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Ordnung für den Einsatz von Priestern der Weltkirche im pastoralen Dienst des Bistums Aachen

Vom 12. Januar 2018

(KlAnz. 2018, Nr. 14, S. 25), zuletzt geändert am 4. Dezember 2018
(KlAnz. 2019, Nr. 3, S. 3)

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Vorbemerkungen

Zum Wesen der katholischen Kirche gehört der geistliche und interkulturelle Austausch. Der Einsatz von Priestern der Weltkirche im Bistum Aachen entspricht diesem Geist der Katholizität und dem Verständnis der Kirche entsprechend dem II. Vatikanischen Konzil mit seiner Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“.
Der Einsatz von Priestern der Weltkirche im Bistum Aachen wird als kulturelle und spirituelle Bereicherung gesehen und bejaht. Ihr Einsatz ist allerdings kein adäquates Mittel, drängende Personalprobleme langfristig zu lösen.
Um Priester der Weltkirche, ausgehend von ihrer Vorbildung und ihrem Erfahrungshintergrund, in die gesellschaftliche und pastorale Wirklichkeit in Deutschland und speziell in der Diözese Aachen einzuführen und sie im Gebrauch der deutschen Sprache, als dem entscheidenden Instrument seelsorglichen Handelns, zu fördern, braucht es weitreichende Sprachkompetenzen und beständige Bildungsangebote.
Die folgenden Bestimmungen schaffen Transparenz über die Voraussetzungen, Regelungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz von Priestern der Weltkirche im pastoralen Dienst des Bistums Aachen.
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1. Grundsatz

Priester der Weltkirche, die sich mit Einverständnis ihres Inkardinationsbischofs bzw. Ordensoberen bereiterklären, im Rahmen eines hauptamtlichen Einsatzes in der Diözese Aachen priesterliche Dienste zu übernehmen, sind im pastoralen Dienst des Bistums Aachen willkommen. Die Aufnahme der Priester der Weltkirche in den pastoralen Dienst des Bistums Aachen wird durch den Diözesanbischof im Einzelfall entschieden.
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2. Dauer des Einsatzes

Der hauptamtliche Einsatz erfolgt befristet auf die Zeitdauer von fünf Jahren. Wenn Einvernehmen besteht, kann der Einsatz um bis zu drei Jahre verlängert werden. Nach maximal acht Jahren endet der Einsatz des Priesters der Weltkirche im Bistum Aachen. Während der gesamten Zeit des hauptamtlichen Einsatzes ist eine vorzeitige Beendung des Dienstes auf Wunsch des Priesters der Weltkirche oder seines Inkardinationsbischofs bzw. Ordensoberen oder aufgrund einer Entscheidung des Diözesanbischofs möglich. Dies ist mit einer Frist von drei Monaten anzumelden. Eine Entlassung aufgrund der Verletzung von Dienstpflichten erfolgt fristlos.
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3. Voraussetzungen

Für die Aufnahme in den pastoralen Dienst des Bistums Aachen im Rahmen eines hauptamtlichen Einsatzes sind erforderlich:
  1. ein Schreiben des Inkardinationsbischofs bzw. Ordensoberen, woraus Grund und Motivation für die Anfrage bzw. Bitte zur Mitarbeit des Priesters der Weltkirche im pastoralen Dienst des Bistums Aachen hervorgeht,
  2. die Erklärung des Inkardinationsbischofs / Ordensoberen als Voraussetzung des Einsatzes seines Mitbruders im Bistum Aachen (Formular „Unbedenklichkeitserklärung“ / Letter of goodstanding),
  3. der Nachweis sehr guter deutscher Sprachkenntnisse, vergleichbar mindestens dem Sprachniveau B 2.2 (gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen),
  4. Bereitschaft und Eignung zur Mitarbeit in einem Pastoralteam, hohe Anpassungsfähigkeit an kulturelle und religiöse Gegebenheiten in Deutschland,
  5. Höchstalter des Priesters der Weltkirche von 55 Jahren bei Aufnahme in den pastoralen Dienst.
Vorzulegen sind darüber hinaus ein gültiges Zelebret, der vollständige Lebenslauf, ein vollständig ausgefüllter Personalbogen, Gesundheitszeugnis eines Arztes in Deutschland und die Selbstverpflichtungserklärung des Priesters der Weltkirche (Formular).
Vor der Entscheidung über eine Indienstnahme eines Priesters der Weltkirche ist die persönliche Vorstellung bei dem Hauptabteilungsleiter Pastoralpersonal und dem vom Bischof mit der Begleitung der Priester der Weltkirche Beauftragten unabdingbar.
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4. Erprobungsphase und hauptamtlicher Einsatz

