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Ausführungsbestimmungen des Bistums Aachen zur ersten Bildungsphase (Ausbildung) von Gemeindereferenten/innen

Vom 16. Juni 2021

(KlAnz. 2021, Nr. 68, S. 122)1#

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Diese Ausführungsbestimmungen regeln die erste Bildungsphase, wie sie in den „Rahmenstatuten für Gemeindereferenten/-referentinnen und Pastoralreferenten/-referentinnen“ vom 20./21. Juni 2011 und in der „Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Gemeindereferenten/-referentinnen“ vom 10. März 1987 (im Folgenden: Rahmenordnung) von der Deutschen Bischofskonferenz grundgelegt sind.
Die erste Bildungsphase von Gemeindereferenten/innen beginnt mit der Aufnahme des Studiums und dauert in der Regel drei Jahre. Sie endet mit der Ersten Dienstprüfung.
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1 Umfang und Ziel der ersten Bildungsphase

Ziel der ersten Bildungsphase von Gemeindereferenten/innen ist es, die menschlichen, religiösen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen zu erlangen, die für die Ausübung eines hauptberuflichen pastoralen Dienstes erforderlich sind. Diesem Ziel dienen praxisbezogene Studien, berufsorientierende Praktika sowie spirituelle und persönlichkeitsbildende Angebote.
Die Ausbildung erfolgt für das Bistum Aachen in der Regel
  • an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Abteilung Paderborn, im Fachbereich Theologie, oder
  • in einer berufs-/praxisbegleitenden Ausbildung, die vom Bistum verantwortet und durchgeführt wird.
Studierende an der KatHO NRW absolvieren den Bachelor-Studiengang Religionspädagogik.
Studierende in der berufs-/praxisbegleitenden Ausbildung absolvieren in der berufsbegleitenden Stufe, die in der Regel drei Jahre dauert, Grund-, Aufbau- und Pastoraltheologischen Kurs von „Theologie im Fernkurs“ der Katholischen Akademie Domschule Würzburg. Das Bistum bietet zugehörige Tutorien an.
Die erste Bildungsphase endet mit der Ersten Dienstprüfung: dem Bachelor in Religionspädagogik bzw. dem erfolgreichen Abschluss des Grund-, Aufbau- und Pastoraltheologischen Fernkurses der Katholischen Akademie Domschule Würzburg.
Begleitend zum theologischen und religionspädagogischen Studium entwickeln die Studierenden ihre personal-sozialen, spirituellen und pastoralpraktischen Kompetenzen und machen sich vertraut mit dem Berufsprofil des/der Gemeindereferenten/in. Das Bistum Aachen stellt für alle diese Bereiche qualifizierende Angebote zur Verfügung (s. Rahmenordnung Nr. 7 und 8).
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2 Ausbildungsleiter/in und Geistliche/r Berater/in

Der Bischof bestellt eine/n Ausbildungsleiter/in und eine/n Geistlichen Berater/in (siehe Rahmenordnung Nr. 21 und 22). Sie gewährleisten die Qualität der studienbegleitenden Angebote.
Der/die Ausbildungsleiter/in informiert die Studierenden über die Anforderungen des Bistums an Bewerber/innen und über die studienbegleitenden Qualifizierungsangebote. Während der gesamten Studienzeit berät er/sie die Studierenden in allen Fragen der Vorbereitung auf den angestrebten Beruf.
Der/die Geistliche Berater/in berät die Studierenden in allen Fragen, die die Weiterentwicklung der persönlichen Spiritualität und die persönliche Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf betreffen. Die Gespräche mit ihm/ihr sind vertraulich. Er/sie bietet Geistliche Tage (Exerzitien) und geistliche Begleitung an und informiert über weiter Angebote.
Die Studierenden halten geregelten Kontakt zu dem/der Ausbildungsleiter/in und dem/der Geistlichen Berater/in. Im Falle einer Bewerbung um Aufnahme in die Berufseinführung wird der/die Geistliche Berater/in zu einer Stellungnahme nicht herangezogen. Am Bewerbungsverfahren ist er/sie in keiner Weise beteiligt.
Die/der Ausbildungsleiter/in gibt gegenüber den anderen am Auswahlverfahren Beteiligten eine Stellungnahme zu dem/der Bewerber/in ab. An der Entscheidung über die Zulassung zur Berufseinführung ist er/sie beteiligt.
Auch Interessierte, die das Studium bereits abgeschlossen haben, wenden sich bei Interesse an einer Bewerbung um Aufnahme in die Berufseinführung im Bistum Aachen an den/die Ausbildungsleiter/in für die erste Bildungsphase von Gemeindereferenten/innen.
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3 Bewerbungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

Interessierte an einer Ausbildung zum/zur Gemeindereferenten/in wenden sich an den/die Ausbildungsleiter/in des Bistums Aachen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können sie sich um einen Studienplatz des Bistums Aachen an der KatHO NRW Paderborn oder um die Aufnahme in die berufs-/praxisbegleitende Ausbildung des Bistums bewerben. Die schriftliche Bewerbung mit Nennung von zwei Personen, bei denen eine aktuelle Referenz eingeholt werden kann und – wenn möglich – mit Angabe des Heimatpfarrers ist an die Hauptabteilung Pastoralpersonal im Bischöflichen Generalvikariat zu richten.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung sind in der Rahmenordnung Nr. 17 und 19 geregelt. Die Bewerbungsgespräche führen Vertreter/innen der Hauptabteilung Pastoralpersonal, der/die Ausbildungsleiter/in und der/die Leiter/in der Berufseinführung.
Nach erfolgreicher Bewerbung nimmt das Bistum Aachen die Interessenten/Interessentinnen unter die Studierenden des Bistums für den Beruf Gemeindereferent/in auf.

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1 ↑ Red. Anm.: Diese Vorschrift ist am 1. Juli 2021 im Kirchlichen Anzeiger veröffentlicht worden.