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Geistliche Begleitung für Priester, Diakone, Gemeindereferenten/-innen und Pastoralreferenten/-innen im Bistum Aachen

Vom 21. November 2008

(KlAnz. 2009, Nr. 4, S. 5), zuletzt geändert am 1. Januar 2012
(KlAnz. 2012 Nr. 44, S. 58)

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  1. Verständnis Geistlicher Begleitung
    Geistliche Begleitung ist ein Dienst an den Menschen. Im Mittelpunkt steht die Beziehung des suchenden Menschen zu Gott: Es geht um seinen geistlichen Individuationsprozess und die Entfaltung seiner persönlichen Berufung in bewusster wie verantworteter Gemeinschaft mit dem Leben und der Praxis der Kirche. Das Eigentliche der Geistlichen Begleitung ist geistgewirkt und unverfügbar. Sie will bei der Entdeckung und Gestaltung der geistlichen Dimension des eigenen Lebens helfen. Sie will Kraftquellen und Orientierung für die eigene Berufung eröffnen. Sie steht im Dienst des gottgeschenkten, neuen Lebens. Deshalb müssen Begleitete und Begleitende gleichermaßen offen sein für das Wirken Gottes in ihrem Leben.
    Geistliche Begleitung ist ein Prozess und umfasst in der Regel einen längeren Zeitraum, der je nach Situation zwischen einigen Wochen und einigen Jahren dauern kann. Sie geschieht in Form von regelmäßigen Gesprächen und unterscheidet sich insofern von einem einmalig oder zufällig stattfindenden seelsorglichen Gespräch. Zur Geistlichen Begleitung gehören Vereinbarungen über Ort, Ziel, zeitliche Struktur und Umfang der Gespräche.
    Geistliche Begleitung setzt bei den Themen an, die die Begleiteten beschäftigen. Der Blick richtet sich darauf, inwiefern im Erlebten, im Befürchteten oder Erhofften das Geheimnis Gottes den Menschen berührt, sei es als Frage, Ahnung, Sehnsucht oder Erfahrung. Geistliche Begleitung richtet ihr Augenmerk auf den Einzelnen. Sie geschieht in Form von Einzel- oder Gruppenprozessen.
    Beweggründe oder Anlässe, sich phasenweise oder dauerhaft geistlich begleiten zu lassen, können sein: der Wunsch nach einer vertieften Gottesbeziehung, Einübung einer spirituellen Alltagsgestaltung, die Klärung der persönlichen Berufung, anstehende (Lebens-)Entscheidungen, Bewältigung von Wendepunkten, (Glaubens-)Krisen und Umbruchzeiten, Erfahrungen von Routine oder Leere, die den Wunsch nach einem „Mehr“ aufbrechen lassen.
    Geistliche Begleitung achtet die Freiheit und die Freiwilligkeit der Begleiteten und vermeidet Abhängigkeiten. Sie erfordert eine absolute, dem Beichtgeheimnis vergleichbare Diskretion.
  2. Geistliche Begleitung für pastorale Dienste
    Wer sich als Priester, Diakon, Gemeindereferent/in oder Pastoralreferent/in in den Dienst an den Menschen nehmen lässt oder sich darauf vorbereitet, muss selbst von geistlicher Haltung getragen sein und für die eigene Person in allen Dimensionen – Körper, Geist, Seele – Sorge tragen. Geistliche Begleitung ist ein Weg dazu, die eigenen Erfahrungen auf Gott hin transparent zu machen und im eigenen Leben die Spuren Gottes zu entdecken.
    Schon während der Ausbildung und Berufseinführung hilft Geistliche Begleitung, die eigene Lebensgeschichte zu reflektieren, geistliche Erfahrungen zu ermöglichen und die eigene Berufung zu einem der pastoralen Dienste, wie sie in der Kirche verfasst sind, zu klären. Auch nach der Berufseinführung unterstützt Geistliche Begleitung, das berufliche Wirken in seiner je spezifischen Ausformung als Priester, Diakon, Gemeindereferenten/-in oder Pastoralreferenten/-in mit der persönlichen Spiritualität zu verbinden und verbunden zu halten.
    Die Geistliche Begleitung für die pastoralen Dienste sichert der Bischof durch ein personales Angebot.
  3. Geistliche Begleitung in den drei Bildungsphasen
    Zur Geistlichen Begleitung während der drei Bildungsphasen des pastoralen Personals – Ausbildung, Berufseinführung, Fortbildung – beauftragt der Bischof Männer und Frauen, die im pastoralen Dienst des Bistums stehen. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den Rahmenordnungen1# für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung der jeweiligen pastoralen Dienste und darauf bezogenen diözesanen Ausführungsbestimmungen.
