Bistum Aachen
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Ordnung für die Diakonats- und Kaplanszeit

Vom 17. April 2025

(KA 2025, Nr. 76)

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Präambel

Im Bistum Aachen wird die zweite Phase der Berufseinführung für Priesterkandidaten vertieft mit einer vierjährigen Berufseinführung in der Zeit als Diakon und Kaplan. Die Bezeichnung „Kaplan“ leitet sich davon ab, dass der Neupriester an seiner ersten Stelle in der Pfarrseelsorge nicht nur zum Pfarrvikar (vicarius paroecialis – c. 545 CIC), sondern aufgrund diözesaner Gewohnheit auch zum „Kaplan“ ernannt wird, womit besondere Rechte und Pflichten verbunden sind.
Die Zeit als Diakon dient der ersten Einübung in die sakramental-liturgische Praxis, während die Zeit als Kaplan der Einübung in die priesterlichen Grunddienste sowie der Befähigung zu einem persönlich verantworteten und geistlich selbstständigen Vollzug dient.
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I. Grundlegungen

Die vorliegende Ordnung dient der Verwirklichung
  • der Rahmenordnung für die Priesterbildung vom 12. März 2003, Nr. 73,
  • der Richtlinien für die zweite Bildungsphase der Priester, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten,
  • der Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (Kongregation für den Klerus: Das Geschenk Berufung zum Priestertum, Die deutschen Bischöfe, Verlautbarungen Nr. 101 und Nr. 209, in der Fassung von 2017),
  • des Beschlusses der Gemeinsamen Synode „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“, Nr. 7.2, Anordnung 5c.
Die vorliegende Ordnung gründet auf diesen Dokumenten und beschreibt den vierjährigen Weg der fortgesetzten Berufseinführung nach der Diakonenweihe bis hin zum Abschlusskolloquium im Rahmen des Pfarrexamens.
In der Regel endet die Kaplanszeit mit dem erfolgreich bestandenen Abschlusskolloqium, das den letzten Teil des Pfarrexamens (siehe Ordnung zum Pfarrexamen) darstellt. Der Kaplan beantragt entweder schriftlich die Zulassung zum Abschlusskolloquium oder eine Verlängerung der Kaplanszeit. Ebenso teilt er schriftlich mit, wenn er die Kaplanszeit vorzeitig beenden oder das Pfarrexamen nicht anstreben möchte.
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II. Zielsetzung

