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Kirchensteuerbeschluss

Vom 6. Januar 2023

(KlAnz. 2023, Nr. 18, S. 74)

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Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat der Diözese Aachen hat folgenden Beschluss gefasst:
Im Bistum Aachen werden im Steuerjahr 2023 Kirchensteuern als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, veranlagte Einkommensteuer) in Höhe von 9 % erhoben.
Dieser Hebesatz gilt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer; er wird auf 7 v. H. der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Arbeitgeber von der Vereinfachungsregelung nach Nr. 1 der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer betreffend Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer vom 8. August 2016 (BStBI. 2016, Teil I, S. 773) bzw. der Nachfolgeerlasse in der jeweils gültigen Fassung Gebrauch macht.
Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2023 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuer-Hebesätze nicht beschlossen und staatlich anerkannt sind.
Aachen, 6. Oktober 2022
L.S.
+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Staatliche Anerkennung
Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt für das Steuerjahr 2023.
Düsseldorf, 6. Januar 2023
L.S.
Der Ministerpräsident des Landes
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Waldtraut Hof