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Richtlinien zur Feier von Gemeindegottesdiensten an Sonn- und Feiertagen im Bistum Aachen

Vom 29. September 2001

(KlAnz. 2001, Nr. 211, S. 304)1#

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Diese „Richtlinien“ schreiben die „Grundsätze zur Feier von sonntäglichen Gemeindegottesdiensten ohne Priester im Bistum Aachen“ aus dem Jahre 1984 fort. Sie greifen insbesondere die 1999 von den deutschen Bischöfen verabschiedete „Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie“ und den Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“ mit dem Strukturplan für die Diözese Aachen aus dem Jahr 2000 auf. So soll ein Rahmen geschaffen werden für die Überlegungen in den (Gemeinschaften von) Gemeinden selber, wann und wie sie sich künftig zum sonn- und feiertäglichen Gemeindegottesdienst versammeln.
Im Blick stehen hier die territorialen Pfarrgemeinden. Kategoriale Gemeinden unterliegen anderen, oft sehr unterschiedlichen Bedingungen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen. Dennoch wird es auch Situationen geben, in denen kategoriale und territoriale Gemeinden im Sinne dieser Richtlinien zur Zusammenarbeit aufgerufen sind.
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1. Der Gemeindegottesdienst an Sonn- und Feiertagen

„Der Sonntag ist der Tag, an dem die christliche Gemeinde ihres Herrn gedenkt, der durch seinen Tod und seine Auferstehung in die Vollendung – in die Herrlichkeit Gottes – eingegangen ist“ (Beschluss „Gottesdienst“, 2.1 der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland). Seit ältester christlicher Zeit geschieht dieses Gedenken des Herrn gemeinsam in der sonntäglichen Feier der heiligen Messe. So versammeln sich die Christen um den „Tisch des Wortes Gottes“ und um den „Tisch des Herrn“, bis er wiederkommt in Herrlichkeit. Dies gilt ebenso für die gebotenen Feiertage im Laufe des Jahres.
Aber auch dort, wo an Sonn- und Feiertagen in einer Gemeinde keine Messfeier möglich ist, bleibt das Wort des Herrn wahr, dass er mitten unter den Seinen ist, wenn sie sich in seinem Namen versammeln (vgl. Mt 18,20) und sein Wort hören. Deshalb sollte ein sonn- bzw. feiertäglicher Gemeindegottesdienst nach Möglichkeit auch dann gefeiert werden, wenn für die Feier der Eucharistie kein Priester zur Verfügung steht.
Nach alter Tradition beginnt der Sonn- und Feiertag mit der Vesper (Abendlob) am Vorabend.
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2. Der Priestermangel

Wegen der geringer werdenden Zahl der Priester wird es auch in unserem Bistum in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass jede Pfarrgemeinde an den Sonn- und Feiertagen eine heilige Messe feiert.
Ein Priester darf die heilige Messe nicht beliebig oft feiern. Die kirchenrechtlichen Vorschriften (Can. 905 CIC) besagen:
„§ 1 Mit Ausnahme der Fälle, in denen es nach Maßgabe des Rechts erlaubt ist, mehrmals am selben Tag die Eucharistie zu zelebrieren oder zu konzelebrieren, ist es dem Priester nicht erlaubt, mehr als einmal am Tag zu zelebrieren.
§ 2 Wenn Priestermangel besteht, kann der Ortsordinarius zugestehen, dass Priester aus gerechtem Grund zweimal am Tag, ja sogar, wenn eine seelsorgliche Notlage dies erfordert, an Sonntagen und gebotenen Feiertagen auch dreimal zelebrieren.“
Auf längere Sicht hin werden nur wenige Priester zur Verfügung stehen, die als Aushilfe zur Feier der Eucharistie eingeladen werden könnten. In vielen Fällen wird die bestehende Anzahl der hl. Messen überdacht bzw. ein Austausch der Priester in benachbarten Gemeinden überlegt werden müssen.
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3. Die Verantwortung aller für die Feier sonn- und feiertäglicher Gemeindegottesdienste