Zu Beginn des hauptamtlichen Einsatzes in der Diözese absolviert der Priester der Weltkirche zunächst eine zwölfmonatige Erprobungsphase. Liegen bereits pastoralpraktische Erfahrungen eines hauptamtlichen Einsatzes in einer anderen deutschsprachigen Diözese vor, wird die Erprobungsphase in der Diözese Aachen auf sechs Monate verkürzt.
Die Erprobungsphase dient der kulturellen und pastoralpraktischen Eingewöhnung des Priesters der Weltkirche in der Diözese Aachen. Dabei wird der Priester der Weltkirche durch einen Mentor mit Rat und Tat unterstützt. Mentor ist in der Regel der Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden, in der auch der anschließende hauptamtliche Einsatz vorgesehen ist. Zudem dient die Erprobungsphase der Anhebung der Sprachkompetenz auf das Sprachniveau C1 und, falls vom Mentor angeraten, der Verbesserung der phonetischen Ausdrucksfähigkeit.
Der Mentor erstellt zur Halbzeit und zum Ende der Erprobungsphase eine schriftliche Einschätzung zu der Eingewöhnung und zu der sprachlichen und pastoralpraktischen Entwicklung des Priesters der Weltkirche. Der Priester der Weltkirche verfasst zur Halbzeit und vor Ende der Erprobungsphase einen schriftlichen Erfahrungsbericht.
Die schriftlichen Einschätzungen und Erfahrungsberichte dienen als Grundlage für die Auswertungsgespräche, die zur Halbzeit und spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Ablauf der Erprobungsphase gemeinsam mit dem Personalverantwortlichen in der Hauptabteilung Pastoralpersonal stattfinden.
Der Personalverantwortliche übergibt die schriftlichen Unterlagen zusammen mit seiner Empfehlung dem Diözesanbischof, der nach einem persönlichen Gespräch mit dem Priester der Weltkirche über Fortführung oder Beendigung des hauptamtlichen Einsatzes entscheidet. Bei positiver Entscheidung wird der hauptamtliche Einsatz im Bistum Aachen möglich.
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5. Einsatzfeld und Auftrag

Der Einsatz erfolgt gemäß Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“, vorrangig in der Gemeindeseelsorge in Gemeinschaften der Gemeinden (GdG).
Der Priester der Weltkirche erhält zunächst einen auf den Zeitraum der Erprobungsphase zeitlich befristeten bischöflichen Auftrag als Subsidiar. Bei Fortführung des hauptamtlichen Einsatzes nach der Erprobungsphase kann eine bischöfliche Beauftragung als Capellanus oder als Pfarrvikar erfolgen. Geeigneten und erfahrenen Priestern der Weltkirche kann im Bedarfsfall eine Pfarrei als Pfarradministrator übertragen werden.
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6. Wirtschaftliche Versorgung

Ein Priester der Weltkirche, der in einer anderen Diözese inkardiniert ist, erhält zur Bestreitung seines Lebensunterhalts Besoldung nach Priesterbesoldungs- und -versorgungsordnung (PrBVO) in Höhe von 100 % der Grundbezüge nach Besoldungsgruppe P2. Insofern an der Einsatzstelle keine geeignete Dienstwohnung zur Verfügung gestellt werden kann, erhält er eine Wohnungszulage. Es besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Berufsunfallversicherung). Gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen erfolgt eine Anmeldung zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) zum Zweck der zusätzlichen Altersversorgung. Ansprüche auf Beihilfen oder Versorgungsbezüge bestehen nicht.
Ein Priester der Weltkirche, dem das Amt des Pfarradministrators einer Pfarrei oder des verantwortlichen Leiters eines Seelsorgebereichs nach Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“ übertragen worden ist, erhält Grundbezüge nach Besoldungsgruppe P1. In diesen Fällen übernimmt das Bistum Aachen den Arbeitnehmeranteil zur deutschen Rentenversicherung. Der Betrag ist nicht gesamtversorgungsfähig; die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen gehen zu Lasten des Priesters der Weltkirche.
Gehört der Priester der Weltkirche einem Orden an, so ist mit der Ordensgemeinschaft ein Gestellungsvertrag zu schließen. Für die Dauer der Erprobungsphase zahlt das Bistum Aachen der Ordensgemeinschaft 70 % des Gestellungsgeldes nach Gestellungsgeldgruppe I, danach 100 %. Der Ordensgemeinschaft obliegt es, für die Dauer des Aufenthaltes eine soziale Sicherung des Ordensmitglieds zu garantieren, die dem hier geltenden Lebensstandard entspricht. Bei Ordenspriestern sollte darauf geachtet werden, dass die Priester der gleichen Kongregation, entsprechend ihrem Ordenscharisma, in der Diözese Aachen nach Möglichkeit als Kommunität zusammenleben können.
Für die gesamte Dauer des hauptamtlichen Einsatzes des Priesters der Weltkirche besteht eine Diensthaftpflichtversicherung.
Das Bistum gewährleistet die Rahmenbedingungen für den Dienst gemäß der entsprechenden Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und der erforderlichen Sach- und Arbeitsmittel.
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7. Qualifizierungsmaßnahmen

