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Richtlinien des Bistums Aachen
zum Quereinstieg in den Beruf Gemeindereferent/-in

Vom 8. August 2022

(KlAnz. 2022, Nr. 101, S. 184)

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  1. Zugangsvoraussetzungen
    Bewerber/-innen für den Quereinstieg in den Beruf der/des Gemeindereferentin/-en müssen einen Studienabschluss in Pädagogik, im Lehramt (Primarstufe oder Sekundarstufe I), in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik (Diplom/Staatsexamen oder Bachelor) nachweisen. Sie müssen in der Regel zehn Jahre den Beruf als Pädagoge/-in, Religionslehrer/-in (Primarstufe oder Sekundarstufe I), Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in ausgeübt haben sowie eine mehrjährige qualifizierte ehrenamtliche Mitarbeit in pastoralen Feldern vorweisen und über einwandfreie Referenzen verfügen. Weitere Voraussetzungen sind eine überzeugende personal-soziale Kompetenz, persönliche Spiritualität und Kenntnisse des Berufsprofils von Gemeindereferenten/-innen im Bistum Aachen.
  2. Aufbau des Quereinstiegs
    Interessenten/-innen absolvieren ein Bewerbungsverfahren bei der Hauptabteilung Personal mit dem Ziel der Aufnahme in die Berufseinführung zum Gemeindereferenten/zur Gemeindereferentin. Bei erfolgreicher Bewerbung wird ein auf maximal vier Jahre befristeter Arbeitsvertrag als Gemeindeassistent/-in nach den Bestimmungen der KAVO zum Zwecke der Ausbildung geschlossen. Es wird ein/e Gemeindereferent/-in als Mentor/-in benannt.
    Die Berufseinführung endet mit einer Dienstprüfung, die den Prüfungselementen 3, 4 und 5 (pastoral - praktische Prüfung, schriftliche Hausarbeit, Abschlusskolloquium) der Zweiten Dienstprüfung von Gemeindeassistentinnen, Gemeindeassistenten, von Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten entspricht (siehe „Ordnung der Zweiten Dienstprüfung von Gemeindeassistentinnen, Gemeindeassistenten, von Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten und Prüfungselemente in der Berufseinführung der Seminaristen im Bistum Aachen“ vom 1. April 2022, KIAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Mai 2022, Nr. 51, S. 116). Den Zeitplan für die Ausbildung legt der Dienstgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages fest. Während der Berufseinführung absolvieren die Gemeindeassistenten/-innen ein Fernstudium entweder an der Katholischen Hochschule in Paderborn im Studiengang „Angewandte Theologie“ mit dem Abschluss Bachelor oder „Theologie im Fernkurs“ bei der Domschule Würzburg mit dem Abschluss der Stufen Grundkurs, Aufbaukurs und Pastoraltheologischer Kurs. Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs entspricht dem Abschluss der Ersten Dienstprüfung.
    Darüber hinaus erfolgt während der Berufseinführung eine Qualifizierung, die auf den mit der jeweiligen Person vereinbarten Kompetenzerwerb zugeschnitten ist und die die in den Richtlinien für die zweite Bildungsphase der Priester, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten genannten Inhalte berücksichtigt (KIAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Juli 2021, Nr. 69, S.124). Es erfolgt keine Einbindung in einen Pastoralkurs. Während der Berufseinführung finden Praxisbesuche und Auswertungsgespräche mit dem/der Gemeindeassistenten/-in, dem/der Mentor/in und Vertretern/-innen der Hauptabteilung Personal statt. Es besteht während der Berufseinführung das Angebot zu Exerzitien, geistlicher Begleitung und Supervision. Mit den Absolventen/-innen der Berufseinführung im Quereinstieg wird vor Ende der Berufseinführung ein Übernahmegespräch geführt. Das Gespräch führen Vertreter/-innen der Hauptabteilung Personal. Zuvor erstellt der/die Mentor/in ein Stellungnahme. Danach wird über die Bestellung zum Dienst als Gemeindereferent/-in entschieden, für die neben den menschlichen und geistlichen Voraussetzungen der erfolgreiche Abschluss der Berufseinführung (Dienstprüfung) maßgebend ist.
  3. Schlussbestimmungen
    Diese Richtlinien treten zum 1. September 2022 in Kraft und ergänzen die zum 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Richtlinien für die zweite Bildungsphase der Priester, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten (KIAnz für die Diözese Aachen vom 1. Juli 2021, Nr. 69, S.124).