/en und der pädagogischen Mitarbeiter/-innen abzuleiten.11#
Die Träger sichern zu, dass die Weiterentwicklung der Kompetenzen der Leitung in der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben und der Personalführung unter Berücksichtigung der Inhalte der in der Anlage 2 genannten Kompetenzbereiche erfolgt.
Die Träger sichern zu, dass in der Jahresplanung der jeweiligen Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder Zeiten für Klausurtage12# vorgesehen sind, um die Arbeit zu reflektieren und weiter zu entwickeln und, dass im Dienstplan genügend Zeitkontingente für das pädagogische Dienstgespräch im Team zur Verfügung stehen.13#
Die Reflexion und Evaluation des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes wird zur kontinuierlichen Verbesserung des Gesamtangebotes genutzt.
In jeder Einrichtung halten die Träger aktuelle Fachliteratur zur fachlichen Auseinandersetzung für die Mitarbeiter/-innen vor.
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Anlage 2

Die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der pädagogischen Arbeit in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder als Aufgabe der Leitung
Die Leitung der Einrichtung hat die Aufgabe, den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag (gem. der Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Rahmenordnung des Bistums Aachen und auf Grundlage der Kriterien des KTK-Gütesiegel) zu konzipieren, auszuwerten und die fachliche Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit sicherzustellen.
Die Leitung verantwortet die Erstellung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption und die in der Einrichtung geltenden Handlungsgrundsätze, die sie mit dem Träger abstimmt und die dieser verbindlich in Kraft setzt.
Die Leitung verantwortet die Team-, Dienst- und Fachgespräche zur Klärung und Beratung der aktuellen organisatorischen und fachlichen Fragen und Probleme, die die Arbeit mit den Kindern, den Eltern und den Mitarbeiter/-innen betreffen.
Darüber hinaus führt sie/er regelmäßig Personalgespräche zur Entwicklung der Mitarbeiter/-innen.
Anhand eines in der Trägerschaft entwickelten Fortbildungskonzeptes ist die Leitung verantwortlich für die Planung des jeweiligen Fortbildungsbedarfs innerhalb ihrer Zuständigkeit (z.B. für mehrere Einrichtungen bei gemeinsamer Leitung).
Zu sichern und zu stärken sind insbesondere die Kompetenzen der Mitarbeiter/-innen
  • in allen Bildungsbereichen (siehe Bildungsvereinbarung, bzw. Bildungsgrundsätze NRW, in der jeweils gültigen Fassung)
  • im "Verständnis von Bildung" und dem "Bild vom Kind"
  • in der Gestaltung der Elternpartnerschaft
  • im Kommunikationsverhalten (Gesprächsführung, incl. Konflikt- und Beratungsgespräch)
  • in der Teamfähigkeit, der Reflexions- und Konfliktfähigkeit
  • in der Praxis der Religionspädagogik
  • Weiterentwicklung des katholischen Profils der Einrichtung
  • Reflexion und Entwicklung der eigenen religiösen Grundeinstellung in der Arbeit mit Kindern
  • in der Wahrnehmung der Lebenssituationen der Familien / Migration/Inklusion/Sozialraumorientierung
  • in der Wahrnehmung der Veränderungen des gesellschaftlichen Kontextes (Armut, Internet, Social media, ...)

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1 ↑ Rahmenordnung: Auftrag und Selbstverständnis der Trägerschaft Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen – Pastorale und pädagogische Grundlagen, Februar 2013, Kapitel 3, S. 8
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2 ↑ Beschreibung der internen Verantwortung des Trägers siehe Anlage 1.
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3 ↑ Bistumseinheitliche Qualitätsstandards werden nach Inkrafttreten dieser Leitlinie in der Diözesanen Fachgruppe entwickelt (siehe dort).
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4 ↑ Siehe hierzu Anlage 2 dieser Leitlinie.
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5 ↑ Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen bzw. deren Weiterentwicklungen, Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration sowie das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW.
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6 ↑ Siehe Anhang 2: Verantwortung von Leitung und Kompetenzbereiche.
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7 ↑ Näheres hierzu siehe „Ziele und Aufgabe der Diözesanen Fachgruppe“.
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8 ↑ Fröhlich-Gildhoff, Klaus / Nentwig-Gesemann, Iris / Pietsch, Stefanie: Kompetenzorientierung in der Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte. Erschienen in der Reihe WIFF Expertisen, München, 2011 http://www.weiterbildungsinitiative.de/publikationen/ausbildung.html (aufgerufen am 28. Juni 2013)
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9 ↑ Anmerkung: Siehe WIFF Weiterbildungsinitiative
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10 ↑ KAVO, Anlage 25: Bestimmungen über Fort- und Weiterbildung ( § 6a KAVO)
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11 ↑ Siehe Bildungsgrundsätze NRW, Stand 2011, S. 93
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12 ↑ Empfohlen werden 1-2 Klausurtage jährlich.
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13 ↑ Empfohlen wird ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens 3 Stunden monatlich.