Kosten der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die verpflichtend sind oder speziell die Inkulturation von Priestern der Weltkirche fördern, trägt das Bistum Aachen.
Kosten der Teilnahme an Sprachkursen oder des Nachweises eines Sprachniveaus sind durch den Priester der Weltkirche bzw. seine Ordensgemeinschaft zu tragen. Ausnahme sind Kosten, die durch die Teilnahme an einem Sprachkurs zur Verbesserung des Sprachniveaus von B 2.2 auf C1 entstehen. In diesem Fall werden zusätzlich zur Erstattung von Fahrtkosten notwendige Kosten in Höhe von 50 % bezuschusst.
Nach der Erprobungsphase sind Priester der Weltkirche – wie alle anderen Priester im Dienst des Bistums Aachen – eingeladen und verpflichtet, an den Fortbildungsangeboten des Bistums Aachen teilzunehmen. Es gelten für sie dieselben Bedingungen wie für Diözesanpriester.
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8. Dienstreisekosten und PKW

Dienstlich notwendige Fahrtkosten während der Zeit des hauptamtlichen Einsatzes werden durch das Bistum Aachen nach der „Ordnung über die Erstattung von Reisekosten an Priester und Ständige Diakone im Hauptberuf des Bistums Aachen“ in der jeweils geltenden Fassung erstattet.
Wenn eine EU-Fahrerlaubnis erforderlich ist, sind die Kosten hierfür von dem jeweiligen Priester der Weltkirche bzw. von dessen Ordensgemeinschaft zu tragen. Dies gilt ebenfalls für die Anschaffung und den Unterhalt eines PKW.
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9. Abwesenheit vom Dienst

Der Jahreserholungsurlaub beträgt vier Wochen (maximal drei Wochenenden). Für die Teilnahme an Exerzitien oder Besinnungstagen steht eine Woche je Jahr zur Verfügung. Nach drei Jahren besteht die Möglichkeit zu einem Heimaturlaub für sechs Wochen.
Krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit ist dem Vorgesetzten der Einsatzstelle sowie der Hauptabteilung Pastoralpersonal anzuzeigen und mit den allgemein geltenden Fristen durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlungsfrist wird sozialversicherungspflichtigen Priestern der Weltkirche Krankengeld durch die Krankenversicherung gezahlt. Bei Ordenspriestern gelten im Krankheitsfall die Bestimmungen des Gestellungsvertrages.
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10. Nebenberuflicher Dienst von Priestern der Weltkirche

Ein Priester der Weltkirche, der zum Weiterstudium an einer Hochschule in Deutschland freigestellt ist, als Studierender immatrikuliert und nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert ist, fällt nicht unter die Bestimmungen 1. bis 9. dieser Ordnung. Er kann einen maximal auf die Dauer seines Studienaufenthaltes befristeten Subsidiarsauftrag zur priesterlichen Mitarbeit erhalten, wenn er seinen Wohnsitz im Bistum Aachen hat und die Voraussetzungen in Kapitel 3 erfüllt sind. Zur Anerkennung seiner Mitarbeit im pastoralen Dienst des Bistums Aachen kann er eine steuerpflichtige Vergütung maximal in Höhe der nach dem BAFöG vorgesehenen Förderung erhalten.
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Diese Ordnung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie gilt ad experimentum zunächst für drei Jahre.