Die Verantwortung für die Feier der sonn- und feiertäglichen Gottesdienste tragen zunächst die Gemeinden und in ihnen alle Gläubigen auf je spezifische Weise. Alle Gläubigen sind zur aktiven Teilnahme an den gottesdienstlichen Feiern eingeladen. Darüber hinaus ermöglichen die liturgischen Dienste von hauptberuflichen und ehrenamtlichen Laien (Ministranten/-innen, Lektoren/- innen, Kantoren/-innen, Kommunionhelfer/-innen, Gottesdienstleiter/-innen, Kirchenmusiker/- innen) eine breit gestreute Verantwortung in der Vorbereitung und Durchführung von liturgischen Feiern. An dieser Stelle ist auch der Dienst des Liturgie-Ausschusses des Pfarrgemeinderates zu nennen. Die Notwendigkeit, in der Gemeinde und zwischen den Gemeinden in der Sorge um den sonn- und feiertäglichen Gottesdienst zusammenzuarbeiten, sowie der erforderliche Einsatz vieler ehrenamtlicher und hauptberuflicher Mitarbeiter/-innen wird, so steht zu hoffen, auch ein Ansporn sein für vertiefte Verantwortlichkeit und Gemeinschaft. Die Aufgabe des Priesters besteht darin, dem Gottesdienst, insbesondere der Messfeier, vorzustehen und die mit diesem Dienst verbundenen Aufgaben wahrzunehmen; der Diakon unterstützt ihn dabei. Aufgabe des Bischofs ist es, Mitarbeiterinnen für den pastoralen Dienst zu bestellen, damit die Gemeinden die heilige Messe oder andere Gottesdienste feiern können (vgl. ZGD Nr. 31). Die Gemeinden unterstützen den Bischof bei dieser Aufgabe, indem sie pastorale Berufungen fördern.
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4. Gemeinschaft von Gemeinden und gemeinsame Planung

Die pastorale Situation der Gemeinden in unserem Bistum ist sehr unterschiedlich und jeweils abhängig von verschiedenen Faktoren (territoriale Ausdehnung, Anzahl der Gläubigen, geschichtliche Faktoren, örtliche Gegebenheiten). Meist wird eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden auf allen Feldern der Pastoral unumgänglich sein und neue, bereichernde Perspektiven des gemeinsamen Lebens und Glaubens eröffnen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Liturgie. Deshalb sind im Blick auf die Feier der sonn- und feiertäglichen Gottesdienste nicht nur Überlegungen in den einzelnen Gemeinden notwendig, sondern auch gemeinsame Überlegungen der Gemeinden, die eine Gemeinschaft von Gemeinden miteinander bilden (werden/sollen).
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5. Die sonn- und feiertägliche Messfeier

Im liturgischen Bereich sollen die gemeinsame Planung, gegenseitige Hilfe und Abstimmung vorrangig dazu dienen, die regelmäßige sonn- und feiertägliche Messfeier in den Gemeinden zu gewährleisten. Ist dies infolge des Mangels an Priestern nicht (mehr) möglich, so sind die Gottesdienstordnungen zu überprüfen mit dem Ziel, dass grundsätzlich eine sonn- bzw. feiertägliche Messfeier in jeder Pfarrgemeinde sichergestellt ist, bevor ohne dringenden Grund (etwa bei einer großen Anzahl von an der Messe teilnehmenden Gläubigen) in einer Kirche mehrere Messen gefeiert werden.
Ohne dringenden Grund soll in einer Pfarrkirche mit Vorabendmesse in der Regel nicht mehr als eine Messfeier am Morgen des Sonn- bzw. Feiertages vorgesehen werden.
In einer Gemeinde, in der nach sorgfältiger gemeinsamer Planung nicht mehr an jedem Sonn- bzw. Feiertag die heilige Messe gefeiert werden kann, soll für jeden zweiten Sonntag eine Messfeier vorgesehen werden. Ist dies nicht möglich, sollte darüber mit dem zuständigen Regionaldekan gesprochen werden.
Bei der gemeinsamen Planung der Messfeiern sind besondere örtliche Feiern der Gemeinden (z.B. Patrozinium, traditionelle Feste von kirchlichen Gruppen u.ä.) zu berücksichtigen; die Belange von einzelnen Gruppen (Kinder, Jugendliche, Familien, ...) sind nach Möglichkeit mit Gottesdiensten der Gemeinde zu verbinden.
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6. Die Leitung von Gemeindegottesdiensten an Sonn und Feiertagen

Der Vorsteherdienst bei einer Messfeier kann nur von einem Priester (oder Bischof) ausgeübt werden.
Dem Diakon kommt an erster Stelle die Aufgabe der Leitung von anderen Gemeindegottesdiensten zu, wenn kein Priester zur Verfügung steht.
Die zu den Aufgaben des kirchlichen Amtes zählende Leitung von Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen kann, wenn es das Wohl der Kirche bzw. der Gemeinde(n) erfordert, Laien durch eine Beauftragung des Bischofs übertragen werden.
Mit der Leitung eines Gemeindegottesdienstes ohne Priester an Sonn- und Feiertagen können beauftragt werden Laien, die ehrenamtlich oder hauptberuflich (Gemeindereferenten/-innen, -assistenten/-innen, Pastoralreferenten/-innen, -assistenten/-innen) in der Pastoral tätig sind.
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7. Formen von sonn- und feiertäglichen Gemeindegottesdiensten, die von Laien geleitet werden können

