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Ordnung der kirchenmusikalischen Ausbildung mit
C-Prüfung im Bistum Aachen

Vom 23. April 2002

(KlAnz. 2002, Nr. 106, S. 192)1#

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1. Organisation

1.1
Träger und Geschäftsstelle der kirchenmusikalischen Ausbildung mit C-Prüfung im Bistum Aachen ist das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Pastoral.
1.2
Leiter2# der kirchenmusikalischen Ausbildung mit C-Prüfung ist der Leiter des Referates für Kirchenmusik.
Die Durchführung der Ausbildung obliegt dem Leiter des Referates für Kirchenmusik, den Regionalkantoren und weiteren Dozenten.
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2. Kandidaten, Beratung und Bewerbung

2.1
Die Ausbildung ist gedacht für der katholischen Kirche angehörende Frauen und Männer, die Interesse an der musikalischen Gestaltung von gottesdienstlichen Feiern und Freude an der Kirchenmusik mitbringen.
Aufnahmebedingungen sind:
  • musikalische Eignung,
  • religiös-charakterliche Eignung,
  • Alter: 16 bis ca. 40 Jahre.
2.2
An Unterlagen sind einzureichen:
  • das ausgefüllte Anmeldeformular,
  • 2 aktuelle Passfotos,
  • Lebenslauf mit Angaben zum Verlauf der musikalischen Vorbildung,
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses/Schulabgangszeugnisses,
  • Stellungnahme des Heimatpfarrers,
  • gegebenenfalls Unterlagen über abgeschlossene musikalische Ausbildungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis.
2.3
Für eine persönliche Beratung stehen der Leiter der Ausbildung bzw. der zuständige Regionalkantor zur Verfügung.
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3. Eignungstest

Klavierspiel:
Vortrag von zwei bis drei leichten bis mittelschweren Kompositionen aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein polyphones Werk. Bei Erreichen der Note „gut“ kann diese als Leistungsbewertung auf das Prüfungszeugnis übertragen werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der Anmeldung zu stellen.
Musiktheorie:
Tonarten, Intervalle, Quintenzirkel, Kadenz, grundlegende Fachbegriffe.
Gehörbildung:
Erkennen und Bestimmen einfacher Intervalle, Akkorde und Rhythmen.
Singen:
Vorsingen eines Kirchen- oder Volksliedes nach eigener Wahl.
Orgel:
Fertigkeiten auf diesem Instrument werden nicht vorausgesetzt.
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4. Kosten

Die Ausbildungskosten werden zum größeren Teil vom Bistum Aachen getragen. Der Eigenanteil für die/den Auszubildende/n beträgt derzeit 50,00 € monatlich. Hinzu kommen Kosten für die Anschaffung von Noten und Fachliteratur sowie für die Fahrten zu den Ausbildungsveranstaltungen.
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5. Ziel und Verlauf der Ausbildung

5.1
Ziel der kirchenmusikalischen Ausbildung mit C-Prüfung ist die Qualifikation zur Ausübung einfacher kirchenmusikalischer Dienste.
5.2
Die Ausbildung umfasst zwei Jahre. Ein Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum 1. Oktober.
5.3
Die Ausbildungsveranstaltungen finden während der Schulzeit statt. Die Teilnahme ist neben dem Besuch einer Schule/Hochschule bzw. einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit möglich.
5.4
In der Mitte eines jeden Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung, nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Versetzungsprüfung statt.
5.5
Die gemäß der Prüfungsordnung bestandene C-Prüfung bildet den ordentlichen Abschluss der Ausbildung.
5.6
Für den ordentlichen Abschluss der Ausbildung ist die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen verbindlich.
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6. Inhalte und Lehrveranstaltungen

6.1
Die Ausbildung geschieht in Einzelunterricht und in Gruppenveranstaltungen.
6.2
Der Einzelunterricht umfasst die Fächer:
  • liturgisches Orgelspiel,
  • Orgelliteraturspiel,
  • Klavierspiel,
  • Tonsatz,
  • Gehörbildung,
  • Chorpraktisches Klavierspiel
und gewährleistet (evtl. in der Gruppe vor Ort) eine Einführung in
  • Liturgik,
  • Allgemeine Musiklehre,
  • Musikgeschichte,
  • Orgelkunde.
Der Einzelunterricht wird von den Regionalkantoren vor Ort durchgeführt. Der Unterrichtszeitansatz pro Auszubildendem beträgt 2 Zeitstunden wöchentlich.
6.3
Gruppenveranstaltungen für alle Auszubildenden der Ausbildungsjahre finden an bestimmten Samstagen pro Halbjahr statt. Sie werden von den Regionalkantoren und weiteren Dozenten übernommen.
Inhalte dieser Veranstaltungen sind:
  • Singen und Sprechen,
  • Liturgiegesang,
  • Chorleitung für Erwachsenen- und Kinder/Jugendchor,
  • unterschiedliche Gottesdienstformen.
Zusätzlich zu den Gruppenveranstaltungen nehmen die Kandidaten regelmäßig an Chorproben ihres Regionalkantors teil. Dabei sollen sie Chöre möglichst aller Altersgruppen kennen lernen.
6.4
Ort der Gruppenveranstaltungen ist die Katholische Hochschule für Kirchenmusik St. Gregorius Aachen, Weyhestr. 16, 52072 Aachen.

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1 ↑ Red. Anm.: Diese Vorschrift ist am 1. Juli 2002 im Kirchlichen Anzeiger veröffentlicht worden.
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2 ↑ Meint auch immer die entsprechende weibliche Form.