Die Ziele dieser Ausbildungsphase bauen auf den in der ersten, zweijährigen Phase der Berufseinführung erworbenen Kompetenzen auf und stärken sie.
Diese weitere Phase der Berufseinführung in den priesterlichen Dienst dauert vier Jahre. Während die erste Phase der Berufseinführung als gemeinsamer Lernweg mit den Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Kursverbund beschritten wurde, bilden die Einübung in die diakonalen und priesterlichen Grunddienste sowie die Befähigung zu einem persönlich verantworteten und geistlich vollzogenen selbstständigen Dienst den Schwerpunkt dieser zweiten Phase der Berufseinführung.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei fünf Kernbereichen der priesterlichen Bildung gemäß der Ratio fundamentalis von 2016:
  • die Integration der Bildungsdimensionen,
  • die menschliche Dimension,
  • die geistliche Dimension,
  • die intellektuelle Dimension,
  • die pastorale Dimension.
Die Diakone und Kapläne sollen vor Ort in und aus der Praxis heraus lernen, in Kooperation mit anderen Diensten und Zuständigkeiten und mit Blick auf bestehende und mögliche neu zu knüpfende Netzwerke.
In der Diakonats- und Kaplanszeit sollen priesterliche Persönlichkeiten ausgebildet werden, die ihre sozial-interpersonale Kompetenz weiterentwickeln und dabei insbesondere bzw. zusätzlich
  • in der Lage sind, Aufgaben als Vorgesetzte mit allen Pflichten und der Verantwortung für Mitarbeitende wahrzunehmen,
  • ihr Handeln an den Leitlinien zum Führungsverständnis im Bistum Aachen orientieren,
  • aus einer vertieften geistlichen Grundhaltung heraus leiten, deren Referenzpunkt das Evangelium ist,
  • verantwortungsbewusst, teamorientiert, kollegial und dienend leiten und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Leitung vertieft haben,
  • durch ihren Leitungsstil pastorales Handeln ermöglichen, so dass in ihrem Zuständigkeitsbereich allen Menschen in ihren haupt- und ehrenamtlichen Rollen Raum für ihr Wirken eröffnet wird,
  • sich selbst leiten und dabei angemessene Wirksamkeit entwickeln können,
  • über fundierte Kenntnisse in Kirchenrecht und Staatskirchenrecht im pastoralen Tun verfügen und diese auch in einer säkularen Umgebung sicher anwenden können,
  • Verwaltungsmanagement mit Blick auf Finanzen, Personal, Immobilien, Recht und Versicherungen so beherrschen, dass sie der Leitung einer entsprechend großen Organisationseinheit gewachsen sind,
  • in der Begegnung mit anderen Menschen deren Potenzial zur Entfaltung bringen können,
  • ein theoriegestütztes Wissen und gelingende Anwendung guter Kommunikation vorweisen,
  • agil und flexibel mit sich wandelnden pastoralen Situationen umgehen können,
  • ziel- und lösungsorientiert agieren,
  • Auskunft und Rechenschaft über das eigene Handeln geben und Transparenz darüber schaffen,
  • in der Lage sind, ihr liturgisches Handeln und ihre Verkündigung in Beziehung zur heutigen Diversität der Lebensrealitäten zu setzen,
  • bereit sind, ihre Rolle und Identität als Priester in allen Vollzügen beständig zu reflektieren und sich dabei in angemessener Weise durch geeignete Instrumente unterstützen zu lassen,
  • durch ihre Haltung und Ausübung der priesterlichen Berufung, des priesterlichen Lebens und Dienstes Neugier und Interesse an diesem Beruf wecken,
  • ihre geistliche Lebenswahl als Mitarbeiter des Bischofs im Presbyterium der Diözese Aachen vertiefen,
  • ein Verständnis für kategoriale Vollzüge der Pastoral im Bistum Aachen ausbauen,
  • die diakonisch-caritative Haltung in persönlichem Engagement mit den professionalisierten Diensten leben.
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III. Ausbildungsweg: Verlauf, Inhalte, Formate

