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Firmvollmacht

Vom 1. August 2017

(KlAnz. 2017 Nr. 106, S. 144)1#

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Ordentlicher Spender der Firmung ist der Diözesanbischof. Er spendet das Sakrament persönlich oder beauftragt einen seiner Weihbischöfe. Er beauftragt gegebenenfalls auch Bischöfe aus anderen Bistümern zur Spendung des Firmsakramentes (vgl. c. 884 § 1 CIC).
In der Vergangenheit wurden immer wieder Anträge auf Erteilung der Vollmacht zur Firmspendung durch einen Priester in Einzelfällen genehmigt. Die Vollmacht zur Spendung der Firmung bleibt den Bischöfen vorbehalten, abgesehen von der Befugnis kraft allgemeinen Rechts, wenn ein/-e Erwachsene/-r in die Kirche aufgenommen wird (Taufe / Firmung / Erstkommunion) oder ein/-e bereits Getaufte/-r in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche (wieder-) aufgenommen wird. Entsprechende Anträge zur Spendung der Firmung durch Priester nimmt das Bischofsvikariat für kirchliches Verwaltungsrecht, Klosterplatz 6, 52062 Aachen, F. (02 41) 45 22 32, E-Mail: kirchenrecht@bistum-aachen.de, entgegen.
Gläubige, die als Erwachsene das Sakrament der Firmung empfangen wollen, sollen daher frühzeitig auf die vorgesehenen Firmtermine im Rahmen der Bischöflichen Visitationen in ihren Pfarreien oder benachbarten Pfarreien bzw. auf den jährlichen Firmgottesdienst für Erwachsene im Aachener Dom hingewiesen werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bischöflichen Generalvikariat, Hauptabteilung 1 - Pastoral / Schule / Bildung, Abt. 1.1 - Grundfragen und -aufgaben der Pastoral, Fachbereich Glaubenskommunikation, Verkündigung und Katechese, Klosterplatz 7, 52062 Aachen, F. (02 41) 45 23 78, E-Mail: jonas.zechner@bistum-aachen.de.

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1 ↑ Redaktionell aktualisiert am 1. März 2023