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Dekret zur Regelung der Erlaubniserteilung zur Akteneinsicht

Vom 30. Oktober 2023

(KlAnz. 2023, Nr. 129, S. 259)

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Hiermit lege ich fest, dass der Generalvikar oder im Falle von Abwesenheit oder Befangenheit der stellvertretende Generalvikar die erforderliche Erlaubnis erteilt gem. §§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und 6 Abs. 1 Nr. 4 der Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener, für Forschungszwecke und für Rechtsanwaltskanzleien vom 23. Oktober 2023 (KlAnz. vom 1. November 2023, Nr. 119, S. 247) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Einwilligung gem. §§ 3 Abs. 1 Ziff. 4, 4 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 Abs. 1 Ziff. 4 der Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für Personalakten von Klerikern, Kandidaten und Kirchenbeamten zu Zwecken der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch vom 1. Mai 2023 (KlAnz. vom 1. Juni 2023, Nr. 60, S. 146) in ihrer jeweils geltenden Fassung.