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Allgemeines Ausführungsdekret zum Promulgationsgesetz

Vom 15. September 2022

(KlAnz. 2022, Nr. 105, S. 191)

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Gemäß des Promulgationsgesetzes des Bistums Aachen in seiner jeweils geltenden Fassung ist der Kirchliche Anzeiger für die Diözese Aachen das Promulgationsorgan für die Diözese Aachen und Publikationsmedium für kirchenamtliche Mitteilungen der Diözese Aachen. Gesetze und Gesetzen gleichgestellte Normen werden durch Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger der Diözese Aachen promulgiert. Der Kirchliche Anzeiger erscheint in der Regel in zwölf Ausgaben im Jahr.
Ab 1. Januar 2023 wird der Kirchliche Anzeiger für die Diözese Aachen digital auf der Internetseite des Bistums Aachen (Dateipfad zum Erlasszeitpunkt dieses Dekretes: www.bistum-aachen.de/amtsblatt) abruf- und ausdruckbar sein.
Die Bezieherinnen und Bezieher, die über eine E-Mail-Adresse mit Bistumskennung (...@bistum-aachen.de) verfügen, werden per Newsletter über die erschienene Neuausgabe des Kirchlichen Anzeigers informiert. Ferner kann sich jede(r) Interessierte kostenfrei zu diesem Newsletter anmelden und darüber auf die jeweilige Ausgabe in elektronischer Form unmittelbar zugreifen. Die Anmeldung zum Newsletter „Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Aachen“ ist seit dem 1. September 2022 auf der Seite www.bistum-aachen.de/amtsblatt möglich.
Die Druckausgabe kann weiterhin auf dem Postweg bezogen werden gegen einen jährlichen Betrag von 35 Euro bei dem Dienstleiter wbv-Media-Verlag. Die Bestellung erfolgt seitens der Bezieherinnen und Bezieher direkt postalisch bei
wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld, telefonisch: 0521/91101-12 oder per E-Mail: service@wbv.de.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 wird angeordnet:
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§ 1

Zum Zwecke kirchenamtlich öffentlicher Bekanntgabe der legitimen Ausübung bzw. Wahrnehmung von Ämtern und Diensten sowie sonstigen Befugnissen in der Kirche werden im Kirchlichen Anzeiger für die Diözese Aachen sowohl in den gedruckten Originalexemplaren als auch in seiner digitalen Fassung folgende personenbezogene Daten kirchlicher Amtsträger bzw. Beauftragten jeweils mit Namen, Vornamen, Amts- bzw. Dienstbezeichnung und ggf. Dienstort veröffentlicht:
Weihen,
Beauftragungen,
Ernennungen,
Verlängerung von Ernennungen,
Entpflichtungen,
Versetzungen,
Freistellungen für besondere Aufgaben,
Eintritte in den Ruhestand,
Ausscheiden aus dem Amt,
Sterbefälle.
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§ 2

Der Kirchliche Anzeiger für die Diözese Aachen wird in zwei Originalexemplaren auf Papier gedruckt, gesiegelt und in der Kanzlei der Kurie bzw. im Justitiariat aufbewahrt. Rechtsverbindlich ist der Text dieser gesiegelten Ausgaben des Kirchlichen Anzeigers.
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§ 3

Jede Ausgabe des Kirchlichen Anzeigers für die Diözese Aachen wird am Tag ihres Erscheinens auf der Internetseite www.bistum-aachen.de/amtsblatt veröffentlicht.
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§ 4

Dieses allgemeine Ausführungsdekret tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.