    3.1
    Ausbildung und Berufseinführung
    Für die beiden ersten Bildungsphasen – Ausbildung und Berufseinführung – beauftragt der Bischof jeweils einen Spiritual für die Priesterkandidaten/Seminaristen und Diakonatsbewerber/Diakonanden sowie eine/n Geistliche/n Berater/-in für die Bewerber/-innenkreise und die Gemeindeassistenten/-innen und Pastoralassistenten/-innen. Sie gewährleisten entsprechend den verschiedenen Rahmenordnungen für die Ausbildung und Berufseinführung der jeweiligen pastoralen Dienste, dass Geistliche Begleitung wahrgenommen werden kann. Sie werden zu einer Stellungnahme für die Entscheidung des Bischofs über Weihe bzw. Aufnahme in den Dienst oder andere Personalentscheidungen nicht herangezogen.
    Die dafür vorgesehenen Einsatzstellen sind im jeweiligen Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“ ausgewiesen.
    3.2
    Fortbildung
    Für die dritte Bildungsphase – Fortbildung – beauftragt der Bischof Männer und Frauen als Geistliche Begleiter/-innen für Priester, Diakone, Gemeindereferenten/-innen und Pastoralreferenten/-innen. Diese Geistlichen Begleiterinnen tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten das diözesane Angebot an Exerzitien und Besinnungstagen für Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst mit.
    Die Aufgabe als Geistliche/r Begleiter/-in wird im Kontext mit anderen übertragenen Diensten mit einem entsprechenden Einsatzstellenanteil wahrgenommen.
    Die für Geistliche Begleitung insgesamt vorgesehenen Einsatzstellen sind im jeweiligen Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“ ausgewiesen.
  4. Geistliche Begleitung durch Spirituale, Geistliche Berater/-innen und Geistliche Begleiter/-innen
    Die Beauftragung zur Geistlichen Begleitung setzt ein erkennbares und für diesen Dienst anerkanntes geistliches Charisma und Kompetenzen, die von seelsorglicher Erfahrung, einem intensiven Glaubensweg und einem offenen Dialog darüber geprägt sind, voraus.
    Dem Profil als Spiritual, Geistliche/r Berater/-in und Geistliche/r Begleiter/-in liegen folgende Orientierungen zugrunde:
    • Er/Sie verfügt über eine qualifizierte Ausbildung als Geistliche/r Begleiter/-in oder eine andere erworbene Befähigung.
    • Er/Sie pflegt einen bewussten und verantworteten Umgang mit dem Leben der Kirche und ihren sakramentalen Vollzügen.
    • Er/Sie befindet sich auf einem geistlichen Weg und verbindet ihn mit regelmäßigen geistlichen Übungen.
    • Er/sie nimmt selbst Geistliche Begleitung wahr und nimmt regelmäßig jährlich an Exerzitien teil.
    • Er/Sie zeigt Offenheit für die Unterschiedlichkeit geistlicher Wege.
    • Er/Sie nimmt Fortbildung wahr, die der Reflexion seiner/ihrer Tätigkeit als Geistliche/r Begleiter/-in dient.
    • Er/Sie ist bereit zum gedanklichen Austausch, insbesondere im Rahmen von Treffen der vom Bischof zur Geistlichen Begleitung für die pastoralen Dienste Beauftragten.
    Aus dem Kreis der beauftragten Geistlichen Begleiter/-innen wird ein Priester zusätzlich damit betraut,
    • für den regelmäßigen gedanklichen Austausch der vom Bischof beauftragten Spirituale, Geistlichen Berater/-innen und Geistlichen Begleiter/-innen zu sorgen,
    • deren Erfahrungen, Beobachtungen und Problemanzeigen zu bündeln,
    • Ansprechpartner für den Bischof und den Verantwortlichen für das Pastoralpersonal zu sein in Fragen des Angebots und der Weiterentwicklung der Geistlichen Begleitung für die pastoralen Dienste,
    • Kontakt zur Fachstelle Exerzitienarbeit und zu anderen Personen im Bistum Aachen zu halten, die durch Mitarbeiter/-innen im pastoralen Dienst regelmäßig zur Geistlichen Begleitung angefragt werden.

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1 ↑ Rahmenordnungen und -statuten für Gemeindereferenten/-innen bzw. Pastoralreferenten/-innen (1987), Rahmenordnung für die Priesterbildung (1988), Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern in der Bundesrepublik Deutschland (2000).