.

Ausführungsbestimmungen des Bistums Aachen zur ersten Bildungsphase (Ausbildung) von Pastoralreferenten/innen

Vom 16. Juni 2021

(KlAnz. 2021, Nr. 68, S. 122, 123)1#

###
Diese Ausführungsbestimmungen regeln die erste Bildungsphase, wie sie in den „Rahmenstatuten für Gemeindereferenten/-referentinnen und Pastoralreferenten/-referentinnen“ vom 20./21. Juni 2011 und in der „Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Gemeindereferenten/-referentinnen“ vom 10. März 1987 (im Folgenden: Rahmenordnung) von der Deutschen Bischofskonferenz grundgelegt sind.
Die erste Bildungsphase von Pastoralreferenten/innen beginnt mit dem Studium an einer Katholisch-Theologischen Fakultät und endet mit der Ersten Dienstprüfung.
#

1 Umfang und Ziel der ersten Bildungsphase

Ziel der ersten Bildungsphase von Pastoralreferenten/innen ist es, die menschlichen, religiösen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen zu erlangen, die für die Ausübung eines hauptberuflichen pastoralen Dienstes erforderlich sind. Diesem Ziel dienen wissenschaftliche Studien, berufsorientierende Praktika sowie spirituelle und persönlichkeitsbildende Veranstaltungen.
Die Studierenden absolvieren den Studiengang Magister Theologiae. In Absprache mit den diözesanen Verantwortlichen kann – u.U. Auf der Basis von Ergänzungsprüfungen – auch ein anderer theologischer Studiengang anerkannt werden.
Die erste Bildungsphase endet mit der Ersten Dienstprüfung: dem erfolgreichen Abschluss des Magister-Studiengangs bzw. einer kirchlichen oder kirchlich anerkannten Abschlussprüfung.
Begleitend zum theologischen Studium entwickeln die Studierenden ihre personal-sozialen, spirituellen sowie pastoral-praktischen Kompetenzen und machen sich vertraut mit dem Berufsprofil von Pastoralreferenten/innen im Bistum Aachen. Das Bistum Aachen stellt für all diese Bereiche qualifizierende Angebote zur Verfügung (s. Rahmenordnung Nr. 11).
#

2 Ausbildungsleiter/in und Geistliche/r Berater/in

Der Bischof bestellt für die Interessierten am Beruf Pastoralreferent/in eine/n Ausbildungsleiter/in und eine/n Geistlichen Berater/in (siehe Rahmenordnung Nr. 9 und 10). Sie gewährleisten die Qualität der studienbegleitenden Angebote.
Interessierte nehmen möglichst schon in den ersten Studiensemestern Kontakt zu dem/der Ausbildungsleiter/in und dem/der Geistlichen Berater/in auf.
Der/die Ausbildungsleiter/in informiert sie über die Anforderungen des Bistums an Bewerber/innen und über die studienbegleitenden Qualifizierungsangebote. Während der gesamten Studienzeit berät er/sie die Studierenden in allen Fragen der Vorbereitung auf den angestrebten Beruf. Am Ende prüft er/sie das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen.
Der/die Geistliche Berater/in berät die Interessierten in allen Fragen, die die Weiterentwicklung der persönlichen Spiritualität und die persönliche Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf betreffen. Die Gespräche mit ihm/ihr sind vertraulich. Er/sie bietet geistliche Tage (Exerzitien) und geistliche Begleitung an und informiert über weitere Angebote.
Die Interessierten halten geregelten Kontakt zu dem/der Ausbildungsleiter/in und dem/der Geistlichen Berater/in.
Im Falle einer Bewerbung gibt der/die Ausbildungsleiter/in gegenüber den anderen am Auswahlverfahren Beteiligten eine Stellungsnahme zu dem/der Bewerber/in ab. An der Entscheidung über die Zulassung zur Berufseinführung ist er/sie beteiligt.
Der/die Geistliche Berater/in wird zu einer Stellungnahme nicht herangezogen. Am Bewerbungsverfahren ist er/sie in keiner Weise beteiligt.
Auch Interessierte, die das Studium bereits abgeschlossen haben, wenden sich bei Interesse an einer Bewerbung um Aufnahme in die Berufseinführung im Bistum Aachen an den/die Ausbildungsleiter/in für die erste Bildungsphase von Pastoralreferenten/innen.
#

3 Bewerbungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für eine Bewerbung um Aufnahme in die Berufseinführung sind der erfolgreiche Abschluss der Ersten Dienstprüfung und praktische Erfahrungen in pastoralen und/oder anderen für den Beruf des/der Pastoralreferenten/in relevanten Bereichen.
Weitere Voraussetzungen sind eine überzeugende personal-soziale Kompetenz und persönliche Spiritualität sowie eingehende Kenntnisse des Berufsprofils von Pastoralreferenten/innen im Bistum Aachen. Diese Voraussetzungen werden in der Regel erworben durch die Teilnahme an den studienbegleitenden Qualifizierungsangeboten, insbesondere durch das Absolvieren eines Praktikums im Berufsfeld eines/einer Pastoralreferenten/in, durch Teilnahme an Geistlichen Tagen (Exerzitien) sowie durch das Wahrnehmen geistlicher Begleitung.

#
1 ↑ Red. Anm.: Diese Vorschrift ist am 1. Juli 2021 im Kirchlichen Anzeiger veröffentlicht worden.