Für sonn- und feiertägliche Gemeindegottesdienste ohne Priester gibt es verschiedene Formen. Vgl. dazu „Gotteslob“ (GL) 051.
  • Verbreitet ist der Gottesdienst, der den Wortgottesdienst der Messfeier des jeweiligen Sonn- oder Feiertages (GL 052) aufnimmt. Für ihn als eigenständigen Gottesdienst ist in neuerer Zeit die treffende Bezeichnung „Wort-Gottes-Feier“ geläufig geworden.
  • Empfehlenswert sind weiterhin als Tagzeitenliturgie der Gemeinde die entsprechenden Teile des Stundengebetes der Kirche, also das Morgenlob (Laudes, GL 053) oder das Abendlob (Vesper, GL 054).
  • Zunehmend ins Bewusstsein treten Gottesdienste, deren Mitte eine Tauferneuerung bildet.
  • Die Vorlage einer Andacht aus dem GL kann ebenfalls zur sonntäglichen Versammlung der Gemeinde ohne Priester dienen (GL 771).
  • Marienfeiern liegen insbesondere im Monat Mai nahe.
Diese Gottesdienste sollen in ihrer Gestaltung keinen Anlass zur Verwechslung mit einer Messfeier bieten. Sie bedürfen ebenso wie Messfeiern sorgfältiger Vorbereitung, die den Charakter des jeweiligen Sonntags oder Feiertags berücksichtigt durch die Übernahme des in der liturgischen Ordnung vorgesehenen Tagesgebetes, der biblischen Lesungen und durch entsprechende Fürbitten. Nach den Texten aus der Hl. Schrift wird eine Auslegung (Gedankenimpuls, Ansprache, persönliches Glaubenszeugnis, Lesepredigt, ...) empfohlen, die in ihrer Art die bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt.
Im übrigen sind Gottesdienste, die von Laien geleitet werden können, auch an Werktagen sehr zu empfehlen, wenn eine Feier der heiligen Messe nicht (mehr) möglich ist.
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8. Sonn- bzw. feiertägliche Gemeindegottesdienste ohne priesterliche Leitung

Für eine Gemeinde ist wichtig, dass sie sich an Sonn- und Feiertagen versammelt, auch wenn keine Messfeier stattfinden kann. Wenn die sonn- bzw. feiertägliche Messfeier einer Gemeinde entfallen muss, soll deshalb neben der Möglichkeit, eine Messfeier in der Nachbargemeinde zu besuchen, auch ein Gemeindegottesdienst ohne priesterliche Leitung am Ort gefeiert werden. "Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird" (can. 1248 § 2 CIC).
Der Teilnahme an einem sonn- und feiertäglichen Gemeindegottesdienst ohne priesterliche Leitung in einer Gemeinde, in der an diesem Sonn- oder Feiertag keine Messe gefeiert werden kann, entspricht dem Sinn der Sonntagspflicht.
Messstipendien (can. 945ff CIC) dürfen für Wortgottesdienste nicht angenommen oder in Wortgottesdienste verlegt werden. Zu unterscheiden von den Messstipendien sind Gebetsanliegen der Gläubigen. Solche Gebetsanliegen können in jedem Gottesdienst berücksichtigt werden. Etwaige damit verbundene finanzielle Zuwendungen sind freiwillige Spenden.
Nicht sinnvoll ist die Praxis, etwa an die Stelle einer am Sonntagmorgen nicht mehr stattfindenden Messe einen Gottesdienst ohne priesterliche Leitung zu setzen, dem am selben Morgen eine Messfeier vorangeht oder folgt.
Eine sehr angemessene gottesdienstliche Form am Vorabend von Sonn- und Feiertagen stellt die Feier der Vesper dar. Aber auch andere Formen kommen in Frage.
Bei sonn- und feiertäglichen Gottesdiensten ohne priesterliche Leitung trägt der zuständige Pfarrer bzw. Priester Sorge für die Vorbereitung und Durchführung sowie für die Hinzuziehung geeigneter Mitarbeiter/-innen. Bei der Gewinnung der Mitarbeiter/-innen für die sonn- und feiertäglichen Gemeindegottesdienste ohne Priester ist die Zustimmung des Pfarrgemeinderates einzuholen (Satzung für Pfarrgemeinderäte § 2, Absatz 6).
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9. Kommunionfeier

Die Verbindung des Wortgottesdienstes mit der Kommunionspendung soll, um den Zusammenhang der Kommunion mit der Feier der Eucharistie zu wahren und die Gegenwart Jesu Christi auch in seinem Wort angemessen ins Bewusstsein zu heben, nicht der Regelfall eines sonn- bzw. feiertäglichen Gemeindegottesdienstes ohne Priester sein.
Wird ein Wortgottesdienst mit Austeilung der heiligen Kommunion gehalten, so ist es sehr sinnvoll, wenn die Beziehung dieser Versammlung zur vorausgegangenen Eucharistiefeier in der Gemeinde oder in einer Nachbargemeinde zum Ausdruck gebracht wird.
Wenn in einer Gemeinde am Sonn- oder Feiertag eine heilige Messe gefeiert wird, sollten Wortgottesdienste an diesem Tag nicht mit einer Kommunionfeier verbunden werden, auch am Vorabend nicht. Empfohlen wird jedoch eine eucharistische Anbetung.
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10. Liturgische Kleidung von zur Leitung von Gottesdiensten beauftragten Laien

