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Revidiertes Ehevorbereitungsprotokoll
der Deutschen Bischofskonferenz

Vom 19. Januar 2022

(KlAnz. 2022, Nr. 26, S. 70)

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Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung am 25. Februar 2021 Änderungen zum Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) beschlossen. Neben redaktionellen Verbesserungen betrifft dies vorallem die Hinzufügung des Sachverhalts der Rituszugehörigkeit, die durch die zunehmende Zahl der Mitglieder der ecclesiae sui iuris notwendig wurde. Diese Änderungen wurden durch Dekret der Kongregation für die Bischöfe vom 12. Oktober 2021 bestätigt. Die Promulgation ist gemäß § 16 Abs. 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz vom 13. Februar 2021 durch die Zustellung an die Diözesanbischöfe mit Schreiben vom 13. Dezember 2021 erfolgt.
Das revidierte Ehevorbereitungsprotokoll kann ab sofort Verwendung finden und ist, ebenso wie die überarbeitete Anmerkungstafel, beim Einhard-Verlag über die bekannten Formularnummern 140 (Ehevorbereitungsprotokoll) und 140a (Anmerkungstafel) zu beziehen. Ab dem 1. Juni 2022 ersetzt es das bisherige Formular und ist durchgängig zu verwenden.
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