Diese Phase der priesterlichen Berufseinführung ist sowohl durch den Einsatz in der territorialen Seelsorge und die Mitarbeit in einem Pastoralteam als auch durch die Teilnahme an mehreren Studienveranstaltungen gekennzeichnet.
Einsatzort und Dienststätte werden vom Bischof auf Vorschlag des Regens nach Rücksprache in der Personalkonferenz festgelegt.
Die Praxisanleitung wird während der Diakonats- und Kaplanszeit durch den Pfarrer, in dessen Territorium der Diakon oder der Kaplan als Pfarrvikar eingesetzt ist, gewährleistet. Dieser nimmt dazu an einer qualifizierenden Schulung teil.
Diakone und Kapläne nehmen geistliche Begleitung und Exerzitien nach Absprache mit der Ausbildungsleitung wahr. Weitere Formate für das geistliche Leben sind in Absprache mit der Ausbildungsleitung möglich.
Die Diakone sind bis zur Beauftragungsfeier der Gemeinde- und Pastoralassistentinnen und -assistenten Teil des Pastoralkurses. Ausbildungsinhalt bis zur Priesterweihe ist auch der Inhalt des gemeinsamen überdiözesanen Pastoralkurses.
Während der Kaplanszeit nehmen die Kapläne an einer (Gruppen-)Supervision teil, die im Januar nach Eintritt in die Kaplanszeit beginnt. Um eine geeignete Gruppengröße sicherzustellen, können jedoch Kapläne aus mehreren Jahrgängen in einer Gruppensupervision zusammengefasst werden. Der gemeinsame Gruppensupervisionsprozess wird erst dann beendet, wenn alle Teilnehmer ihre Kaplanszeit abgeschlossen haben.
Für die Anleiter ist die Inanspruchnahme einer supervisorischen Begleitung optional. Nach der Priesterweihe bzw. jedem Kaplansjahr findet ein Auswertungsgespräch zwischen einer Personalreferentin bzw. einem Personalreferenten, der Leitung des Fachbereichs Ausbildung und Berufseinführung und dem Regens und/oder Subregens, dem Praxisanleiter und dem Kaplan statt. Diese Gespräche dienen der Zwischenevaluation, durch die der Lernzuwachs im Sinne der Ziele der Kaplanszeit festgestellt und reflektiert werden kann.
Die drei Jahre der Kaplanszeit enthalten folgende Elemente und Studienveranstaltungen:
  • zwei Tage Studienveranstaltung zum Thema Kirchenvorstandsrecht,
  • drei Tage Studienveranstaltung zum Thema Kirchenrecht,
  • neun Tage (drei Blöcke) Studienveranstaltung zum Thema Vermögensrecht und Vermögensverwaltung,
  • neun Tage Studienveranstaltung (drei Blöcke) zum Thema Leitung,
  • Veranstaltungen zur Vertiefung des persönlichen, priesterlich-geistlichen Lebens und zur Begleitung von Menschen auf ihrem spirituellen Weg,
  • ein Ortsbesuch durch die Leitung des Fachbereichs Ausbildung und Berufseinführung, den Regens oder Subregens sowie nach Möglichkeit dem Liturgiereferenten des Bistums Aachen im zweiten Jahr der Kaplanszeit, bei dem der Kaplan eine eigens geplante und ausgeführte liturgische Feier und Predigt zeigt und in einem anschließenden Reflexionsgespräch dazu Rückmeldung erhält,
  • eine pastoralpraktische Prüfung im dritten Jahr der Kaplanszeit in einem nicht liturgischen Bereich der Pastoral.
Falls sich in bestimmten Bereichen erhöhte Lernbedarfe eines Kaplans zeigen, können weitere Studienveranstaltungen und Schulungen individuell in Absprache mit der Leitung des Fachbereichs Ausbildung und Berufseinführung geplant werden.
Studienveranstaltungen sind weder durch Supervision noch durch Exerzitien zu ersetzen.
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IV. Regularia

Der Start in die Diakonatszeit erfolgt in Absprache nach der Diakonenweihe an einem neuen Einsatzort. Dieser Ort bleibt auch nach der Priesterweihe Einsatzort des Kaplans.
Die Kaplanszeit dauert in der Regel drei Jahre. Sie enthält verschiedene Elemente, die als Bestandteil des Pfarrexamens gewertet werden und endet mit dem bestandenem Abschlusskolloquium nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung.
Die Kapläne haben im ersten Teil der Berufseinführung mit den pastoralpraktischen Prüfungen, der schriftlichen Projektarbeit und dem Abschlusskolloquium bereits Elemente absolviert, die als Zulassungsvoraussetzung für das Pfarrexamen gelten und in dessen Rahmen als Prüfungsteilleistung anerkannt werden.
Während der Kaplanszeit kommen weitere Elemente hinzu, die Voraussetzung und Prüfungsteilleistungen des Pfarrexamens bilden: die Teilnahme an den Studienveranstaltungen, eine liturgische Feier sowie eine Predigt mit Planung, Ausführung und Reflexion, eine weitere pastoralpraktische Prüfung in einem nicht liturgischen pastoralen Bereich sowie ein weiteres Abschlusskolloquium, in dem Themen aus den Studienveranstaltungen abgeprüft werden und ein reflektierendes Praxisgespräch stattfindet. Näheres regelt die Ordnung zum Pfarrexamen.
Alle notwendigen Kosten, die den Diakonen und Kaplänen durch die Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, die im Rahmen dieser Zeit veranlasst sind, werden nach den entsprechenden Regelungen vom Bistum erstattet.
Nähere Informationen zu den Regelungen sind über die jeweilige Leitung der Berufseinführung zu erhalten.
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V. Geltung

Diese Ordnung tritt zum 1. September 2025 in Kraft1#.
Die „Ordnung für die Kaplanszeit im Bistum Aachen“ vom 1. Juli 2023 ist hiermit außer Kraft gesetzt.

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1 ↑ Die Kapläne der laufenden Jahrgänge beenden ihre Kaplanszeit entsprechend der bisher geltenden Ordnungen.