Laien, die einen sonn- oder feiertäglichen Gemeindegottesdienst leiten, tragen entweder liturgische Kleidung (z.B. eine Albe oder eine Mantelalbe) oder eine ihrem Dienst angemessene Zivilkleidung.
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11. Der Samstagnachmittag

Es gibt immer wieder private oder öffentliche Anlässe, zu denen eine Messfeier am Samstagnachmittag gewünscht wird (z.B. (Gold)Hochzeiten, Jubiläen, Feste). So sehr ein solcher Wunsch positiv zu würdigen ist, so ist er angesichts der bestehenden Ordnung der sonn- und feiertäglichen Gemeindegottesdienste und der Belastung der Priester oft nicht zu realisieren. Hilfreich sind klare und veröffentlichte Regelungen in der jeweiligen Gemeinschaft von Gemeinden, an die sich alle Beteiligten halten. Zu beachten ist dabei der Vorrang der Gemeindegottesdienste, in denen manche der genannten Anlässe berücksichtigt werden können. Zu lenken ist der Blick auch auf den Freitagnachmittag, mit dem vielfach bereits das Wochenende beginnt und der auch z.B. für Hochzeiten geeignet ist.
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12. Vorbereitung der Gemeinden

Vor der Einführung eines sonn- oder feiertäglichen Gemeindegottesdienstes ohne priesterliche Leitung ist eine intensive Vorbereitung der Gläubigen erforderlich. Hierzu gehört die vertiefte Einführung in die Feier der Eucharistie. Zur weiteren Vorbereitung empfiehlt sich die Pflege der Vielfalt gottesdienstlicher Formen wie des Tagzeitengebetes (besonders der Laudes und der Vesper), der verschiedenen Andachten und der Meditationsgottesdienste.
Für „die Einweisung ehrenamtlicher Beauftragter und hauptberuflicher Mitarbeiter“ zum liturgischen Leitungsdienst in der Gemeinde sei hier auf den Gestaltungsvorschlag der Rahmenordnung der deutschen Bischöfe „Zum gemeinsamen Dienst berufen“ Nr. 29 hingewiesen.
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13. Ausbildung zur Leitung von Gottesdiensten ohne Priester

Eine spezielle Ausbildung sowohl der hauptberuflichen wie der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, die als Leiter/-innen von sonn- und feiertäglichen Gottesdiensten ohne priesterliche Leitung vorgesehen sind, ist unerlässlich. Sie liegt in der Verantwortung der zuständigen Region, die auf der Grundlage des entsprechenden Rahmenplanes für das Bistum Aachen regelmäßig Kurse für die Mitglieder der Liturgieausschüsse der Pfarrgemeinderäte und die Mitwirkenden bei sonn- und feiertäglichen Gemeindegottesdiensten ohne priesterliche Leitung anbietet. Diese Kurse führen ein in den Geist der Liturgie und vermitteln die notwendigen Kenntnisse sowie das erforderliche Können.
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Hinweis

Den „Richtlinien zur Feier von Gemeindegottesdiensten an Sonn- und Feiertagen im Bistum Aachen“ hat Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff ein Schreiben vorangestellt, das grundlegende Aspekte gottesdienstlicher Feiern behandelt. Beide Texte, das Wort des Bischofs sowie die Richtlinien, werden gemeinsam in einer eigenen Ausgabe, 40 S. mit Illustrationen, veröffentlicht und allen beruflich in der Pastoral Tätigen zugesandt. Diese Ausgabe soll auch den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte bzw. der Liturgieausschüsse zugestellt werden. Weitere kostenlose Exemplare können darüber hinaus beim Bischöflichen Generalvikariat, Abt. Liturgie, Klosterplatz 7, F. (02 41) 45 24 55, Fax 02 41 / 45 25 34, angefordert werden.
Ausführliche Erklärungen und Hinweise zur Gestaltung von liturgischen Feiern in der Gemeinde enthält die Arbeitshilfe „ Gottesdienstgestaltung“, herausgegeben vom Bischöflichen Generalvikariat, Hauptabteilung Gemeindearbeit, Abt. Liturgie, in Verbindung mit der Liturgiekommission des Bistums Aachen.

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1 ↑ Red. Anm.: Diese Vorschrift ist zum 29. September 2001 unterzeichnet worden.