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Beschluss der Zentral-KODA zu den Einbeziehungsklauseln

Vom 6. November 2008

(KlAnz. 2009, Nr. 73, S. 65)

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Die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Dienst (Zentral-KODA) hat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Zentral-KODA-Ordnung (ZKO) in ihrer Sitzung am 6. November 2008 folgenden Beschluss gefasst:
In die Arbeitsvertragsformulare ist folgender Passus aufzunehmen:
„Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.“
Den vorstehenden Beschluss setze ich hiermit für das Bistum Aachen in Kraft.1#

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1 ↑ Red. Anm.: Diese Vorschrift ist zum 2. März 2009 unterzeichnet worden.